Das europäische Grundgesetz der Kapitalmärkte
wird wieder geändert.
Dass die im Jahr 2007 auch auf Deutschland niederprasselnde
europäische Finanzmarktrichtlinie MiFID ein "Grundgesetz"
werden könnte - das wurde schon damals bezweifelt.
Eine Überarbeitung wurde vor einem Jahr bereits angekündigt.
Diese soll in der nächsten Zeit dann umfassend "renoviert"
werden.
Für Privat-Börsianer hat die MiFID nur "Pseudo-Vorteile"
und viel Papier gebracht. Groß Tamtam wurde damals
um das Best-Ausführungsprinzip »Best Execution«
gemacht. Das wurde so dargestellt, als dass Börsenaufträge
von Privatanlegern immer zum "besten" Kurs in der
"besten" Börse ausgeführt würden. Gemeint
war damals aber eher, dass "Best-Ausführung"
eine Orderausführung in der Börse wäre, bei der
der mit der Order beauftragten Bank die niedrigsten Abwicklungskosten
in Rechnung gestellt würden. In der reinen europäischen
MiFID-Theorie hätte dieses zu niedrigeren Handelskosten
auch für die Auftragserteiler, nämlich für die
Privat-Börsianer, führen sollen.
Mit der MiFID ist damals zugleich abgeschafft worden, dass
Aufträge vorrangig in echte traditionelle Börsen ausgeführt
werden müssen. Das führte schnell zu "nicht-traditionellen"
Handelssystemen und zu Dark Pools. Chi X, Bats Europe und Turquoise
sind sog. Plattformen, auf denen bereits 20 % des gesamten
Umsatzes der DAX-30-Aktien gehandelt werden (!).
Diese Ableitung der Order in Richtung nicht-transparenter virtueller
Dark Pools vermindert die Kursqualität in den traditionellen
Börsen.
Was genau steckt hinter Dark Pools, Handelsplatt-formen oder
Broker/Dealer Crossing Networks?
Und wie können Sie als Privat-Börsianer dennoch gute
Kursausführungen erhalten?
Sie
erfahren es im Börsenseminar der Börse Hannover am
20. März 2012.