Home Mail an PNWorld@t-online.de
 
Analysten

Anlageberatung

Geschäftsberichte

Info Overflow

Hedgefonds
REITs
Stabiles Geld

Augen auf

Überblick

Insight
Wissen
IPO 2010

Lexikon

The World in 2010
 
Spezialinformation für Effekten- und Investmentclubs:
Clubgründung
Satzung+Vertrag
Konto+Depot
Recht+Ordnung
Steuern?
Haftung?
Clubanwalt
Mein Club lebt!
Clubseminare
 
Ihr Shop für noch mehr Börsenwissen Börsenwissen auf Bestellung
 

 

Sie möchten einen Effektenclub oder einen Investmentclub gründen?

Recht und Ordnung - leicht zu erfüllen.
(Stand dieser Information Juli 2009)

Finanzgeschäfte und Finanzdienstleistungen werden engmaschig von staatlichen Stellen kontrolliert, überwacht und vieles ist vorab sogar genehmigungspflichtig.

Die deutsche Überwachungsbehörde und die Stelle, die sagt, wo's langgeht, ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Bonn. Die BaFin muss dutzende von Paragrafen aus verschiedenen Gesetzen in Einklang mit Praxis, Sinn und Verstand bringen. Speziell der § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 des Kreditwesengesetzes (KWG) machte es ihr bezüglich Investmentclubs recht schwer. Denn der Gesetzgeber hatte in diesem KWG-Paragrafen vor ein paar Jahren neu geregelt, dass die Investmentclubs eine vorherige, schriftliche Genehmigung einholen sollten.

Die BaFin hat am 21.02.2003 (Geschäftszeichen Q 31 - 71.51 - 142/98) die lobenswerte Auffassung bekannt gegeben, dass eine solche KWG-Genehmigung nicht erforderlich ist, wenn
• Ihr Club in Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) läuft,
• weniger als 51 Mitglieder
• oder weniger als 500.000 Clubvermögen aufweist.

Die BaFin überarbeitet derzeit offenbar ihre Genehmigungsgrundlagen für Invest-
mentclubs. Bei Click auf diese Zeile erfahren Sie mehr über den Stand der
Genehmigung von Investmentclubs durch die BaFin.


Meine Garantie: es lohnt sich, einen Investmentclub zu gründen.

 
 

AGB Effektenclub-Individualseminare

Wie Teilnehmer meine Seminare beurteilen