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Griechenland: Staatspleite
 

 

 

Griechenland Umschuldung Nr. 1 - Welcher Klageweg könnte erfolgversprechend sein? Update zu Klage vor Gericht in Griechenland:

Rechtsanwalt Stefanos Furtunidis hat für die die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) mehrere Klagen gegen die den Schuldenschnitt vor dem griechischen Staatsgerichtshof eingereicht.

Die griechischen Justizmühlen mahlen langsam und bevor sie sich bewegen, muss der Wind auch aus der richtigen Richtung kommen.

Seit Monaten prüft der Oberste Verwaltungsgerichtshof Griechenlands offenbar erst einmal eine Beschwerde, die sich gegen die Besetzung der Kammer des zuständigen Staatsgerichtshofs richtet. Es solle eine familiäre Bindung eines Richters zu einer Mitarbeiterin einer Anwaltskanzlei geben, die selbst Beteiligte im Prozess wäre.

Die Schutzvereinigung der Kapitalanleger (SdK) schreibt in ihrem Newsletter Nr. 16 entsprechend, "...ein Urteil in der Hauptsache wohl noch auf sich warten lassen".

 

Griechenland Umschuldung Nr. 1 - Welcher Klageweg könnte für klagewillige Griechenland-Gläubiger der Günstigste sein? Teil 2

"Verklagen Sie Ihr Kreditinstitut". Das ist der Vorschlag eines Rechtsanwalts in Bremen.

Über das Internet sucht der Mandanten, die "bei nachweislich fehlerhafter Anlageberatung gute Chancen [hätten], Verluste [aus dem Umtausch der Alt-Griechenlandanleihen] zu vermeiden.

Und dieser Rechtsanwalt weiter: "Die Erfolgschancen einer Klage von Privatanlegern gegen den griechischen Staat sind gleich null. Aussichtsreicher ist da schon die Überprüfung, ob Schadenersatzansprüche gegen die eigene Bank oder Sparkasse wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend gemacht werden können. "Die Erfolgsaussichten sind vergleichsweise hoch, falls der Kauf von Griechen-Bonds empfohlen wurde, diese aber nicht zum damaligen Risikoprofil des Anlegers passten"

zum Originaltext des Rechtsanwalts in Bremen: http://www.openpr.de/news/612654.html

Mein Kommentar zu diesem Vorschlag:
Es wird sich bestenfalls um eine Handvoll Griechenlandgläubiger handeln, bei denen die obigen Bedingungen, wie "aktive Kaufempfehlung von Griechenlandbonds durch ein Kreditinstitut" und "nicht passendes Risikoprofil" gegeben sind.

Mit weiteren juristischen Wegen (oder Irrwegen?) befasse ich mich in den nächsten Tagen auf dieser Seite. Schauen Sie gern wieder herein.

 

Griechenland Umschuldung Nr. 1 - Welcher Klageweg könnte für klagewillige Griechenland-Gläubiger der Günstigste sein? Teil 1

Diese Frage wird von Juristen unterschiedlich beantwortet.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Otto Sandrock hielt es in seinem Aufsatz »Entschädigungsansprüche deutscher privater Inhaber von griechischen Staatsanleihen« für "vorteilhafter den Klageweg je nach Gerichtsstandsklausel in den zugrunde liegenden Anleihebedingungen vor den staatlichen Gerichten in London, Zürich oder Genf zu beschreiten".

Die Aussicht, vor dem Schiedsgericht des International Center for the Settlement of Investment Disputes ("ICSID")-Schiedsgericht einen Schiedsspruch zu erreichen, hielt er mit nicht unerheblichen prozessualen Risiken verbunden.

Ein Verfahren vor dem ICSID wäre dann gegeben, wenn Gläubiger aus einem bilateralen Investitionsschutzabkommen ("BITs") ihre Ansprüche durchsetzen wollten. Diesen Weg will die Postbank der Slowakai "Poštová Banka" und ihre Aktionärin, die Gesellschaft Istrokapital SE, gehen. Sie reichten beim internationalen Schiedsgericht ICSID vor ein paar Monaten eine Klage gegen den Zwangsumtausch griechischer Staatsanleihen vor.
http://pressburger.eu/de/artikel/erste-klage-gegen-griechenland-durch-slowaken/256/

