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Griechenland:
Staatspleite
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Laufende Information zum Stand
der Klagen gegen die erste
Umschuldung Staatsanleihen Griechenlands
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Nachdem zu Umschuldung
resp. Schuldenrückkauf alles gesagt und geschrieben wurde,
finden Sie hier auf dieser Seite Informationen und Meinungen zu
den juristischen Klagen gegen Schuldenschnitt bei griechischen Anleihen. |
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21.12.13 |
Griechenland Umschuldung Nr. 1 - Welcher Klageweg könnte
erfolgversprechend sein? Update zu Klage vor Gericht in
Griechenland:
Rechtsanwalt Stefanos Furtunidis hat für die die Schutzgemeinschaft
der Kapitalanleger e.V. (SdK) mehrere Klagen gegen die den Schuldenschnitt
vor dem griechischen Staatsgerichtshof eingereicht.
Die griechischen Justizmühlen mahlen langsam und bevor sie
sich bewegen, muss der Wind auch aus der richtigen Richtung
kommen.
Seit Monaten prüft der Oberste Verwaltungsgerichtshof Griechenlands
offenbar erst einmal eine Beschwerde, die sich gegen die Besetzung
der Kammer des zuständigen Staatsgerichtshofs richtet.
Es solle eine familiäre Bindung eines Richters zu einer Mitarbeiterin
einer Anwaltskanzlei geben, die selbst Beteiligte im Prozess
wäre.
Die Schutzvereinigung der Kapitalanleger (SdK) schreibt in
ihrem Newsletter Nr. 16 entsprechend, "...ein Urteil in
der Hauptsache wohl noch auf sich warten lassen".
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07.10.13 |
Griechenland Umschuldung Nr. 1 - Welcher Klageweg könnte
für klagewillige Griechenland-Gläubiger der Günstigste
sein? Teil 2
"Verklagen Sie Ihr Kreditinstitut". Das ist
der Vorschlag eines Rechtsanwalts in Bremen.
Über das Internet sucht der Mandanten, die "bei nachweislich
fehlerhafter Anlageberatung gute Chancen [hätten], Verluste
[aus dem Umtausch der Alt-Griechenlandanleihen] zu vermeiden.
Und dieser Rechtsanwalt weiter: "Die Erfolgschancen einer Klage
von Privatanlegern gegen den griechischen Staat sind gleich
null. Aussichtsreicher ist da schon die Überprüfung, ob Schadenersatzansprüche
gegen die eigene Bank oder Sparkasse wegen fehlerhafter Anlageberatung
geltend gemacht werden können. "Die Erfolgsaussichten sind vergleichsweise
hoch, falls der Kauf von Griechen-Bonds empfohlen wurde, diese
aber nicht zum damaligen Risikoprofil des Anlegers passten"
zum Originaltext
des Rechtsanwalts in Bremen:
http://www.openpr.de/news/612654.html
Mein Kommentar zu diesem Vorschlag:
Es wird sich bestenfalls um eine Handvoll
Griechenlandgläubiger handeln, bei denen die obigen Bedingungen,
wie "aktive Kaufempfehlung von Griechenlandbonds durch ein Kreditinstitut"
und "nicht passendes Risikoprofil" gegeben sind.
Mit weiteren juristischen Wegen (oder Irrwegen?)
befasse ich mich in den nächsten Tagen auf dieser Seite. Schauen
Sie gern wieder herein.
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06.10.13 |
Griechenland Umschuldung Nr. 1 - Welcher Klageweg könnte
für klagewillige Griechenland-Gläubiger der Günstigste
sein? Teil 1
Diese Frage wird von Juristen unterschiedlich beantwortet.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Otto Sandrock hielt es in seinem Aufsatz
»Entschädigungsansprüche deutscher privater Inhaber von
griechischen Staatsanleihen« für "vorteilhafter den Klageweg
je nach Gerichtsstandsklausel in den zugrunde liegenden Anleihebedingungen
vor den staatlichen Gerichten in London, Zürich oder
Genf zu beschreiten".
