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>Fachbegriffe - wie sie nicht
im Lexikon stehen<
HVPI
= Maßstab für die Inflationsrate im 'Euroland'
Der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) für das
Euro-Währungsgebiet wird seit 1996 durch das Statistikamt der Europäischen
Union (Eurostat) berechnet.
Der HVPi beruht auf den nationalen HVPIs, die in allen Mitgliedsstaaten
des Euro-Währungsgebietes nach demselben Verfahren berechnet werden.
Der HVPI erfasst die Ausgaben für den Konsum der privaten Haushalte.
In ihrem Monatsbericht Juli 2005 kündigte die Europäische
Zentralbank (EZB) an,
den HVPI "weiterzuentwickeln". Sie will die Ausgaben für
selbst genutztes Wohneigentum umfangreicher in ihre Inflationsmessung
einbeziehen.
Soweit so gut! Aber die EZB kündigt zugleich an, dass sie zukünftig
eine "Qualitätsbereinigung" erreichen möchte. Hoffentlich
meint sie damit nicht,
dass sie zur sog. hedonistischen Inflationsmessung übergehen
will.
Bei der hedonistischen Inflationsmessung wird die "Qualitätsverbesserung"
eines Produktes berücksichtigt. Diese Messart war jahrzehntelang
in der DDR üblich,
in der zwar die Preise angehoben wurden, dem Volk aber suggeriert wurde,
dass wegen der "Qualitätsverbesserung" der Preis gleichgeblieben
wäre.
Seit Januar gibt es "methodische Änderungen"
bei der Berechnung des HVPI.
Damit soll die unterscheidliche statistische Behandlung saisonaler Erzeugnisse
in den einzelnen EURO-Staaten vereinheitlicht werden.
Mehr Info dazu gibt es im EZB-Monatsbericht April 2011 ab Seite 40.
Den
EZB-
Monatsbericht können Sie durch Klick auf diese Zeile im
pdf-Dateiformat
einsehen.
Zusätzlich zum HVPI (gesamt) werden weitere Unterindices berechnet,
z.B. die Preissteigerungsrate ohne Einrechnung der Tabakwarenpreise.
Dieser Teil-HVPI wird i.d.R. dann als HVPIxT bezeichnet.
HVPIxT ist Grundlage zur Berechnung des Inflationsausgleichs bei einigen
inflations-indexierten Staatsanleihen Frankreichs und Italiens. Falls
Deutschland sich ebenfalls entschließt, inflations-indexierte Anleihen
auszugeben, dann wird aller Voraussicht nach der HVPIxT ebenfalls Grundlage
zum Inflationsausgleich bei diesen deutschen Bundesanleihen sein.
Direkter
Link auf HVPIxT bei Eurostat...
Über das hinter dem HVPI stehende Konzept, über
die Eigenschaften des Harmonisierten Euroland-Preisindex und die bisherigen
Erfahrungen hat die EZB
im Juli einen ganz ausgezeichneten und gut verständlichen Aufsatz
veröffentlicht.
Für jeden Verbraucher/Statistiker bleibt dann noch
eine Grundfrage bestehen:
Kann man statistische Daten der unterschiedlichen Länder dieser Welt
wegen der unterschiedlichen Erhebungs- und Berechnungsweise tatsächlich
vergleichen?
Ist also eine US-Preissteigerungsrate von 2,2 % genausoviel wie eine
EU-Preissteigerungsrate von ebenfalls genau 2,2 %?
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat zur >Vergleichbarkeit von Statistiken
für das Euro-Währungsgebiet, USA und Japan< einen ebenfalls ganz ausgezeichneten
Artikel verfasst, der präzise Antwort gibt. Dieser Aufsatz erschien
im EZB-Monatsheft April 2005.
(Update Juli 2011)
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