Griechenland: Bondrückkauf bringt Gläubigern kein
Bargeld.
Bondgläubiger, die im Rückkaufverfahren zum Zuge kommen, erhalten
für je EUR 1.000 Nennwert eines zurückgekauften Bonds kein Bargeld,
sondern einen halbjährlich laufende Anleihe des EURO-Rettungsfonds
ESFS.
Diese ESFS-Note wird nicht verzinst.
Der Nennwert der ESFS-Note hat dann einen Nennwert, der der
Multiplikation des Nennwertes eines getauschten Bonds mit dem
darauf entfallenden Rückkaufpreises entspricht.
Ein Beispiel: Sie haben Glück und können nominell 2.000 eines
"Alt"-Griechenlandsbonds mit einem Preis von 34 % an die Griechen
zurückgeben - dann erhalten Sie (2000 x 34) ./. 100 = eine ESFS-Note
im Nennwert von 680,-- Euro.
Für den noch auf den "Alt"-Griechenlandbond entfallenden Zinsanspruch
erhalten Bondgläubiger dann obendrauf eine unverzinsliche ESFS-Note
im Nominalbetrag des Zinsanspruchs. Die ESFS-Notes haben eine
Laufzeit von rund einem halben Jahr. Beide Notes werden in einem
Stück verbrieft.