Einen anderen Weg soll eine Gruppe von italienischen Privatinvestoren unter Begleitung durch eine angesehene italienische Wirtschaftskanzlei gegangen sein. Sie hätten eine erste Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen eine bestimmte Maßnahme der Europäischen Zentralbank im Zusammenhang mit der Umschuldung griechischer Anleihen eingereicht. Ziel dieser Klage sei es, die Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch dieser italienischen Privatinvestoren gegen die europäische Zentralbank wegen Schäden, die diese Investoren bei der Umschuldung griechischer Anleihen erlitten haben, vorzubereiten.
Dies schrieb Rechtsanwalt Prof. Dr. Hans-Walter Forkel und kann nachgelesen werden in diesem pdf-Dokument: http://www.freies-europa.eu/wp-content/uploads/2012/09/12-09-10-HWF-Q+A.pdf

Mit weiteren juristischen Wegen (oder Irrwegen?) befasse ich mich in den nächsten Tagen auf dieser Seite. Schauen Sie gern wieder herein.

 

Griechenland Umschuldung Nr. 1 - Stand der Klagen (Update)

Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz ("DSW"), deren Mitglied ich bin, hält Klagen gegen die faktische Zwangsumschuldung Alt-griechischer Anleihen weiterhin für aussichtsreich.

DSW-Geschäftsführer Thomas Hechtfischer äußerte sich in der Zeitung EURO am Sonntag am 28.09.13 über den neuesten Stand. Demnach hätten sich über 1.000 betroffene Anleger bei der DSW registriert. Die meisten davon wollten den Klageweg beschreiten.

In früheren Medienberichten war m.W. von einer wesentlich höheren Zahl Klagewilliger berichtet worden.

DSW-Hechtfischer führt mehrere Rechtsstandpunkte auf, die Griechenland juristisch in die Enge treiben würden:

• Verstoß gegen Europarecht;
• Verstoß gegen bilaterales Recht
• Verstoß gegen nationales Verfassungsrecht
• Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der Gläubiger
• Rechtswidriger enteignungsgleicher Eingriff

Unabhängig von sog. Klagegemeinschaften reichte die DSW bisher zehn Individualklagen bei verschiedenen Gerichten ein; schrieb Focus Money am 02.10.

 

Griechenland Umschuldung Nr. 1 - Stand der Klagen

Die seitens Griechenland durchgesetzte Zwangsumschuldung seiner Staatsanleihen betraf im Schritt Nr. 1 nur sog. Private Gläubiger. Viele von diesen fühlen sich betrogen. Deshalb wollen einige Gläubiger gegen den Schuldenschnitt klagen.

In Deutschland haben sich m.W. zwei "Klagegemeinschaften" gebildet: Gläubiger, die über die Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz ("DSW") oder mittels Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger ("SdK")
Klage erheben wollen.

Über den "Stand der Dinge" dringt wenig an die Öffentlichkeit. Vor ein paar Tagen gab die SdK nun aber doch ein wenig Einblick, was sich so hinter den Kulissen abspielte.

Durch Klick auf diese Zeile erfahren Sie, wie beschwerlich der Klageweg ist, den Griechenland-Gläubiger gehen wollen.
(Nach Erscheinen der aufgerufenen Internetseite, dann dort etwas nach unten scrollen.

 

Ein Urteil im Zusammenhang mit Griechenland Anleihen.

Vor dem Landgericht Düsseldorf kam es zu einer Klage gegen eine Versicherung.

Diese solle einem Anleger, der wesentliche Beträge in Griechenland-Anleihen angelegt hatte, seinen Schaden aus dem 1. Schuldenschnitt ersetzen.

In diesem Zusammenhang gab es hochinteressante Anmerkungen und Feststellungen in Bezug darauf, ob die Entnahme der Alt-Griechenland-Anleihen aus den Wertpapierdepots privater Anleger rechtens war.

Diese Entnahme war damals im März 2012 vorschnell als "Depotbetrug" bezeichnet wurde.

Die Kernaussagen im Urteil des Landgerichts Düsseldorf (11 O 397/12) vom 21.03.13 können Sie durch Klick auf diese Zeile lesen.

 

Klage gegen Griechenlands Zwangsumtausch von Anleihen.

Es ist ruhig geworden um die vollmundig angekündigten Klageerhebungen von Anlegern in griechischen Staatsanleihen.

