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Abgeltungssteuer - ein kurzer Abriss der Vorgeschichte
Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte ist keine
ganz neue Erfindung der Steuergewaltigen. Hier die Geschichte der Neuzeit
dieser neuen Steuer für Sparer und Investoren, die wirtschaftlich
investieren.
| 15.07.07 Finanzminister nennt die
wirklichen Gründe für Abgeltungssteuer: |
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Anfang Juni 2007 hat der Bundes-finanzminister die Kreditinsitute
in Deutschland erneut so richtig abgewatscht und zugleich seine
eigene Absicht in puncto Sparer-als-Melkkühe deutlich gemacht.
Die Kreditinstitute hatten, als das Kind Abgeltungssteuer bereits
in den Brunnen gefallen war, weiterhin darauf gedrungen, dass
u.a. die sogenannten thesaurierten Fondserträge vom Abzug
der Abgeltungssteuer ausgenommen werden sollten.
Steinbrücks Antwort hier war entwaffnend: "sie
[die Abschaffung der Besteuerung thesaurierender Fondserträge]
würde .... zu nicht hinnehmbaren Steuer-mindereinnahmen
führen..."
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Und dass dem Finanzminister speziell Aktionäre (= diejenigen,
die den Unternehmen das Eigenkapital zur Verfügung stellen)
suspekt erscheinen wird deutlich, als die Kreditinstitute darauf
drangen, dass Kursverluste aus Aktieninvestitionen mit allen anderen
Einkünfte aus Kapitalanlagen zu verrechnen wären.
Steinbrück's Antwort war etwas verklausuliert, aber dennoch
recht deutlich: "die vorgesehene Verlust-verrechnungs-Beschränkung
ist ein unverzichtbarer Bestandteil... der .... die finanzielle
Handlungsfähigkeit des Staates gewährleistet."
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| Befürworter der Abgeltungssteuer
haben offenbar nicht gründlich genug gedacht: |
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"Die Kreditwirtschaft fordert bereits
seit langem ... die Verwirklichung [auch für die Besteuerung
von privaten Kapitalanlagen] ein Gesamtkonzept auf Basis einer
Abgeltungssteuer, die alle Erträge
aus Kapitalanlagen, d.h. Zinsen, Dividenden und privater Wertpapierveräußerungsgewinne,
einheitlich und moderat besteuert."
Spätestens diese vom Zentralen Kreditausschuss aller Banken-verbände
am 11. Mai 2006 in einem Brief an die Bundeskanzlerin formulierte
Aufforderung beflügelte die politische Bewegung, den Sparern
über eine sehr leicht als positiv zu verkaufende Steuererhöhung
erneut tief in die Taschen zu greifen.
Politisch war der Wille der Bundes-regierung zur neuartigen Steuer
auf Kapitalerträge schon im Koalitions-vertrag am 11. November
2005 nochmals festgelegt worden.
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In
ihrer Steilvorlage sind die Bankenverbände im Mai 2006 allerdings
von gänzlich falschen Annahmen ausgegangen.
Erste Fehlannahme:
der Abgeltungssteuersatz würde maximal 20 % vom Ertrag aus
dem Ersparten betragen.
In einer Ausarbeitung des Landes Hessens vom August 2005 wurde sogar
suggeriert, dass der verfassungs-rechtliche richtige Steuersatz
sogar nur 15,5 oder maximal 17 % betragen dürfe.
Zweite Fehlannahme:
Sparerfreibeträge würden in der 2005 geltenden Höhe
auch nach Einführung der Abgeltungssteuer gelten.
Dritte Fehlannahme:
Werbungskosten zur Erlangung von Kapitaleinkünften würden
weiterhin absetzungsfähig sein. |
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| "Eine Abgeltungssteuer
wäre weder für den Staat noch für die Bürger
ein Gewinn. Sie sollte deswegen auch nicht eingeführt werden".
Dies schrieb Dieter Ondracek, Bundesvorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft,
schon im November 2004 in der Fachzeitschrift >Die Bank<. |
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