Die Aussicht, vor dem Schiedsgericht des International Center
for the Settlement of Investment Disputes ("ICSID")-Schiedsgericht
einen Schiedsspruch zu erreichen, hielt er mit nicht unerheblichen
prozessualen Risiken verbunden.
Ein Verfahren vor dem ICSID wäre dann gegeben, wenn
Gläubiger aus einem bilateralen Investitionsschutzabkommen ("BITs")
ihre Ansprüche durchsetzen wollten. Diesen Weg will die Postbank
der Slowakai "Poštová Banka" und ihre Aktionärin, die Gesellschaft
Istrokapital SE, gehen. Sie reichten beim internationalen Schiedsgericht
ICSID vor ein paar Monaten eine Klage gegen den Zwangsumtausch
griechischer Staatsanleihen vor.
http://pressburger.eu/de/artikel/erste-klage-gegen-griechenland-durch-slowaken/256/
Einen anderen Weg soll eine Gruppe von italienischen
Privatinvestoren unter Begleitung durch eine angesehene italienische
Wirtschaftskanzlei gegangen sein. Sie hätten eine erste Klage
vor dem Europäischen Gerichtshof gegen eine bestimmte
Maßnahme der Europäischen Zentralbank im Zusammenhang mit der
Umschuldung griechischer Anleihen eingereicht. Ziel dieser Klage
sei es, die Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch
dieser italienischen Privatinvestoren gegen die europäische
Zentralbank wegen Schäden, die diese Investoren bei der Umschuldung
griechischer Anleihen erlitten haben, vorzubereiten.
Dies schrieb Rechtsanwalt Prof. Dr. Hans-Walter Forkel und kann
nachgelesen werden in diesem
pdf-Dokument:
http://www.freies-europa.eu/wp-content/uploads/2012/09/12-09-10-HWF-Q+A.pdf
Mit weiteren juristischen Wegen (oder Irrwegen?) befasse ich
mich in den nächsten Tagen auf dieser Seite. Schauen Sie gern
wieder herein.
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03.10.13 |
Griechenland Umschuldung Nr. 1 - Stand der Klagen (Update)
Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz ("DSW"),
deren Mitglied ich bin, hält Klagen gegen die faktische
Zwangsumschuldung Alt-griechischer Anleihen weiterhin für
aussichtsreich.
DSW-Geschäftsführer Thomas Hechtfischer äußerte
sich in der Zeitung EURO am Sonntag am 28.09.13 über den
neuesten Stand. Demnach hätten sich über 1.000 betroffene
Anleger bei der DSW registriert. Die meisten davon wollten den
Klageweg beschreiten.
In früheren Medienberichten war m.W. von einer wesentlich
höheren Zahl Klagewilliger berichtet worden.
DSW-Hechtfischer führt mehrere Rechtsstandpunkte auf,
die Griechenland juristisch in die Enge treiben würden:
Verstoß gegen Europarecht;
Verstoß gegen bilaterales Recht
Verstoß gegen nationales Verfassungsrecht
Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der Gläubiger
Rechtswidriger enteignungsgleicher Eingriff
Unabhängig von sog. Klagegemeinschaften reichte die DSW
bisher zehn Individualklagen bei verschiedenen Gerichten ein;
schrieb Focus Money am 02.10.
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07.08.13 |
Griechenland Umschuldung Nr. 1 - Stand der Klagen
Die seitens Griechenland durchgesetzte Zwangsumschuldung seiner
Staatsanleihen betraf im Schritt Nr. 1 nur sog. Private Gläubiger.
Viele von diesen fühlen sich betrogen. Deshalb wollen einige
Gläubiger gegen den Schuldenschnitt klagen.
In Deutschland haben sich m.W. zwei "Klagegemeinschaften"
gebildet: Gläubiger, die über die Deutschen Schutzvereinigung
für Wertpapierbesitz ("DSW") oder mittels Schutzgemeinschaft
der Kapitalanleger ("SdK")
Klage erheben wollen.
Über den "Stand der Dinge" dringt wenig an die
Öffentlichkeit. Vor ein paar Tagen gab die SdK nun aber
doch ein wenig Einblick, was sich so hinter den Kulissen abspielte.