Die letzte Pressemeldung der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) dazu stammt vom 22. Februar. Die DSW und deren Juristen wollten Klagewillige in der Arbeitsgemeinschaft-Griechenland-Anleihen (AGA) zusammenfassen und dann Klage anstrengen.

Damals fehlten den DSW-Juristen aber offenbar noch wesentliche Daten und Unterlagen. Diese sollte die EZB haben und herausgeben. Die EZB hat das abgelehnt. Daraufhin wollte die DSW gegen die EZB auf Herausgabe klagen. Auch hierzu scheint es keine neuen Informationen über den Stand dieser Klage zu geben.

Meine skeptische Beurteilung bezüglich des Klageerfolgs hat sich nicht geändert. Siehe auch Meldung vom 28.12. (weiter unten) auf dieser Seite.

 

Ich bleibe weiterhin skeptisch, ob Klagen gegen den "freiwillig" unfreiwillen Schuldenschnitt auf Griechenlandanleihen erfolgreich sein können.

Viele Juristen werben lautstark um Mandate zur Klage-erhebung. Die Deutsche Schutzvereinigung für Wert-papierbesitz ("DSW"), deren Mitglied ich bin, will Klage-erhebung von Privatanlegern "bündeln". Ähnliches beabsichtigen andere Anlegervereinigungen.

Anfang Oktober 2012 bezifferte die DSW 4.000 Klein-anleger, die sich bei ihr gemeldet hätten. (1)
Mitte Dezember 2012 hieß es, die von der DSW gegründete Zweckgesellschaft Arbeitsgemeinschaft Griechenland-Anleihen ("AGA") hätte rund 1.000 klagewillige Mitglieder (2)

Die AGA hat sich entschieden, vor deutschen Gerichten zu klagen.

Spätestens nach einem für den Kläger positiven Urteil eines Gerichts stellt sich die Frage, ob und wie eine Vollstreckung in das Vermögen Griechenlands vollzogen werden kann. Die Erfahrungen aus der Argentinien-Pleite zeigen, dass eine Vollstreckung aufgrund international anerkannter Immunität eines Staates letztlich ins Leere liefen.

Andere Rechtsanwälte streben ein Schiedsverfahren in USA an. (3)

Gegenüber einem Klageverfahren vor Gericht hat ein Schiedsspruch einen Vorteil: Schiedssprüche "sind aufgrund des New Yorker Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche von 1958 ... in allen wichtigen Ländern vollstreckbar". (4)

Bei beiden Vorgehensweisen ist ungeklärt, ob die Gerichte Klagen annehmen und ob die Gerichte genügend eigene "Instanz" erkennen, die äussert komplexe Materie zu beurteilen.

Die AGA des DSW rechnet mit einer Gerichts-Verfahrensdauer von "mehr als drei Jahren" [ab Klageerhebung]. (5)
Schiedsgerichtsverfahren dürften ähnlich lange "Laufzeiten" haben.

Von Klageerhebungen oder Staatshaftungsklagen gegen Deutschland aufgrund eines mit Griechenland geschlossenen Investitionsschutzabkommens ist offenbar keine Rede mehr. Als Zeitungsente hat sich herausgestellt, dass vor einem Gericht in Kiel bereits Klage erhoben worden wäre.

Es bleibt m.E. dabei, was Dr. jur. Christoph Thole in einem Fachaufsatz bezüglich der Klageaussichten am 22.09.12 empfohlen hat:

»Privatanleger und ihre Berater sollten sich einem Klagevorhaben daher mit einem gerüttelt Maß an Realismus nähern.« (6)

Quellen:
(1) Börsen-Zeitung, 06.10.12
(2) EURO am Sonntag, 22.12.12
(3) EURO am Sonntag, 22.12.12
(4) Prof. Dr. Reinhard Welter, Börsen-Zeitung 04.12.12
(5) EURO am Sonntag, 22.12.12
(6) Prof. Dr. Thole, WM-Mitteilung, 22.09.12

 

Klageschrift gegen Griechenland - wer stellt sie der beklagten Republik Griechenland zu?

Die Beantwortung dieser Frage scheint bereits einigen Anwälten schwer zu fallen. Und so hat offenbar ein Rechtsanwalt, der für Mandanten klagen will, sich im Internet an http://www.rechtspflegerforum.de gewandt und eine entsprechende Frage gestellt.

