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Oh, je - da haben wir uns wohl kräftig geirrt! Abgeltungssteuer - ein kurzer Abriss der Vorgeschichte

Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte ist keine ganz neue Erfindung der Steuergewaltigen. Hier die Geschichte der Neuzeit dieser neuen Steuer für Sparer und Investoren, die wirtschaftlich investieren.

15.07.07 Finanzminister nennt die wirklichen Gründe für Abgeltungssteuer:

Anfang Juni 2007 hat der Bundes-finanzminister die Kreditinsitute in Deutschland erneut so richtig abgewatscht und zugleich seine eigene Absicht in puncto Sparer-als-Melkkühe deutlich gemacht.

Die Kreditinstitute hatten, als das Kind Abgeltungssteuer bereits in den Brunnen gefallen war, weiterhin darauf gedrungen, dass u.a. die sogenannten thesaurierten Fondserträge vom Abzug der Abgeltungssteuer ausgenommen werden sollten.
Steinbrücks Antwort hier war entwaffnend: "sie [die Abschaffung der Besteuerung thesaurierender Fondserträge] würde .... zu nicht hinnehmbaren Steuer-mindereinnahmen führen..."

 

Und dass dem Finanzminister speziell Aktionäre (= diejenigen, die den Unternehmen das Eigenkapital zur Verfügung stellen) suspekt erscheinen wird deutlich, als die Kreditinstitute darauf drangen, dass Kursverluste aus Aktieninvestitionen mit allen anderen Einkünfte aus Kapitalanlagen zu verrechnen wären.
Steinbrück's Antwort war etwas verklausuliert, aber dennoch recht deutlich: "die vorgesehene Verlust-verrechnungs-Beschränkung ist ein unverzichtbarer Bestandteil... der .... die finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates gewährleistet."


Befürworter der Abgeltungssteuer haben offenbar nicht gründlich genug gedacht:

"Die Kreditwirtschaft fordert bereits seit langem ... die Verwirklichung [auch für die Besteuerung von privaten Kapitalanlagen] ein Gesamtkonzept auf Basis einer Abgeltungssteuer, die alle Erträge aus Kapitalanlagen, d.h. Zinsen, Dividenden und privater Wertpapierveräußerungsgewinne, einheitlich und moderat besteuert."

Spätestens diese vom Zentralen Kreditausschuss aller Banken-verbände am 11. Mai 2006 in einem Brief an die Bundeskanzlerin formulierte Aufforderung beflügelte die politische Bewegung, den Sparern über eine sehr leicht als positiv zu verkaufende Steuererhöhung erneut tief in die Taschen zu greifen.

Politisch war der Wille der Bundes-regierung zur neuartigen Steuer auf Kapitalerträge schon im Koalitions-vertrag am 11. November 2005 nochmals festgelegt worden.

  In ihrer Steilvorlage sind die Bankenverbände im Mai 2006 allerdings von gänzlich falschen Annahmen ausgegangen.

Erste Fehlannahme:
der Abgeltungssteuersatz würde maximal 20 % vom Ertrag aus dem Ersparten betragen.
In einer Ausarbeitung des Landes Hessens vom August 2005 wurde sogar suggeriert, dass der verfassungs-rechtliche richtige Steuersatz sogar nur 15,5 oder maximal 17 % betragen dürfe.

Zweite Fehlannahme:
Sparerfreibeträge würden in der 2005 geltenden Höhe auch nach Einführung der Abgeltungssteuer gelten.

Dritte Fehlannahme:
Werbungskosten zur Erlangung von Kapitaleinkünften würden weiterhin absetzungsfähig sein.
     
"Eine Abgeltungssteuer wäre weder für den Staat noch für die Bürger ein Gewinn. Sie sollte deswegen auch nicht eingeführt werden". Dies schrieb Dieter Ondracek, Bundesvorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, schon im November 2004 in der Fachzeitschrift >Die Bank<.

 

 

 

 
 
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