Durch
Klick auf diese Zeile erfahren Sie, wie beschwerlich der Klageweg
ist, den Griechenland-Gläubiger gehen wollen.
(Nach Erscheinen der aufgerufenen Internetseite, dann dort etwas
nach unten scrollen.
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19.07.13 |
Ein Urteil im Zusammenhang mit Griechenland Anleihen.
Vor dem Landgericht Düsseldorf kam es zu einer Klage gegen
eine Versicherung.
Diese solle einem Anleger, der wesentliche Beträge in
Griechenland-Anleihen angelegt hatte, seinen Schaden aus dem
1. Schuldenschnitt ersetzen.
In diesem Zusammenhang gab es hochinteressante Anmerkungen
und Feststellungen in Bezug darauf, ob die Entnahme der Alt-Griechenland-Anleihen
aus den Wertpapierdepots privater Anleger rechtens war.
Diese Entnahme war damals im März 2012 vorschnell als
"Depotbetrug" bezeichnet wurde.
Die
Kernaussagen im Urteil des Landgerichts Düsseldorf (11
O 397/12) vom 21.03.13 können Sie durch Klick auf diese
Zeile lesen.
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11.06.13 |
Klage gegen Griechenlands Zwangsumtausch von Anleihen.
Es ist ruhig geworden um die vollmundig angekündigten
Klageerhebungen von Anlegern in griechischen Staatsanleihen.
Die letzte Pressemeldung der Deutschen Schutzvereinigung für
Wertpapierbesitz (DSW) dazu stammt vom 22. Februar. Die DSW
und deren Juristen wollten Klagewillige in der Arbeitsgemeinschaft-Griechenland-Anleihen
(AGA) zusammenfassen und dann Klage anstrengen.
Damals fehlten den DSW-Juristen aber offenbar noch wesentliche
Daten und Unterlagen. Diese sollte die EZB haben und herausgeben.
Die EZB hat das abgelehnt. Daraufhin wollte die DSW gegen die
EZB auf Herausgabe klagen. Auch hierzu scheint es keine neuen
Informationen über den Stand dieser Klage zu geben.
Meine skeptische Beurteilung bezüglich des Klageerfolgs
hat sich nicht geändert. Siehe auch Meldung vom 28.12.
(weiter unten) auf dieser Seite.
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28.12.12 |
Ich bleibe weiterhin skeptisch, ob Klagen gegen den "freiwillig"
unfreiwillen Schuldenschnitt auf Griechenlandanleihen erfolgreich
sein können.
Viele Juristen werben lautstark um Mandate zur Klage-erhebung.
Die Deutsche Schutzvereinigung für Wert-papierbesitz ("DSW"),
deren Mitglied ich bin, will Klage-erhebung von Privatanlegern
"bündeln". Ähnliches beabsichtigen andere
Anlegervereinigungen.
Anfang Oktober 2012 bezifferte die DSW 4.000 Klein-anleger,
die sich bei ihr gemeldet hätten. (1)
Mitte Dezember 2012 hieß es, die von der DSW gegründete
Zweckgesellschaft Arbeitsgemeinschaft Griechenland-Anleihen
("AGA") hätte rund 1.000 klagewillige Mitglieder
(2)
Die AGA hat sich entschieden, vor deutschen Gerichten zu klagen.
Spätestens nach einem für den Kläger positiven
Urteil eines Gerichts stellt sich die Frage, ob und wie eine
Vollstreckung in das Vermögen Griechenlands vollzogen
werden kann. Die Erfahrungen aus der Argentinien-Pleite zeigen,
dass eine Vollstreckung aufgrund international anerkannter
Immunität eines Staates letztlich ins Leere liefen.
