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Dies sind die Archiv-Informationen, der bei www.boersenseminar.info im Januar 2007
gegebenen Informationen zu Real Estate Investment Trusts:

 

31.01.07 >Könnte REITs-Gesetzgebung durch EU-Bürokraten gestoppt werden?<
Es ist schon bemerkenswert, welche Steine auf den Weg gerollt werden, um REITs in Deutschland zu verhindern.
"Vorsichtshalber" hat die Bundesregierung die EU-Bürokratie darauf hingewiesen, dass einige Passagen des deutschen REITs-Gesetzes gegen Europa-Recht verstoßen könnten.
"Vorsichtshalber" deshalb, weil die Experten des Bundesfinanzministeriums wissen, dass die EU-Politiker durch interessierte Kreise sowieso auf die deutschen Gesetzesregeln angesetzt worden wären.
"Vorsichtshalber", um schon vor amtlicher Einführung des REITs-Gesetzes in Deutschland Rechtssicherheit zu erreichen.

Bemerkenswert ist, dass prinzipiell die "europarechtlich umstrittenen" Formulierungen des deutschen REITs-Gesetz ebenfalls im englischen REITs-Gesetz enthalten sind! "Europarechtliche Bedenken" gegen gleichlautende Passagen im UK-REITs-Gesetz sind offenbar aber nicht erhoben worden. Auch nicht von deutscher Seite. Und schon gar nicht von der EU-Bürokratie.

Zweierlei Maß und ein gleiche Sache? Dieser Eindruck lässt sich leicht gewinnen.
Stimmt es tatsächlich, was ein führender Experte im deutschen Gesetzgebungsverfahren treffend resignierend meinte: "Europa ist eben eine politische Veranstaltung und deshalb ist den Engländern einiges erlaubt, was den Deutschen verboten wird".

21.01.07 >REITs-Bundesrats-Änderungsvorschläge in erster Bundestagsdebatte<
Am 18. Januar hat der Bundestag erstmals das Thema REITs behandelt.

Dies ist der Text aus dem eMail-Service Heute-im-Bundestag (hib) mit der Beschreibung, welche Stellung die Regierung bezüglich der Änderungswünsche des Bundesrats abgegeben hat:

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung weist die Feststellung des Bundesrates, durch die Zulassung von steuerbegünstigten Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen, so genannten Reits (Real Estate Investments Trusts), hätten die Gemeinden im Durchschnitt der Jahre 2007 bis 2011 einen Gewerbesteuerausfall von 48 Millionen Euro, als unzutreffend zurück. Wie aus ihrer Gegenäußerung (16/4036) zur Bundesrats-Stellungnahme zum Reits-Gesetzentwurf der Regierung (16/4026) hervorgeht, sind von 2007 bis 2009 Mehreinnahmen für die Kommunen zu erwarten. Mindereinnahmen werde es nur in den Jahren 2010 und 2011 geben. Unter dem Strich summierten sich die Mindereinnahmen der Kommunen bei der Gewerbesteuer von 2007 bis 2011 auf lediglich 5 Millionen Euro. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme eine Kompensation dieser Steuerausfälle verlangt. Dem hält die Regierung entgegen, dass die letzte Steuerschätzung von Netto-Gewerbesteuereinnahmen von 31 Milliarden Euro ausgehe. Dies bedeute ein Plus von 19,7 Prozent. Allein schon deshalb sei es nicht erforderlich, die "geringen Mindereinnahmen der Kommunen" zu kompensieren.

Die Regierung verteidigt im Übrigen die Festlegung, dass die Reits-Aktiengesellschaften keine vermieteten Wohnimmobilien halten dürfen, die vor 2007 erbaut worden sind. Auch wenn ausländische Reits und Beteiligungskapital-Investoren (Private Equity) weiterhin deutsche Wohnungen kaufen können, würden durch die Ausklammerung der Wohnimmobilien Signale zum Schutz der Mieter und der Stadtentwicklung gesetzt. Viele dieser Investoren haben nach Einschätzung der Regierung in letzter Zeit verstärkt deutsche Wohnungen gekauft, um sie anschließend über deutsche Reits an die Börse zu bringen. Da Wohnimmobilien ausgeklammert blieben, könnten sie diesen Weg nicht gehen, um aus ihrem Investment auszusteigen. Zwar könne der Börsengang über ausländische Reits nicht verhindert werden, doch erscheint es für die Regierung schwieriger, deutsche Immobilien erfolgreich im Ausland an die Börse zu bringen. Der Verzicht auf Wohnimmobilien könne somit dazu beitragen, dass diese auch für die Private-Equity-Investoren unattraktiver werden. Doch auch ohne sie sind deutsche Reits für die Regierung ein attraktives Instrument. Schätzungen zufolge würde die Marktkapitalisierung deutscher Reits bei Einbeziehung von Wohnimmobilien bis 2010 insgesamt 30 bis 60 Milliarden Euro betragen. Auf Wohnimmobilien würden davon 4 bis 11 Milliarden Euro entfallen. Somit könnten rund vier Fünftel des potenziellen Marktvolumens auch ohne Wohnimmobilien realisiert werden. Zunächst sei entscheidend, betont die Regierung, dass Deutschland den Einstieg in den Reits-Markt schaffe. Nur wenn überhaupt deutsche Reits eingeführt würden, könne sich eine entsprechende Industrie mit spezialisierten Unternehmen und Arbeitskräften entwickeln. Würden Reits nicht eingeführt, verlöre Deutschland vollständig den Anschluss an die übrigen Staaten mit Reits. Im Übrigen unterstreicht die Regierung, dass mit der Verabschiedung des Gesetzes "noch nicht für alle Zeiten das letzte Wort" gesprochen sei. Wenn sich deutsche Reits etabliert und als praxistauglich erwiesen hätten, werde politisch neu zu entscheiden sein, ob sie sich auch auf Wohnimmobilien aus dem Bestand erstrecken können. Dabei müsse die weitere Entwicklung auf dem Mietwohnungsmarkt berücksichtigt werden.

