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Sie möchten einen Effektenclub
oder einen Investmentclub gründen?
Welches ist die richtige Rechtsform?
Welche Satzung geben Sie Ihrem Investmentclub?
(Stand dieser Information Februar 2004)
Gründen Sie Ihren Investmentclub in der Rechtsform
der sog. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR); manchmal wird diese
Rechtsform auch BGB-Gesellschaft genannt, weil der Bürgerliche Gesetzbuch
den Zusammenschluss mehrerer Personen zu einer Gesellschaft erlaubt
und grundlegend rechtlich regelt. Und zwar im §
705 BGB und folgenden.
Der Bundesgerichtshof hat am 29.01.2001 Gesellschaften bürgerlichen
Rechts (GbR) zusätzlich seinen Segen gegeben und anerkannt, das GbR
"Träger von Rechten und Pflichten" sein können. Ihr Investmentclub ist,
wie die Juristen sagen, rechtsfähig. Das Verwaltungsgericht Mannheim
hat mit Aktenzeichen 2 S 2192/02 eine Rechtsanwalts-Sozietät in
Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ebenfalls als
selbständige Schuldnerin für Fremdenverkehrsbeiträge
verurteilt und damit die GbR klar als eine eigenständige Rechtsform
anerkannt.
Wer vertritt Ihren Investmentclub nach Außen?
Das Bürgerliche Gesetzbuch hat dazu eine klare Bestimmung: Grundsätzlich
alle Gesellschafter gemeinsam; es sei denn, die Gesellschafter haben
einen Geschäfts-führer gewählt. Dann vertritt dieser
die Gesellschaft; also kann für Ihren Investmentclub rechtsverbindlich
handeln.
Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) stellt seit
rund 40 Jahren eine Mustersatzung zur Verfügung, die 40jährige Erfahrung
in sich hat, die immer wieder von allen Außenstehenden anerkannt wurde
und die auf ggf. individuelle Bedürfnisse eines neuen Investmentclubs
trotzdem gut angepasst werden kann. Die DSW-Mustersatzung ist im Leitfaden
zur Gründung eines Investmentclubs enthalten.
Meine Garantie: es lohnt sich, einen Investmentclub zu gründen.
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