Andere Rechtsanwälte streben ein Schiedsverfahren in USA
an. (3)
Gegenüber einem Klageverfahren vor Gericht hat ein Schiedsspruch
einen Vorteil: Schiedssprüche "sind aufgrund des
New Yorker Übereinkommens über die Anerkennung und
Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche von 1958
... in allen wichtigen Ländern vollstreckbar". (4)
Bei beiden Vorgehensweisen ist ungeklärt, ob die Gerichte
Klagen annehmen und ob die Gerichte genügend eigene "Instanz"
erkennen, die äussert komplexe Materie zu beurteilen.
Die AGA des DSW rechnet mit einer Gerichts-Verfahrensdauer
von "mehr als drei Jahren" [ab Klageerhebung]. (5)
Schiedsgerichtsverfahren dürften ähnlich lange "Laufzeiten"
haben.
Von Klageerhebungen oder Staatshaftungsklagen gegen Deutschland
aufgrund eines mit Griechenland geschlossenen Investitionsschutzabkommens
ist offenbar keine Rede mehr. Als Zeitungsente hat sich herausgestellt,
dass vor einem Gericht in Kiel bereits Klage erhoben worden
wäre.
Es bleibt m.E. dabei, was Dr. jur. Christoph Thole in einem
Fachaufsatz bezüglich der Klageaussichten am 22.09.12 empfohlen
hat:
»Privatanleger
und ihre Berater sollten sich einem Klagevorhaben daher mit
einem gerüttelt Maß an Realismus nähern.«
(6)
Quellen:
(1) Börsen-Zeitung, 06.10.12
(2) EURO am Sonntag, 22.12.12
(3) EURO am Sonntag, 22.12.12
(4) Prof. Dr. Reinhard Welter, Börsen-Zeitung 04.12.12
(5) EURO am Sonntag, 22.12.12
(6) Prof. Dr. Thole, WM-Mitteilung, 22.09.12
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12.11.12 |
Klageschrift gegen Griechenland - wer stellt sie der beklagten
Republik Griechenland zu?
Die Beantwortung dieser Frage scheint bereits einigen Anwälten
schwer zu fallen. Und so hat offenbar ein Rechtsanwalt, der
für Mandanten klagen will, sich im Internet an http://www.rechtspflegerforum.de
gewandt und eine entsprechende Frage gestellt.
Schauen
Sie durch Klick auf diese Zeile, was gefragt und (bisher) in
dem Hilfe-Forum der Rechtspfleger geantwortet wurde...
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10.11.12 |
Griechenland ist nicht Argentinien.
Damit meint Prof. Dr. Christoph Thole in seinem Aufsatz zum
Thema »Klagen geschädigter Privatanleger gegen
Griechenland vor deutschen Gerichten?«, dass die diesmalige
Rechtslage eine andere ist . Argumente in den Klagen gegen den
Schuldenschnitt der Staatsanleihen Argentiniens können
seines Erachtens wenig hilfreich sein.
Die Juristen der Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz
("DSW") sehen offenbar auch lediglich die Frage des
Gerichtsstands für geklärt an. Dieser sei im Fall
der Klagen von Privatanlegern in der Verordnung des EU-Rates
über die gerichtliche Zuständigkeit ... in Zivil-
und Handelssachen ("EuGVVO") festgelegt.
EuGVVO
zum Nachlesen durch Klick auf diese Zeile.
Der Landesgeschäftsführer der DSW, Dr. Dirk Unrau,
hat vor dem Kieler Landgericht offenbar erste Fälle zur
Klage eingereicht.
In seinem oben erwähnten Aufsatz schreibt Thole, dass
"die Erfolgsaussichten
einer Klage in Deutschland vom anwendbaren Recht abhängen".
"Es sei zu berücksichtigen, dass selbst bei Einschlägigkeit
des Verbraucher-gerichtsstands das Heimatrecht des Verbrauchers
nicht notwendigerweise anwendbar ist..."
Etwas
mehr Einblick in den Aufsatz von Prof. Thole erhalten Sie durch
Klick auf diese Zeile.
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04.11.12 |
Klagen gegen Zwangsumtausch Staatsanleihen Griechenlands
sind nicht umsonst - aber wahrscheinlich vergebens.
Bereits die ausführliche Stellungnahme von
Prof. Otto Sandrock (siehe meine Meldungen vom 21.08. + 17.08.
