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Abgeltungssteuer - dennoch wird die Überwachungswut noch
wütender
Diese Seite informiert Sie über die Vorbereitungen der Bundesregierung,
die neue Personennummer zur Überwachung von Kapitalerträgen
einzusetzen.
| Big brother will watching you. |
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"Durch
die Verknüpfung der Datenübermittlung mit der Identifikationsnummer
nach
§ 139b AO bzw. mit der Steuernummer wird eine eindeutige Zuordnung
der übermittelten Daten gewährleistet."
"Offensichtlich
ist an die Einrichtung einer Datenbank beim BZSt zur besseren Überprüfung
der steuerlichen Erfassung von Kapitalerträgen gedacht. Die
Einführung eines effektiven Kontrollinstruments ist aus Sicht der
Länder sinnvoll. Der Bund hat allerdings bislang kein Konzept dazu
vorgelegt. Den Ländern sind weder Überlegungen zum elektronischen
Übermittlungsweg bekannt, noch ist klar, wer Zugriff auf eine beim
BZSt vorhandene Datenbank haben soll und in welcher Form dieser
Zugriff erfolgen soll. Ohne Fachkonzeption kann ein maschinelles
Verfahren nicht realisiert werden. Eine technische Umsetzung bis
zum 1. Januar 2009 ist ausgeschlossen. Deshalb sollen die Banken
zunächst verpflichtet werden, die Daten elektronisch zu speichern
und vorzuhalten. Die elektronische Übermittlung kann dann zu einem
späteren Zeitpunkt erfolgen, der vom BZSt mitgeteilt wird".
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| BZSt = Bundeszentralamt für Steuern |
| (Zeilen, die ich in dem 100seitigen
Beschluss zum Jahressteuergesetzes 2009 des Bundesrats vom 19.09.2008
[Drucksache 545/08] fand.) |
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