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Sie möchten einen Effektenclub oder einen Investmentclub gründen?

Keine Steuern für den Club. Jedes Mitglied versteuert individuell. Was ist mit Steuern?


Ein Investmentclub in Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist "ansich" nicht steuerpflichtig.

Steuerpflichtig im Hinblick auf ggf. steuerpflichtige Kursgewinne, Dividenden- und Zinserträge sind die einzelnen Gesellschafter (Clubmitglieder) entsprechend der ihnen einzeln zustehenden Anteile am Clubvermögen, je nach dem wer wieviel eingezahlt hat.

Deshalb muss der Club einmal nach Ablauf des Kalenderjahres die Aufteilung erhaltener Dividenden, ggf. steuerplichtiger Spekualtionsgewinne oder anderer Erträge "quotal" den einzelnen Gesellschaftern zuweisen = bestätigen.
Auch der Anteil der von der Depotbank abgezogenen Kapitalertrag-, Zinsabschlag-, Quellensteuer und Solidaritätszuschläge zu diesen Steuern muss den einzelnen Gesellschaftern quotal zugewiesen werden.
Die Liste der Beteiligungsquote jedes Gesellschafters sollte auch der Bank überreicht werden, die wiederum damit eine Meldepflicht erfüllen muss. Und zwar ist Ihre Bank verpflichtet, der US-Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) zu melden, welcher US-Dividendenanteil auf welches einzelne Clubmitglied entfallen ist; wenn Ihr Club überhaupt US-Dividenden erhalten hat, natürlich.
Die vom Investmentclub ausgestellten "Bescheinigungen" über quotalen Dividendenanteil, Solidaritätszuschlag, Kapitalertrag und Quellensteuerabzug, sind dann Grundlage und Beleg für jedes einzelne Clubmitglied, damit der wiederum diese Zahlen in seine/ihre individuelle Einkommensteuererklärung eintragen kann.

Ein Investmentclub ist auch nicht gewerbesteuerpflichtig. Das ist mehrfach durch Oberfinanzdirektionen bestätigt worden.
Und zwar am 19.08.02 durch OFD Hannover mit Verfügung G 1401-23-StO 231/G1401-7-StH 241.
Und am 17.12.01 durch OFD Kiel mit Verfügung S 2705 A - St 261

Ab und zu versuchen übereifrige Finanzbeamte einen Investmentclub als körperschaft-steuerpflichtig einzustufen. In der seit 40 Jahren durchgeführten Praxis in der steuer-rechtlichen Einstufung hat sich aber immer wieder ergeben, dass Investmentclubs nicht körperschaftsteuerpflichtig sind, "wenn sie weniger als 30 Gesellschafter haben".


Meine Garantie: es lohnt sich, trotz der komplizierten Steuergesetze einen Investmentclub zu gründen.

 
 

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