+ 30.07. etwas weiter unten auf dieser Seite) zeigte deutlich
auf, dass Klagen gegen den "freiwilligen" Zwangsumtausch
der von Privat-Gläubigern gehaltenen Anleihen Griechenlands
zwar möglich sind aber ausserordentlich aufwändig
und nervenaufreibend.
Noch deutlicher wird Dr. jur. Christoph Thole in seiner Stellungnahme
zu gleichen Thema: im Unterschied zu Sandrock kommt Thole zwar
zum Ergebnis, dass eine Klageerhebung auch vor deutschen Gerichten
möglich sein könnte, aber am Ende seiner ausführlichen
Abhandlung wird er sehr deutlich:
»Privatanleger
und ihre Berater sollten sich einem Klagevorhaben daher mit
einem gerüttelt Maß an Realismus nähern.«
Was meines Erachtens nichts anderes heisst als:
Klagen vor Gericht bringen nur den Rechtsanwälten etwas.
Prof. Dr. Christoph Thole ist Inhaber des Lehrstuhls
für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Europäisches und
Internationales Privat- und Verfahrensrecht an der Universität
Tübingen. Die ausführliche juristische Aufarbeitung des Themas
findet sich in seinem Beitrag in den Wertpapier-Mitteilungen
(WM) 2012, S. 1793 ff.
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21.08.12 |
Klagen gegen den Umtausch griechischer Anleihen...
...im Zuge des Schuldenschnitts werden mehr als aufwändig
sein.
Diesen Eindruck kann man gewinnen, wenn der hier bereits (17.08.)
erwähnte Fachaufsatz von
Prof. Dr. Otto Sandrock von Klagewilligen aufmerksam durchgelesen
wird.
Allein zur Frage, welcher Gerichtsstand für eine Klage
auf Schadenersatz gewählt werden solle, zeigt die Komplexität:
Prof. Sandrock geht z.B. davon aus, dass ein Gerichtsstand Athen
sogar für die unter
griechischem Recht ausgegebenen Alt-Griechenlandanleihen
nicht angestrebt werden sollte. Er plädiert für ein
Klageverfahren in London - oder für die Anstrengung eines
Schiedgerichts-verfahrens unter der Convention
on the Settlement of Investment Disputes between States and
Nationals of othe States bei der Weltbank ("ICSID")
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17.08.12 |
Die "alten" griechischen Staatsanleihen
haben den früheren Besitzern dieser Anleihen im Zuge der
freiwilligen Zwangsumschuldung (bisher) einen Schaden zugefügt,
der rund 80 Prozent des Nennwerts dieser "Alt"-Anleihen
ausmacht.
Dennoch hatten im März nur rund 3 Prozent der betroffenen
Gläubiger einem Umtausch in "Neu"-Griechenlandanleihen
widersprochen.
Diese 3 Prozent allerdings repräsentieren ein Anleihe-Nominalvolumen
von mehr als 5 Milliarden €.
Und diese Gläubiger stehen vor der Frage, ob eine Klage
auf Schadenersatz sinnvoll ist? Oder lediglich weitere Kosten
verursachen wird?
In meiner Information vom 30.07.12 hatte ich bereits auf eine
juristische Unterlage verwiesen, deren Inhalt zu wissen, den
Klageüberlegern in ihrer Entscheidung helfen kann:
In seinem englischsprachigen "working paper" mit
dem Titel »Investors vs. Greece: The Greek 'Haircut'
and Investor Arbitration Under BIT's« hat Ioannis
Glinavos, Lecturer in Law, University of Reading, England, Juristen
eine Grundlage geliefert, auf die Rechtsanwälte aufbauen
können.
Eine ganz ausgezeichnete Grundlage (in deutscher Sprache)
ist der Fachaufsatz von Professor Dr. Otto Sandrock von der
Rechtsanwaltskanzlei Orrick Hölters & Elsing.
