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>Fachbegriffe - wie sie nicht im Lexikon stehen<

Treasury inflation protected securities (TIPS)

Deutsche Anleger wurden in früherer Zeit vom Kauf deutscher Bundesanleihen, die einen Geldwertverfall durch Inflationsausgleich gewähren, abgeschnitten. Und zwar ganz einfach, weil es keine derartigen Bundesanleihen gab. Das hat sich im Zuge der Einführung des EURO als deutsche Währung geändert. Seit einem Jahrzehnt gibt es auch bei uns diese neuartigen Staatsanleihen: im internationalen Sprachgebrauch entweder als treasury inflation protected securities (TIPS) oder oftmals auch als inflation linked bonds (ILB) bezeichnet.

Diese Anleihen sollen dem Anleger eine reale Verzinsung sowie den realen Nominal-geldwert am Laufzeitende garantieren - also vor einer Aufzehrung der angelegten Spargroschen durch Preissteigerung schützen.

Es gibt eine einfache Methode, dies zu erreichen:
Der bei Ausgabe von TIPS / ILB festgelegte Anleihe-Nominalzins wird bei jeder folgenden Zinszahlung mit dem Preissteigerungsindex multipliziert und ergibt den auszuzahlenden (höheren) Zins. Bei Endfälligkeit wird das gleiche mit dem Nominalbetrag getan. Also Nominalanlagebetrag multipliziert mit Inflationsindex ergibt den Rückzahlungsbetrag.

Der Wunsch deutscher Anleger nach inflationsgesicherten Anleihen wurde in den siebziger und achtziger Jahren (also in der Zeit wirklich hoher Inflationsraten) seitens der damaligen Regierung und insbesondere durch die Bundesbank massiv bekämpft.

Und zwar mit vielen verquasten Argumenten. Es wurde damals "bewiesen", dass vor Geldwertaufzehrung schützende Anleihen das Übelste für Deutschland wären.
Auf privater Basis durften damals zwar Verträge geschlossen werden, die die Preissteigerungsrate berücksichtigten; aber selbst diese waren damals genehmigungspflichtig!

Deutsche Anleger werden bei Anlagen in TIPS bestraft: der später zurückgezahlte TIPS-Nominalbetrag wird durch die bis dahin aufgelaufene Preissteigerungsrate höher als der Ursprungsnominalbeträg sein. Dieser als Inflationsausgleich gezahlte Mehrbetrag wird dann besteuert. Und dies gilt auch dann, wenn ein Fonds mit Inflationsindex-Anleihen erworben wird. Oder wenn eine ausländische, z.B. eine französische auf Euro lautenden inflationsindexierte Staatsanleihe ("OATi") gekauft wird.
Deshalb ist aus steuerlicher Sicht vom Kauf der TIPS abzuraten.

• In den USA und Großbritannien sind TIPS seit Jahren bekannt. In Großbritannien sind die Erträge aus TIPS sogar steuerfrei!
• In Frankreich kennen die Anleger seit 2002 diese inflationsgesicherten Anleihen.
• Italien und Griechenland haben 2003 erstmals TIPS ausgegeben.
• Japan zog nach; dort wurden Anfang März 2004 erstmals inflationsindexierte Staatsanleihen ausgegeben.
• In der Schweiz wurde das Thema diskutiert; aber der neue Leiter der Schweizer Staatsschuldverwaltung, Felix Senn, beabsichtigt offebar keine i-Bonds auszugeben. Mit schweizerischer Präzision wurden Schweizer Anleger über TIPS allerdings aufgeklärt. In einem Interview mit der Züricher Zeitung Finanz + Wirtschaft erklärte ein Vertreter des Schweizer Finanzministeriums denn auch genau, wer welche Vorteile durch TIPS hat:

"Die inflationsgeschützte Anleihe kann sowohl für den Bund als auch für den Investor interessant sein. Der Nominalzins, den wir für normale Bundesanleihen bezahlen, setzt sich aus Realzins, Inflationserwartung und Riskoprämie zusammen. Mit Inflationsbonds könnten wir diese Prämie eliminieren, per saldo also günstiger Geld aufnehmen".
(Update Dezember 2005)

 
 

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