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++REITs-report+++REITs-report+++REITs-report+++REITs-report+++
Dies sind die Archiv-Informationen, der bei www.boersenseminar.info
im Januar 2007
gegebenen Informationen zu Real Estate Investment
Trusts:
31.01.07 >Könnte
REITs-Gesetzgebung durch EU-Bürokraten gestoppt werden?<
Es ist schon bemerkenswert, welche Steine auf den Weg gerollt werden,
um REITs in Deutschland zu verhindern.
"Vorsichtshalber" hat die Bundesregierung die EU-Bürokratie
darauf hingewiesen, dass einige Passagen des deutschen REITs-Gesetzes
gegen Europa-Recht verstoßen könnten.
"Vorsichtshalber" deshalb, weil die Experten des Bundesfinanzministeriums
wissen, dass die EU-Politiker durch interessierte Kreise sowieso auf
die deutschen Gesetzesregeln angesetzt worden wären.
"Vorsichtshalber", um schon vor amtlicher Einführung
des REITs-Gesetzes in Deutschland Rechtssicherheit zu erreichen.
Bemerkenswert ist, dass prinzipiell die "europarechtlich
umstrittenen" Formulierungen des deutschen REITs-Gesetz ebenfalls
im englischen REITs-Gesetz enthalten sind! "Europarechtliche
Bedenken" gegen gleichlautende Passagen im UK-REITs-Gesetz sind
offenbar aber nicht erhoben worden. Auch nicht von deutscher Seite.
Und schon gar nicht von der EU-Bürokratie.
Zweierlei Maß und ein gleiche Sache? Dieser Eindruck lässt
sich leicht gewinnen.
Stimmt es tatsächlich, was ein führender Experte im deutschen
Gesetzgebungsverfahren treffend resignierend meinte: "Europa ist
eben eine politische Veranstaltung und deshalb ist den Engländern
einiges erlaubt, was den Deutschen verboten wird".
21.01.07 >REITs-Bundesrats-Änderungsvorschläge
in erster Bundestagsdebatte<
Am 18. Januar hat der Bundestag erstmals das Thema REITs behandelt.
Dies ist der Text aus dem eMail-Service Heute-im-Bundestag (hib) mit
der Beschreibung, welche Stellung die Regierung bezüglich der Änderungswünsche
des Bundesrats abgegeben hat:
Berlin: (hib/VOM)
Die Bundesregierung weist die Feststellung des Bundesrates, durch die
Zulassung von steuerbegünstigten Immobilien-Aktiengesellschaften mit
börsennotierten Anteilen, so genannten Reits (Real Estate Investments
Trusts), hätten die Gemeinden im Durchschnitt der Jahre 2007 bis 2011
einen Gewerbesteuerausfall von 48 Millionen Euro, als unzutreffend zurück.
Wie aus ihrer Gegenäußerung (16/4036) zur Bundesrats-Stellungnahme zum
Reits-Gesetzentwurf der Regierung (16/4026) hervorgeht, sind von 2007
bis 2009 Mehreinnahmen für die Kommunen zu erwarten. Mindereinnahmen
werde es nur in den Jahren 2010 und 2011 geben. Unter dem Strich summierten
sich die Mindereinnahmen der Kommunen bei der Gewerbesteuer von 2007
bis 2011 auf lediglich 5 Millionen Euro. Der Bundesrat hatte in seiner
Stellungnahme eine Kompensation dieser Steuerausfälle verlangt. Dem
hält die Regierung entgegen, dass die letzte Steuerschätzung von Netto-Gewerbesteuereinnahmen
von 31 Milliarden Euro ausgehe. Dies bedeute ein Plus von 19,7 Prozent.
Allein schon deshalb sei es nicht erforderlich, die "geringen Mindereinnahmen
der Kommunen" zu kompensieren.
Die Regierung verteidigt im Übrigen die Festlegung, dass die Reits-Aktiengesellschaften
keine vermieteten Wohnimmobilien halten dürfen, die vor 2007 erbaut
worden sind. Auch wenn ausländische Reits und Beteiligungskapital-Investoren
(Private Equity) weiterhin deutsche Wohnungen kaufen können, würden
durch die Ausklammerung der Wohnimmobilien Signale zum Schutz der Mieter
und der Stadtentwicklung gesetzt. Viele dieser Investoren haben nach
Einschätzung der Regierung in letzter Zeit verstärkt deutsche Wohnungen
gekauft, um sie anschließend über deutsche Reits an die Börse zu bringen.
Da Wohnimmobilien ausgeklammert blieben, könnten sie diesen Weg nicht
gehen, um aus ihrem Investment auszusteigen. Zwar könne der Börsengang
über ausländische Reits nicht verhindert werden, doch erscheint es für
die Regierung schwieriger, deutsche Immobilien erfolgreich im Ausland
an die Börse zu bringen. Der Verzicht auf Wohnimmobilien könne somit
dazu beitragen, dass diese auch für die Private-Equity-Investoren unattraktiver
werden. Doch auch ohne sie sind deutsche Reits für die Regierung ein
attraktives Instrument. Schätzungen zufolge würde die Marktkapitalisierung
deutscher Reits bei Einbeziehung von Wohnimmobilien bis 2010 insgesamt
30 bis 60 Milliarden Euro betragen. Auf Wohnimmobilien würden davon
4 bis 11 Milliarden Euro entfallen. Somit könnten rund vier Fünftel
des potenziellen Marktvolumens auch ohne Wohnimmobilien realisiert werden.