Prof. Sandrock hat in seinem umfangreichen Fachaufsatz mit
dem Titel »Ersatzansprüche geschädigter deutscher
Inhaber von griechischen Staatsanleihen« offenbar
alle Facetten von Argumentationen beleuchtet. Und er hat zugleich
auch einiges "zurechtgerückt". Zum Beispiel zu
den rückwirkend in die Anleihebedingungen
eingefügten sog. CAC-Klauseln schreibt er: »Der
griechische Gesetzgeber war berechtigt, neue Vorschriften, welche
die früher geltenden Normen ersetzen, in seine Rechtsordnung
einzufügen, und zwar auch mit Wirkung gegenüber ausländischen
Gläubigern. Die deutschen Gläubiger haben den durch
die CAC-Klauseln ausgelösten Normenwandel also als verbindlich
anzuerkennen.« (Seite 455 in Recht der Internationalen
Wirtschaft, Ausgabe 7/2012).
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30.07.12 |
Klagen gegen Griechenland
Sie kennen meine skeptische Haltung bezüglich letztendlichem
Erfolg in einer Klage gegen den zwangsweisen Schuldenschnitt
bei griechischen Staatsanleihen.
Viele Leser dieser Seite schrieben mir, dass es ein Internetforum
gibt, das ab und zu auf meine Informationen verweist. Danke
dafür. Im ARIVA-Internetforum wird vielfach auch die Klageerhebung
besprochen. Dazu wird seit ein paar Tagen auf mehrere "Rechtsgutachten"
verwiesen.
Dabei könnte das Wort "Gutachten" zumindest
in einem Fall etwas hoch gegriffen sein. Für die dort beschriebenen
Sachverhalte erscheint mir der Begriff "Gründliche
Darstellung" angebrachter zu sein.
Ioannis Glinavos, Lecturer in Law, University of Reading, England,
hat den Juristen in seinem englischsprachigen "working
paper" mit dem Titel »Investors vs. Greece: The
Greek 'Haircut' and Investor Arbitration Under BIT's«
eine Grundlage geliefert, auf die Rechtsanwälte aufbauen
können.
Den
Gesamttext des working paper von Ioannis Glinavos können
Sie durch Klick auf diese Zeile ansehen. Auf der sich öffnenden
Seite dann bitte auf
klicken.
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23.07.12 |
Bevor Sie ein Mandat zur Klage gegen Umschuldung Griechenland
erteilen (Teil 2)
können Sie sich selbst auch schlau machen.
Und das Seminar Eurokrise: Staatenrestrukturierung... am 27.
September 2012 in Eschborn/Frankfurt besuchen.
Hier werden hochkarätige Juristen die Themen beleuchten,
die für ggf. anzustrengende Klagen gegen den griechischen
Anleihetausch ins Feld geführt werden könnten.
Unter anderem:
Anleihetausch
Collective Action Clauses (CAC-Klauseln)
Der Seminarpreis beträgt 993,65.
Durch
Klick auf diese Zeile erhalten Sie das genaue Programm des Seminars
der Börsen-Zeitung.
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22.07.12 |
Bevor Sie ein Mandat zur Klage gegen Umschuldung Griechenland
erteilen (Teil 1)
empfehle ich drei Schriftstücke zu lesen:
1. die juristische Abhandlung mit dem Titel und Inhalt »Die
Argentinien-Krise aus rechtlicher Sicht: Staatsanleihen und
Staatsinsolvenz«.
Der dort von Prof. Dr. Tietje, Uni Halle-Wittenberg verfasste
Inhalt ist m.E. eine beste Grundlage, sich selbst etwas intensiver
in juristische Gedanken zu Umschuldungen von Staatsanleihen
einzulesen.
Hier der Link dieser Abhandlung:
Download
der Abhandlung »Argentinien-Krise aus rechtlicher Sicht«
durch Klick auf diese Zeile.
2. die Doktorarbeit »Der
Staatsbankrott im Völkerrecht unter besonderer Berücksichtigung
der Menschenrechte«.
Diese von Mag. Uwe Rautner im Juli 2010 geschriebene Arbeit
ist bereits unter dem Eindruck der sich abzeichnenden Griechenlandpleite
geschrieben worden und geht auch ausführlicher auf die
"berühmt-berüchtigten" CAC-Klauseln ein.
