Deutsche Anleger wurden in früherer Zeit vom Kauf
deutscher Bundesanleihen, die einen Geldwertverfall durch Inflationsausgleich
gewähren, abgeschnitten. Und zwar ganz einfach, weil es keine derartigen
Bundesanleihen gab. Das hat sich im Zuge der Einführung des EURO
als deutsche Währung geändert. Seit einem Jahrzehnt gibt es
auch bei uns diese neuartigen Staatsanleihen: im internationalen Sprachgebrauch
entweder als treasury inflation protected securities (TIPS) oder oftmals
auch als inflation linked bonds (ILB) bezeichnet.
Diese Anleihen sollen dem Anleger eine reale
Verzinsung sowie den realen Nominal-geldwert am Laufzeitende garantieren
- also vor einer Aufzehrung der angelegten Spargroschen durch Preissteigerung
schützen.
Es gibt eine einfache Methode, dies zu erreichen:
Der bei Ausgabe von TIPS / ILB festgelegte Anleihe-Nominalzins wird
bei jeder folgenden Zinszahlung mit dem Preissteigerungsindex multipliziert
und ergibt den auszuzahlenden (höheren) Zins. Bei Endfälligkeit
wird das gleiche mit dem Nominalbetrag getan. Also Nominalanlagebetrag
multipliziert mit Inflationsindex ergibt den Rückzahlungsbetrag.
Der Wunsch deutscher Anleger nach inflationsgesicherten
Anleihen wurde in den siebziger und achtziger Jahren (also in der
Zeit wirklich hoher Inflationsraten) seitens der damaligen Regierung
und insbesondere durch die Bundesbank massiv bekämpft.
Und zwar mit vielen verquasten Argumenten. Es wurde damals "bewiesen",
dass vor Geldwertaufzehrung schützende Anleihen das Übelste
für Deutschland wären.
Auf privater Basis durften damals zwar Verträge geschlossen werden,
die die Preissteigerungsrate berücksichtigten; aber selbst diese
waren damals genehmigungspflichtig!
Deutsche Anleger werden bei Anlagen in TIPS bestraft: der später
zurückgezahlte TIPS-Nominalbetrag wird durch die bis dahin aufgelaufene
Preissteigerungsrate höher als der Ursprungsnominalbeträg
sein. Dieser als Inflationsausgleich gezahlte Mehrbetrag wird dann
besteuert. Und dies gilt auch dann, wenn ein Fonds mit Inflationsindex-Anleihen
erworben wird. Oder wenn eine ausländische, z.B. eine französische
auf Euro lautenden inflationsindexierte Staatsanleihe ("OATi")
gekauft wird.
Deshalb ist aus steuerlicher Sicht vom Kauf der TIPS abzuraten.
In den USA und Großbritannien sind
TIPS seit Jahren bekannt. In Großbritannien sind die Erträge
aus TIPS sogar steuerfrei!
In Frankreich kennen die Anleger seit 2002 diese inflationsgesicherten
Anleihen.
Italien und Griechenland haben 2003 erstmals TIPS ausgegeben.
Japan zog nach; dort wurden Anfang März 2004 erstmals
inflationsindexierte Staatsanleihen ausgegeben.
In der Schweiz wurde das Thema diskutiert; aber der neue Leiter
der Schweizer Staatsschuldverwaltung, Felix Senn, beabsichtigt offebar
keine i-Bonds auszugeben. Mit schweizerischer Präzision wurden
Schweizer Anleger über TIPS allerdings aufgeklärt. In einem
Interview mit der Züricher Zeitung Finanz + Wirtschaft erklärte
ein Vertreter des Schweizer Finanzministeriums denn auch genau, wer
welche Vorteile durch TIPS hat:
"Die inflationsgeschützte Anleihe kann sowohl für
den Bund als auch für den Investor interessant sein. Der Nominalzins,
den wir für normale Bundesanleihen bezahlen, setzt sich aus Realzins,
Inflationserwartung und Riskoprämie zusammen. Mit Inflationsbonds
könnten wir diese Prämie eliminieren, per saldo also günstiger
Geld aufnehmen".
(Update Dezember 2005)