Den 32 Änderungsvorschlägen und Prüfwünschen der Länderkammer stimmt die Bundesregierung teilweise zu.
Siehe Meldung "Bundesrat" vom 04.01. weiter unten hier auf dieser Seite = bitte scrollen.

16.01.07 >Regierungskabinett hat Änderungswunsch des Bundesrats vom Tisch gewischt<
Die Bundesregierung lehnt den [Bundesrats-]vorschlag ab. So lapidar die Stellung des Kabinetts zum Änderungswunsch des Bundesrats, Wohnimmobilien doch noch in das REITs-Gesetz einzubeziehen. Die Bundesregierung meint, dass dies angezeigt sei, "um die Belange des Mieterschutzes und einer sozialen Stadtentwicklung zu unterstützen".

Der Bundesrat hat zudem weitere Änderungswünsche vorgetragen. Eine Stellungnahme des Kabinetts zu diesen Punkten war heute aber leider nicht zu erhalten.

14.01.07 >Bundestag wird REITs-Gesetz am 18.01.2007 beraten<
Am 18. Januar werden die Bundestagsabgeordneten erstmals das deutsche REITs-Gesetz beraten. Auf der Tagesordnung ist für diesen Punkt ein Zeitlimit von gerade einmal 30 Minuten! angesetzt. 30 Minuten sind allerdings für eine Erste Lesung üblich.

14.01.07 >Herzlichen Glückwunsch zur REITs-Diplomarbeit<
Rene Weiß aus Jena hat soeben seine Diplomarbeit an der Fachhochschule Jena vorgelegt.


Rene hat seine Diplomarbeit in der Immobilien AG Colonia Real Estate geschrieben und dies war sein Thema:

Die Einführung der Real Estate Investment Trusts in Deutschland, Ansätze zur kapitalmarktorientierten Bewertung am Beispiel der Colonia Real Estate AG.

Sie können die Inhaltsangabe seiner Diplomarbeit mit diesem
pdf-Link ansehen.

04.01.07 >Bundesrat hat auf REITs-Gesetzentwurf reagiert<
Die Steuerexperten des Bundesrats waren fleißig und aufmerksam. Sie übermittelten dem Bundesfinanzministerium ("BMF") ihre 26seitige Stellungnahme (Bundesratsdrucksache 779/06) zum REITs-Gesetz. Siehe auch Meldung vom 11.12.2006 weiter unten auf dieser Seite).

In ihrer Stellungnahme formulierten sie für die zukünftigen steuerlichen Regelungen mehrere sog. Prüfbitten an das Bundesfinanzministerium.

Geprüft werden sollen Punkte im Gesetzentwurf, bei denen der Bundesrat vermutet, dass die EU-Kommission vermuten könnte, dass es sich um "Diskriminierungen" ausländischer Anleger oder um "Beihilfen" handeln könnte.
Diese Knackpunkte waren den kenntnisreichen Steuerfachleuten im BMF bereits bekannt. Allerdings wollte niemand das deutsche REITs-Gesetz an diesen Stellen scheitern lassen. Denn: die Engländer hatten in ihrer REITs-Gesetzgebung gleichgelagerte "Probleme" und hatten dennoch keine Angst vor der EU-Kommission.

Eine weitere Prüfbitte bezieht sich auf die handelrechtliche Eintragung eines REITs ins Handelsregister.

Geprüft werden soll auch, ob REITs Veräußerungsgewinne in (steuerfreie) Rücklagen einstellen dürfen. Der Bundesrat plädiert für die Streichung eines bisher vorgesehenen Passus' im Gesetz.

Weitere Prüfbitten beziehen sich auf Detailregelungen bei steuerliche Spezial-Situationen, die bei REITs-Aktionären denkbar sind; auf Grunderwerbsteuer sowie auf Gestaltungsmissbrauch im Sale-and-lease-back-Verfahren.

Zusätzlich machten die Bundesratsexperten viele praktische Formulierungs- und Klarstellungsvorschläge, um Widersprüchlichkeiten im REITs-Gesetzentwurf auszubügeln. Insgesamt fordert der Bundesrat, >dass der Gesetzentwurf in Teilbereichen grundlegend überarbeitet wird<; und dass Bestandswohnimmobilien in deutsche REITs eingebracht werden dürfen.

zu den REITs-Informationen der Monate Oktober bis Ende Dezember 2006

zu den REITs-Informationen der Monate August bis Ende September 2006

zu den REITs-Informationen der Monate Mai bis Ende Juli 2006

zu den REITs-Informationen der Monate Januar bis Ende April 2006

 
 

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