Download
der Doktorarbeit »Der Staatsbankrott im Völkerrecht...«
durch Klick auf diese Zeile.
3. die Spezialabhandlung »Bilaterale
Investitionsschutzverträge zwischen EU-Mitgliedsstaaten«,
die
Sie durch Klick auf diese Zeile im pdf-Dateiformat erhalten
können.
In dieser Spezialinformation geht einer der anerkanntestens
Fachjuristen für zwischenstaatliche Insolvenzen ausführlich
auf die Bilaterial Investment Treaties ("BIT") ein,
die von Mandate suchenden Rechtsanwälten als Grundlage
für Klagen gegen den Schuldenschnitt Griechenlands angesehen
werden.
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08.07.12 |
Zwei Juristen = drei Meinungen.
Aber wie viele Meinungen, wenn ein Dutzend Juristen versammelt
sind?
Bei den Juristen der zu Klagen gegen den Zwangsschuldenschnitt
Griechenlands aufrufenden Deutsche Schutzvereinigung für
Wertpapierbesitz (DSW) geht es im Moment scheinbar etwas durcheinander.
DSW laut Focus-Money am 27.06.2012:
»Gegenwärtig favorisiert die DSW-Arbeitsgemeinschaft eine
Klage auf Basis des zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und dem Königreich Griechenland geschlossenen Staatsvertrages
über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen«.
DSW am 27.06.2012:
»Gegenwärtig favorisiert die AGA Klagen vor deutschen
Gerichten, die einen direkten Zahlungsanspruch gegen
den griechischen Staat zum Inhalt haben. Innerhalb dieser
Klagen ist die Rechtswidrigkeit des "Greek-Bondholder-Act" zu
prüfen«.
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06.07.12 |
Klagen gegen den unfreiwilligen Schuldenerlass können
letztendlich nicht erfolgreich durchgesetzt werden.
Schwere Geschütze fährt die Deutsche Schutzvereinigung für
Wertpapierbesitz ("DSW"), deren Mitglied ich bin, ins Feld gegen
die zwangsweise Beteiligung deutscher Privatanleger an dem von
den EU-Politikern verordneten Schuldenerlass für Griechenland.
Die DSW stellt drei Klagewege vor.
1. Schadenersatzklage gegen Griechenland vor griechischen
Gerichten.
2. Schadenersatzklage gegen Griechenland vor deutschen
Gerichten.
3. Einleitung eines Schiedsverfahrens auf der Grundlage
eines alten Investitionsschutzabkommens zwischen Deutschland
und Griechenland.
Weg 1 wäre nach Meinung der DSW zwar aussichtsreich, aber
Weg 2 würde die DSW bevorzugen.
Weg 3 scheint auch der DSW wenig erfolgversprechend zu sein.
Ich bleibe bei meiner Ansicht, dass letztendlich alle drei
Wege klageführenden Privatanleger keinen Erfolg auf Ausgleich
ihrer Verluste bringen. Siehe auch meine Information im
pdf-Dateiformat Klagen
vor Gericht sind aussichtslos!
Sollte ein Gerichtsvollzieher im Falle eines gegen Griechenland
auf dem Klageweg Nr 1. gewonnenen Prozesses denn in seinem Land
Geld für deutsche Anleger pfänden wollen und können? Diese Idee
ist m.E. ein Wolkenkuckucksheim.
Sollte ein deutscher Gerichtsvollzieher im Falle eines auf dem
Klageweg Nr. 2 gewonnenen Prozesses denn nach Griechenland fahren,
um dort zu pfänden? Vor allem: was pfänden? Auch dieses ist
Wolkenkuckucksheim.
Die Erfahrungen von Klagen gegen den Schuldenschnitt Argentiniens
seit rund zehn Jahren zeigen, dass Klagen gegen Staaten zwar
möglich, aber die Durchsetzung von Geldzahlungen unmöglich sind.
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Weiterführende Info
zur Griechenland-
Umschuldung:
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Im pdf-Format:
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