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>Fachbegriffe - wie sie nicht im Lexikon stehen<

An der Formel für TER hätte dieser Herr seine Freude gehabt. Sie auch? Click!TER = Total Expense Ratio

Die Angabe des Total Expense Ratio soll dem Anleger bei Investmentfonds die jährliche zusätzlich zum einmaligen Kaufkostenaufschlag anfallenden
• Management- und
• Verwaltungskosten sowie
                            • 'andere Kosten'

                            "seines" Fonds in einer Zahl nennen.

Mit der Angabe von "versteckten" Kosten einer Fondsanlage tat sich die Branche in Deutschland schwer. So schwer, dass dieses TER zuerst zwischen dem Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen (BAFin) und dem Bundesverband der Investmentfonds (BVI) zuerst >abgestimmt< werden musste. Diesen "Verhandlungen" zwischen der Branche und der Aufsicht hat das ab Januar 2004 geltende neue Invest-mentgesetz endlich ein Ende gesetzt! In § 41 dieses neuen Investmentgesetzes wird verbindlich vorgeschrieben, das Investmentgesellschaften die Gesamtkostenquote = TER in Prozent anzugeben haben.

In anderen Ländern war man schon seit länger Zeit weiter bzw. ging gleich, ohne längere Verzögerungen zuzulassen, gesetzlich vor. So wurde es den Fonds in den USA schon vor einiger Zeit vorgeschrieben, genauestens anzugeben, "was die Investmentfonds wirklich kosten". Dort wird dann auch angegeben, wie die Fondsmanager vergütet und die Broker für die gehandelten Geschäfte erhalten ('portfolio turnover ratio PTR'). Der US-Kongress hatte die Fondsbranche auf's Korn genommen, da die "versteckten Kosten das Vertrauen der ohnehin angeschlagenen Finanzmärkte untergraben würden".
Die Angabe der portfolio turnover ratio PTR ist in der Schweiz ebenfalls verbindlich vorgeschrieben.

Im Zusammenhang mit dem kommenden neuen "Grundgesetz für Wertpapiere", der EU-MiFID-Richtlinie hatte die Europäische Kommission das Zentrum für europäische Wirtschaftsforschung ("ZEW") mit der Ermittlung der üblichen TER in den wichtigsten EU-Mitgliedsländern beauftragt. Hier das Ergebnis sortiert nach prozentualer Höhe der TER in den Ländern:

Land   im Jahr 2005 im Jahr 2001 % Änderung
         
Italien   1,53 1,45 +  6
Spanien   1,52 1,68 -  10
Polen   1,41 1,17 + 21
Irland und Luxembourg   1,33 1,45 -    8
EU-Durchschnitt   1,30 1,22 +   7
Finnland   1,25 0,95 + 32
Österreich   1,17 1,06 + 10
Großbritannien   1,15 1,08 +   7
Schweden   1,12 1,04 +   8
Belgien   1,12 1,00 + 12
Deutschland   1,11 1,00 + 11
Frankreich   1,00 0,97 +   3
Niederlande   0,82 0,56 + 46
Die ZEW-Gesamtstudie im Download


Fitzrovia, eine englische Fondsanalysegesellschaft ermittelt bereits seit Jahren statistische Daten zur TER. Fitzrovia kam 2005 zu diesen (stark abweichenden) TER.
Fonds TER-Durchschnitt (pro Jahr)
• 1,25 % in Belgien
• 1,41 % in Deutschland
• 1,58 % in Frankreich
• 1,62 % in Großbritannien
• 1,95 % in Italien
• 2,12 % in Spanien
• 2,15 % in Luxemburg

Zu beachten ist dabei, dass der sog. Ausgabeaufschlag, den die verkaufende Bank erhält, in der o.a. jährlichen Kostenbelastung, nicht enthalten ist. Welche Formel Fitzrovia zur Berechnung des TER verwendet das erfahren Sie auf dieser Extraseite.
Die Fondsrating-Agentur Morningstar hatte diesen Ausgabeaufschlag als "gehört abgeschafft" bezeichnet, und sich damit den Zorn der Investment- und Bankenbranche zugezogen.

Die neuartigen Hedgefonds bringen i.d.R. eine sogar noch höhere jährliche Kostenbelastung für den Anleger mit sich. Fitzrovia untersuchte Ende 2003 rund 400 Hedgefonds und kam auf eine TER von
• 3,23 %.

Durch die Angabe des TER würde eine weitere, verbesserte, Vergleichbarkeit zwischen den Fonds hergestellt. Zumindest könnte der Anleger auf einen Blick die ihm bisher nur in großvolumigen Rechenschaftsberichten genannten Kosten ohne weitere eigene Recherchen und Rechenkünste ersehen.

Ob es aber wirklich zu einer Kostentransparenz kommt?
Denn: erst wenn in das TER auch um die mit der Depotbank vereinbarten Kosten der Käufe und Verkäufe (Umschichtungen) der Wertpapiere eines Fonds "angereichert" wird, also alle Kosten ("all-in fee") ausgewiesen werden, ergibt sich eine völlige Kostentransparenz.

Dies hat der Bundesverband der Investmentgesellschaften ("BVI") aber öfters scharf zurückgewiesen. Auch das, was Investmentfonds als Vertriebsprovision zahlen, will der BVI nicht veröffentlichen lassen.
Auf jeden Fall aber ist der § 41 des Investmentgesetzes der richtige Schritt, Fondsanlegern in puncto Kosten endlich den Sand aus den Augen zu wischen

Wo im Fondsgeschäft überall Kosten anfallen:
Auf der Ebene des Anlegers: Kauf-/Verkaufkosten (Ausgabeaufschläge)
Auf der Ebene des Fonds selbst: Transaktionskosten
All-in fee
Sonstige Kosten (Depotbankkosten, Handelskosten, Courtagen, ggf. Börsenumsatzsteuern) Total Expense ratio (TER)
Verwaltungsgebühr (Portfoliomanagement, Fondsgeschäftsführung, Berater, Betriebskosten)


(Update Jan 2007)

 

 
 
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