Im Herbst 2007 wurde in Deutschland eine weitere
Richtlinie des Europäischen Parlaments zum Gesetz:
die Richtlinie über Finanzmärkte;
in englischer Sprache als "Markets in Financial Instruments Directive"
("MiFID") bezeichnet. Offiziell heisst die MiFID >Richtlinie 2004/39/EG<
Dieses neue Gesetz forderte von Beratern in Finanzangelegenheit
und von denen, die sich beraten lassen, viele neue ungewohnte Verhaltensweisen.
Ziel der MiFID ist es,
gleiche Regularien und Beratungsrichtlinien in allen Ländern
der Europäischen Union zu haben.
Mit der MiFID soll zudem das europaweite Tätigwerden in Wertpapiergeschäften
erleichtert werden.
Und es soll ein besserer Anlegerschutz in den EU-Staaten gewährleistet
werden.
Inzwischen hat sich leider bewahrheitet, was Praktiker
schon früh ahnten:
MiFID war ein Schuss in den Ofen. Markttransparenz, "Best
Execution" und Anlageberatung sind derart "bürokratisiert"
worden, dass erstens keiner mehr durchblickt und deshalb jetzt mit
MiFID II bereits die frühere MiFID revidiert werden soll.
Merke: Gesetze, die dauernd geändert werden, sind bekanntermaßen
schlechte Gesetze.
Dies war mein Text bei Einführung der
MiFID im Herbst 2007:
Starkes Gewicht legt die MiFID auf deutliche Aufklärung der Anleger.
So werden alle Kosten eines Wertpapiererwerbs offen mitgeteilt werden
müssen. Und wahrscheinlich auf die bisher gut in einem "Wertpapierprodukt"
versteckten Kosten. Dann werden z.B. auch die tatsächlichen Kosten
bei Zertifikaten offen zu Tage treten.
Den Beratern wird die MiFID zudem abverlangen, Kunden in verschiedene
"Wissenskategorien" einzuteilen: in "Kleinanleger", "Professioneller
Kunde" und in "Geeignete Gegenpartei".
»Jeder, der die MiFID
das erste Mal liest, wird einen großen Schreck bekommen«,
gab der Präsident der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
("BaFin") zu. Denn die MiFID will jegliche Beziehungen zwischen Kunden
und Anlageberater ausserordentlich detailliert regeln. Unter Berufung
auf eine angeblich wachsende Abhängigkeit der Anleger von
persönlichen Empfehlungen wird in der MiFID z.B. auch Rat
in einem persönlichen Gespräch als Anlageberatung gewertet.
Damit Sie einen Eindruck von den Formulierungskünsten
in der MiFID erhalten, hier der Artikel 52:
Für die Zwecke der Definition von "Anlageberatung" in Artikel 4
Absatz 1 Nummer 4 der Richtlinie 2004/39/EG gilt als persönliche Empfehlung
eine Empfehlung, die an eine Person in ihrer Eigenschaft als Anleger
oder potenzieller Anleger oder in ihrer Eigenschaft als Beauftragter
eines Anlegers oder potentiellen Anlegers gerichtet ist.
(Update Januar 2013)