Schauen Sie durch Klick auf diese Zeile, was gefragt und (bisher) in dem Hilfe-Forum der Rechtspfleger geantwortet wurde...

 

Griechenland ist nicht Argentinien.

Damit meint Prof. Dr. Christoph Thole in seinem Aufsatz zum Thema »Klagen geschädigter Privatanleger gegen Griechenland vor deutschen Gerichten?«, dass die diesmalige Rechtslage eine andere ist . Argumente in den Klagen gegen den Schuldenschnitt der Staatsanleihen Argentiniens können seines Erachtens wenig hilfreich sein.

Die Juristen der Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz ("DSW") sehen offenbar auch lediglich die Frage des Gerichtsstands für geklärt an. Dieser sei im Fall der Klagen von Privatanlegern in der Verordnung des EU-Rates über die gerichtliche Zuständigkeit ... in Zivil- und Handelssachen ("EuGVVO") festgelegt.

EuGVVO zum Nachlesen durch Klick auf diese Zeile.

Der Landesgeschäftsführer der DSW, Dr. Dirk Unrau, hat vor dem Kieler Landgericht offenbar erste Fälle zur Klage eingereicht.

In seinem oben erwähnten Aufsatz schreibt Thole, dass "die Erfolgsaussichten einer Klage in Deutschland vom anwendbaren Recht abhängen". "Es sei zu berücksichtigen, dass selbst bei Einschlägigkeit des Verbraucher-gerichtsstands das Heimatrecht des Verbrauchers nicht notwendigerweise anwendbar ist..."

Etwas mehr Einblick in den Aufsatz von Prof. Thole erhalten Sie durch Klick auf diese Zeile.

 

Klagen gegen Zwangsumtausch Staatsanleihen Griechenlands sind nicht umsonst - aber wahrscheinlich vergebens.

Bereits die ausführliche Stellungnahme von
Prof. Otto Sandrock (siehe meine Meldungen vom 21.08. + 17.08. + 30.07. etwas weiter unten auf dieser Seite) zeigte deutlich auf, dass Klagen gegen den "freiwilligen" Zwangsumtausch der von Privat-Gläubigern gehaltenen Anleihen Griechenlands zwar möglich sind — aber ausserordentlich aufwändig und nervenaufreibend.

Noch deutlicher wird Dr. jur. Christoph Thole in seiner Stellungnahme zu gleichen Thema: im Unterschied zu Sandrock kommt Thole zwar zum Ergebnis, dass eine Klageerhebung auch vor deutschen Gerichten möglich sein könnte, aber am Ende seiner ausführlichen Abhandlung wird er sehr deutlich:

»Privatanleger und ihre Berater sollten sich einem Klagevorhaben daher mit einem gerüttelt Maß an Realismus nähern.«

Was meines Erachtens nichts anderes heisst als:
Klagen vor Gericht bringen nur den Rechtsanwälten etwas.

 

Klagen gegen den Umtausch griechischer Anleihen...

...im Zuge des Schuldenschnitts werden mehr als aufwändig sein.

Diesen Eindruck kann man gewinnen, wenn der hier bereits (17.08.) erwähnte Fachaufsatz von
Prof. Dr. Otto Sandrock von Klagewilligen aufmerksam durchgelesen wird.

Allein zur Frage, welcher Gerichtsstand für eine Klage auf Schadenersatz gewählt werden solle, zeigt die Komplexität: Prof. Sandrock geht z.B. davon aus, dass ein Gerichtsstand Athen sogar für die unter griechischem Recht ausgegebenen Alt-Griechenlandanleihen nicht angestrebt werden sollte. Er plädiert für ein Klageverfahren in London - oder für die Anstrengung eines Schiedgerichts-verfahrens unter der Convention on the Settlement of Investment Disputes between States and Nationals of othe States bei der Weltbank ("ICSID")

 

Die "alten" griechischen Staatsanleihen

haben den früheren Besitzern dieser Anleihen im Zuge der freiwilligen Zwangsumschuldung (bisher) einen Schaden zugefügt, der rund 80 Prozent des Nennwerts dieser "Alt"-Anleihen ausmacht.

Dennoch hatten im März nur rund 3 Prozent der betroffenen Gläubiger einem Umtausch in "Neu"-Griechenlandanleihen widersprochen.
Diese 3 Prozent allerdings repräsentieren ein Anleihe-Nominalvolumen von mehr als 5 Milliarden €.

