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Sie möchten einen Effektenclub
oder einen Investmentclub gründen?
Was ist mit Steuern?
Ein Investmentclub in Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts
(GbR) ist "ansich" nicht steuerpflichtig.
Steuerpflichtig im Hinblick auf ggf. steuerpflichtige
Kursgewinne, Dividenden- und Zinserträge sind die einzelnen Gesellschafter
(Clubmitglieder) entsprechend der ihnen einzeln zustehenden Anteile
am Clubvermögen, je nach dem wer wieviel eingezahlt hat.
Deshalb muss der Club einmal nach Ablauf des Kalenderjahres die Aufteilung
erhaltener Dividenden, ggf. steuerplichtiger Spekualtionsgewinne oder
anderer Erträge "quotal" den einzelnen Gesellschaftern zuweisen = bestätigen.
Auch der Anteil der von der Depotbank abgezogenen Kapitalertrag-, Zinsabschlag-,
Quellensteuer und Solidaritätszuschläge zu diesen Steuern muss den einzelnen
Gesellschaftern quotal zugewiesen werden.
Die Liste der Beteiligungsquote jedes Gesellschafters sollte auch der
Bank überreicht werden, die wiederum damit eine Meldepflicht erfüllen
muss. Und zwar ist Ihre Bank verpflichtet, der US-Steuerbehörde Internal
Revenue Service (IRS) zu melden, welcher US-Dividendenanteil auf welches
einzelne Clubmitglied entfallen ist; wenn Ihr Club überhaupt US-Dividenden
erhalten hat, natürlich.
Die vom Investmentclub ausgestellten "Bescheinigungen" über quotalen
Dividendenanteil, Solidaritätszuschlag, Kapitalertrag und Quellensteuerabzug,
sind dann Grundlage und Beleg für jedes einzelne Clubmitglied, damit
der wiederum diese Zahlen in seine/ihre individuelle Einkommensteuererklärung
eintragen kann.
Ein Investmentclub ist auch nicht gewerbesteuerpflichtig.
Das ist mehrfach durch Oberfinanzdirektionen bestätigt worden.
Und zwar am 19.08.02 durch OFD Hannover mit Verfügung G 1401-23-StO
231/G1401-7-StH 241.
Und am 17.12.01 durch OFD Kiel mit Verfügung S 2705 A - St 261
Ab und zu versuchen übereifrige Finanzbeamte einen
Investmentclub als körperschaft-steuerpflichtig einzustufen. In
der seit 40 Jahren durchgeführten Praxis in der steuer-rechtlichen
Einstufung hat sich aber immer wieder ergeben, dass Investmentclubs
nicht körperschaftsteuerpflichtig sind, "wenn sie weniger
als 30 Gesellschafter haben".
Meine Garantie: es lohnt sich, trotz der komplizierten Steuergesetze
einen Investmentclub zu gründen.
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