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Sie möchten einen Effektenclub
oder einen Investmentclub gründen? Investmentclubs in Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft) benötigen i.d.R. äusserst selten Rat in Rechtsangelegenheiten. Eine einfach verstehbare, klar formulierte Satzung (Mustersatzung der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz DSW) und die genaue Einhaltung der bankrechtlichen Erfordernisse sind Garant für problemlose Verhältnisse, die jeden Streit verhindern. Dennoch ist es von Vorteil für jeden Investmentclub in der "Standesorganisation" der Investmentclubs organisiert zu sein. Hierbei spielt die DSW wiederum eine bedeutende Rolle. Denn die DSW wird als Dachverband der deutschen Investmentclubs seitens der Politik, seitens der Finanzbehörden und des Aufsichtsamts für Finanzdienstleistungen (BaFin) angesehen. Deshalb: Investmentclubs sollten Mitglied der DSW sein. Der Club-Jahresbeitrag beträgt EUR 120,- und beinhaltet dann auch das Abonnement des DSW-Zeitschrift "Das Wertpapier". |
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| Impressum: Claus Isert Sommerweg 6 27474 Cuxhaven Fax: 01805 060 334 665 80 |
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