Und diese Gläubiger stehen vor der Frage, ob eine Klage auf Schadenersatz sinnvoll ist? Oder lediglich weitere Kosten verursachen wird?

In meiner Information vom 30.07.12 hatte ich bereits auf eine juristische Unterlage verwiesen, deren Inhalt zu wissen, den Klageüberlegern in ihrer Entscheidung helfen kann:

In seinem englischsprachigen "working paper" mit dem Titel »Investors vs. Greece: The Greek 'Haircut' and Investor Arbitration Under BIT's« hat Ioannis Glinavos, Lecturer in Law, University of Reading, England, Juristen eine Grundlage geliefert, auf die Rechtsanwälte aufbauen können.

Eine ganz ausgezeichnete Grundlage (in deutscher Sprache) ist der Fachaufsatz von Professor Dr. Otto Sandrock von der Rechtsanwaltskanzlei Orrick Hölters & Elsing.

Prof. Sandrock hat in seinem umfangreichen Fachaufsatz mit dem Titel »Ersatzansprüche geschädigter deutscher Inhaber von griechischen Staatsanleihen« offenbar alle Facetten von Argumentationen beleuchtet. Und er hat zugleich auch einiges "zurechtgerückt". Zum Beispiel zu den rückwirkend in die Anleihebedingungen eingefügten sog. CAC-Klauseln schreibt er: »Der griechische Gesetzgeber war berechtigt, neue Vorschriften, welche die früher geltenden Normen ersetzen, in seine Rechtsordnung einzufügen, und zwar auch mit Wirkung gegenüber ausländischen Gläubigern. Die deutschen Gläubiger haben den durch die CAC-Klauseln ausgelösten Normenwandel also als verbindlich anzuerkennen.« (Seite 455 in Recht der Internationalen Wirtschaft, Ausgabe 7/2012).

 

Klagen gegen Griechenland

Sie kennen meine skeptische Haltung bezüglich letztendlichem Erfolg in einer Klage gegen den zwangsweisen Schuldenschnitt bei griechischen Staatsanleihen.

Viele Leser dieser Seite schrieben mir, dass es ein Internetforum gibt, das ab und zu auf meine Informationen verweist. Danke dafür. Im ARIVA-Internetforum wird vielfach auch die Klageerhebung besprochen. Dazu wird seit ein paar Tagen auf mehrere "Rechtsgutachten" verwiesen.

Dabei könnte das Wort "Gutachten" zumindest in einem Fall etwas hoch gegriffen sein. Für die dort beschriebenen Sachverhalte erscheint mir der Begriff "Gründliche Darstellung" angebrachter zu sein.

Ioannis Glinavos, Lecturer in Law, University of Reading, England, hat den Juristen in seinem englischsprachigen "working paper" mit dem Titel »Investors vs. Greece: The Greek 'Haircut' and Investor Arbitration Under BIT's« eine Grundlage geliefert, auf die Rechtsanwälte aufbauen können.

Den Gesamttext des working paper von Ioannis Glinavos können Sie durch Klick auf diese Zeile ansehen. Auf der sich öffnenden Seite dann bitte auf
klicken.

 

Bevor Sie ein Mandat zur Klage gegen Umschuldung Griechenland erteilen (Teil 2)

können Sie sich selbst auch schlau machen.
Und das Seminar Eurokrise: Staatenrestrukturierung... am 27. September 2012 in Eschborn/Frankfurt besuchen.

Hier werden hochkarätige Juristen die Themen beleuchten, die für ggf. anzustrengende Klagen gegen den griechischen Anleihetausch ins Feld geführt werden könnten. Unter anderem:
• Anleihetausch
• Collective Action Clauses (CAC-Klauseln)

Der Seminarpreis beträgt 993,65.

Durch Klick auf diese Zeile erhalten Sie das genaue Programm des Seminars der Börsen-Zeitung.

 

Bevor Sie ein Mandat zur Klage gegen Umschuldung Griechenland erteilen (Teil 1)

empfehle ich drei Schriftstücke zu lesen:

1. die juristische Abhandlung mit dem Titel und Inhalt »Die Argentinien-Krise aus rechtlicher Sicht: Staatsanleihen und Staatsinsolvenz«.

Der dort von Prof. Dr. Tietje, Uni Halle-Wittenberg verfasste Inhalt ist m.E. eine beste Grundlage, sich selbst etwas intensiver in juristische Gedanken zu Umschuldungen von Staatsanleihen einzulesen.