Zunächst sei entscheidend, betont die Regierung, dass Deutschland den
Einstieg in den Reits-Markt schaffe. Nur wenn überhaupt deutsche Reits
eingeführt würden, könne sich eine entsprechende Industrie mit spezialisierten
Unternehmen und Arbeitskräften entwickeln. Würden Reits nicht eingeführt,
verlöre Deutschland vollständig den Anschluss an die übrigen Staaten
mit Reits. Im Übrigen unterstreicht die Regierung, dass mit der Verabschiedung
des Gesetzes "noch nicht für alle Zeiten das letzte Wort" gesprochen
sei. Wenn sich deutsche Reits etabliert und als praxistauglich erwiesen
hätten, werde politisch neu zu entscheiden sein, ob sie sich auch auf
Wohnimmobilien aus dem Bestand erstrecken können. Dabei müsse die weitere
Entwicklung auf dem Mietwohnungsmarkt berücksichtigt werden.
Den 32 Änderungsvorschlägen und Prüfwünschen der Länderkammer stimmt
die Bundesregierung teilweise zu.
Siehe Meldung "Bundesrat" vom 04.01. weiter unten hier
auf dieser Seite = bitte scrollen.
16.01.07 >Regierungskabinett
hat Änderungswunsch des Bundesrats vom Tisch gewischt<
Die Bundesregierung lehnt den
[Bundesrats-]vorschlag ab. So lapidar die Stellung des Kabinetts
zum Änderungswunsch des Bundesrats, Wohnimmobilien doch noch in
das REITs-Gesetz einzubeziehen. Die Bundesregierung meint, dass dies
angezeigt sei, "um die Belange des Mieterschutzes und einer sozialen
Stadtentwicklung zu unterstützen".
Der Bundesrat hat zudem weitere Änderungswünsche vorgetragen.
Eine Stellungnahme des Kabinetts zu diesen Punkten war heute aber leider
nicht zu erhalten.
14.01.07 >Bundestag wird REITs-Gesetz am 18.01.2007
beraten<
Am 18. Januar werden die Bundestagsabgeordneten erstmals das deutsche
REITs-Gesetz beraten. Auf der Tagesordnung ist für diesen Punkt
ein Zeitlimit von gerade einmal 30 Minuten! angesetzt. 30 Minuten sind
allerdings für eine Erste Lesung üblich.
14.01.07 >Herzlichen
Glückwunsch zur REITs-Diplomarbeit<
Rene
Weiß aus Jena hat soeben seine Diplomarbeit an der Fachhochschule
Jena vorgelegt.
Rene hat seine Diplomarbeit in der Immobilien AG Colonia Real Estate
geschrieben und dies war sein Thema:
Die Einführung
der Real Estate Investment Trusts in Deutschland, Ansätze zur kapitalmarktorientierten
Bewertung am Beispiel der Colonia Real Estate AG.
Sie können die
Inhaltsangabe seiner Diplomarbeit mit diesem
pdf-Link ansehen.
04.01.07 >Bundesrat hat auf REITs-Gesetzentwurf
reagiert<
Die Steuerexperten des Bundesrats waren fleißig und aufmerksam.
Sie übermittelten dem Bundesfinanzministerium ("BMF")
ihre 26seitige Stellungnahme (Bundesratsdrucksache 779/06) zum REITs-Gesetz.
Siehe auch Meldung vom 11.12.2006 weiter unten auf dieser Seite).
In ihrer Stellungnahme formulierten sie für die zukünftigen
steuerlichen Regelungen mehrere sog. Prüfbitten an das Bundesfinanzministerium.
Geprüft werden sollen Punkte im Gesetzentwurf, bei denen der Bundesrat
vermutet, dass die EU-Kommission vermuten könnte, dass es sich
um "Diskriminierungen" ausländischer Anleger oder um
"Beihilfen" handeln könnte.
Diese Knackpunkte waren den kenntnisreichen Steuerfachleuten im BMF
bereits bekannt. Allerdings wollte niemand das deutsche REITs-Gesetz
an diesen Stellen scheitern lassen. Denn: die Engländer hatten
in ihrer REITs-Gesetzgebung gleichgelagerte "Probleme" und
hatten dennoch keine Angst vor der EU-Kommission.
Eine weitere Prüfbitte bezieht sich auf die handelrechtliche Eintragung
eines REITs ins Handelsregister.
Geprüft werden soll auch, ob REITs Veräußerungsgewinne
in (steuerfreie) Rücklagen einstellen dürfen. Der Bundesrat
plädiert für die Streichung eines bisher vorgesehenen Passus'
im Gesetz.
Weitere Prüfbitten beziehen sich auf Detailregelungen bei steuerliche
Spezial-Situationen, die bei REITs-Aktionären denkbar sind; auf
Grunderwerbsteuer sowie auf Gestaltungsmissbrauch im Sale-and-lease-back-Verfahren.
Zusätzlich machten die Bundesratsexperten viele praktische Formulierungs-
und Klarstellungsvorschläge, um Widersprüchlichkeiten im REITs-Gesetzentwurf
auszubügeln. Insgesamt fordert der Bundesrat, >dass der Gesetzentwurf
in Teilbereichen grundlegend überarbeitet wird<; und dass Bestandswohnimmobilien
in deutsche REITs eingebracht werden dürfen.
zu den REITs-Informationen der Monate
Oktober bis Ende Dezember 2006
zu den REITs-Informationen der Monate August bis
Ende September 2006
zu den REITs-Informationen der Monate
Mai bis Ende Juli 2006
zu den REITs-Informationen der Monate Januar
bis Ende April 2006
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