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>Fachbegriffe - wie sie nicht im Lexikon stehen<

HVPI = Maßstab für die Inflationsrate im 'Euroland'

Der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) für das Euro-Währungsgebiet wird seit 1996 durch das Statistikamt der Europäischen Union (Eurostat) berechnet.

Der HVPi beruht auf den nationalen HVPIs, die in allen Mitgliedsstaaten des Euro-Währungsgebietes nach demselben Verfahren berechnet werden.

Der HVPI erfasst die Ausgaben für den Konsum der privaten Haushalte.
In ihrem Monatsbericht Juli 2005 kündigte die Europäische Zentralbank (EZB) an,
den HVPI "weiterzuentwickeln". Sie will die Ausgaben für selbst genutztes Wohneigentum umfangreicher in ihre Inflationsmessung einbeziehen.

Soweit so gut! Aber die EZB kündigt zugleich an, dass sie zukünftig eine "Qualitätsbereinigung" erreichen möchte. Hoffentlich meint sie damit nicht,
dass sie zur sog. hedonistischen Inflationsmessung übergehen will.

Bei der hedonistischen Inflationsmessung wird die "Qualitätsverbesserung" eines Produktes berücksichtigt. Diese Messart war jahrzehntelang in der DDR üblich,
in der zwar die Preise angehoben wurden, dem Volk aber suggeriert wurde,
dass wegen der "Qualitätsverbesserung" der Preis gleichgeblieben wäre.

Zusätzlich zum HVPI (gesamt) werden weitere Unterindices berechnet,
z.B. die Preissteigerungsrate ohne Einrechnung der Tabakwarenpreise.

Dieser Teil-HVPI wird i.d.R. dann als HVPIxT bezeichnet.
HVPIxT ist Grundlage zur Berechnung des Inflationsausgleichs bei einigen inflations-indexierten Staatsanleihen Frankreichs und Italiens. Falls Deutschland sich ebenfalls entschließt, inflations-indexierte Anleihen auszugeben, dann wird aller Voraussicht nach der HVPIxT ebenfalls Grundlage zum Inflationsausgleich bei diesen deutschen Bundesanleihen sein.
Direkter Link auf HVPIxT bei Eurostat...

Über das hinter dem HVPI stehende Konzept, über die Eigenschaften des Harmonisierten Euroland-Preisindex und die bisherigen Erfahrungen hat die EZB
im Juli einen ganz ausgezeichneten und gut verständlichen Aufsatz veröffentlicht.

Für jeden Verbraucher/Statistiker bleibt dann noch eine Grundfrage bestehen:
Kann man statistische Daten der unterschiedlichen Länder dieser Welt wegen der unterschiedlichen Erhebungs- und Berechnungsweise tatsächlich vergleichen?
Ist also eine US-Preissteigerungsrate von 2,2 % genausoviel wie eine EU-Preissteigerungsrate von ebenfalls genau 2,2 %?

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat zur >Vergleichbarkeit von Statistiken für das Euro-Währungsgebiet, USA und Japan< einen ebenfalls ganz ausgezeichneten Artikel verfasst, der präzise Antwort gibt. Dieser Aufsatz erschien im EZB-Monatsheft April 2005.

(Update Juli 2006)

 

 
 

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