Hier der Link dieser Abhandlung:
Download der Abhandlung »Argentinien-Krise aus rechtlicher Sicht« durch Klick auf diese Zeile.

2. die Doktorarbeit »Der Staatsbankrott im Völkerrecht unter besonderer Berücksichtigung der Menschenrechte«.

Diese von Mag. Uwe Rautner im Juli 2010 geschriebene Arbeit ist bereits unter dem Eindruck der sich abzeichnenden Griechenlandpleite geschrieben worden und geht auch ausführlicher auf die "berühmt-berüchtigten" CAC-Klauseln ein.

Download der Doktorarbeit »Der Staatsbankrott im Völkerrecht...« durch Klick auf diese Zeile.

3. die Spezialabhandlung »Bilaterale Investitionsschutzverträge zwischen EU-Mitgliedsstaaten«,
die Sie durch Klick auf diese Zeile im pdf-Dateiformat erhalten können.

In dieser Spezialinformation geht einer der anerkanntestens Fachjuristen für zwischenstaatliche Insolvenzen ausführlich auf die Bilaterial Investment Treaties ("BIT") ein, die von Mandate suchenden Rechtsanwälten als Grundlage für Klagen gegen den Schuldenschnitt Griechenlands angesehen werden.

 

Zwei Juristen = drei Meinungen.

Aber wie viele Meinungen, wenn ein Dutzend Juristen versammelt sind?

Bei den Juristen der zu Klagen gegen den Zwangsschuldenschnitt Griechenlands aufrufenden Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) geht es im Moment scheinbar etwas durcheinander.

DSW laut Focus-Money am 27.06.2012:
»Gegenwärtig favorisiert die DSW-Arbeitsgemeinschaft eine Klage auf Basis des zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Griechenland geschlossenen Staatsvertrages über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen«.

DSW am 27.06.2012:
»Gegenwärtig favorisiert die AGA Klagen vor deutschen Gerichten, die einen direkten Zahlungsanspruch gegen den griechischen Staat zum Inhalt haben. Innerhalb dieser Klagen ist die Rechtswidrigkeit des "Greek-Bondholder-Act" zu prüfen«.

 

Klagen gegen den unfreiwilligen Schuldenerlass können letztendlich nicht erfolgreich durchgesetzt werden.

Schwere Geschütze fährt die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz ("DSW"), deren Mitglied ich bin, ins Feld gegen die zwangsweise Beteiligung deutscher Privatanleger an dem von den EU-Politikern verordneten Schuldenerlass für Griechenland. Die DSW stellt drei Klagewege vor.

1. Schadenersatzklage gegen Griechenland vor griechischen Gerichten.
2. Schadenersatzklage gegen Griechenland vor deutschen Gerichten.
3. Einleitung eines Schiedsverfahrens auf der Grundlage eines alten Investitionsschutzabkommens zwischen Deutschland und Griechenland.

Weg 1 wäre nach Meinung der DSW zwar aussichtsreich, aber
Weg 2 würde die DSW bevorzugen.
Weg 3 scheint auch der DSW wenig erfolgversprechend zu sein.

Ich bleibe bei meiner Ansicht, dass letztendlich alle drei Wege klageführenden Privatanleger keinen Erfolg auf Ausgleich ihrer Verluste bringen. Siehe auch meine Information im pdf-Dateiformat Klagen vor Gericht sind aussichtslos!

Sollte ein Gerichtsvollzieher im Falle eines gegen Griechenland auf dem Klageweg Nr 1. gewonnenen Prozesses denn in seinem Land Geld für deutsche Anleger pfänden wollen und können? Diese Idee ist m.E. ein Wolkenkuckucksheim.
Sollte ein deutscher Gerichtsvollzieher im Falle eines auf dem Klageweg Nr. 2 gewonnenen Prozesses denn nach Griechenland fahren, um dort zu pfänden? Vor allem: was pfänden? Auch dieses ist Wolkenkuckucksheim.

Die Erfahrungen von Klagen gegen den Schuldenschnitt Argentiniens seit rund zehn Jahren zeigen, dass Klagen gegen Staaten zwar möglich, aber die Durchsetzung von Geldzahlungen unmöglich sind.

 
   
 
 
Umschuldung Griechenland

 
 
 
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