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Sie möchten einen Effektenclub oder einen Investmentclub gründen?

Welches ist die richtige Rechtsform? Welche Satzung geben Sie Ihrem Investmentclub?
(Stand dieser Information Februar 2004)

Gründen Sie Ihren Investmentclub in der Rechtsform der sog. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR); manchmal wird diese Rechtsform auch BGB-Gesellschaft genannt, weil der Bürgerliche Gesetzbuch den Zusammenschluss mehrerer Personen zu einer Gesellschaft erlaubt und grundlegend rechtlich regelt. Und zwar im § 705 BGB und folgenden.
Der Bundesgerichtshof hat am 29.01.2001 Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) zusätzlich seinen Segen gegeben und anerkannt, das GbR "Träger von Rechten und Pflichten" sein können. Ihr Investmentclub ist, wie die Juristen sagen, rechtsfähig. Das Verwaltungsgericht Mannheim hat mit Aktenzeichen 2 S 2192/02 eine Rechtsanwalts-Sozietät in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ebenfalls als selbständige Schuldnerin für Fremdenverkehrsbeiträge verurteilt und damit die GbR klar als eine eigenständige Rechtsform anerkannt.

Wer vertritt Ihren Investmentclub nach Außen?
Das Bürgerliche Gesetzbuch hat dazu eine klare Bestimmung: Grundsätzlich alle Gesellschafter gemeinsam; es sei denn, die Gesellschafter haben einen Geschäfts-führer gewählt. Dann vertritt dieser die Gesellschaft; also kann für Ihren Investmentclub rechtsverbindlich handeln.

Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) stellt seit rund 40 Jahren eine Mustersatzung zur Verfügung, die 40jährige Erfahrung in sich hat, die immer wieder von allen Außenstehenden anerkannt wurde und die auf ggf. individuelle Bedürfnisse eines neuen Investmentclubs trotzdem gut angepasst werden kann. Die DSW-Mustersatzung ist im Leitfaden zur Gründung eines Investmentclubs enthalten.

Meine Garantie: es lohnt sich, einen Investmentclub zu gründen.

 
 

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