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Griechenland: Schuldenrückkauf
   

Schuldenrückkauf der eigenen Anleihen
war für Griechenland ein Erfolg.

Nach anfangs recht zögerlicher Annahme des Rückkaufangebots haben letztlich dann mehr Gläubiger angenommen, als seitens der Medien (zu schnell) berichtet wurde.

Die Schuldenmanager Griechenlands haben durch den Rückkauf nominell den Nominalbetrag aller griechischen Staatsschulden senken können; aber ob damit auch das Schulden/BIP-Verhältnis wirklich drastisch verbessert wurde, bleibt derzeit noch im Dunklen.

 

Schuldenrückkauf Griechenland:
Angebotsfrist verlängert. Annahmeschluss soll dann morgen, Dienstag, 11.12., sein.

Originalmeldung über Verlängerung des Rückkaufangebots durch Klick auf diese Zeile.

 

Griechenland hat Rückkaufbedingungen bekannt gegeben.

Durch Klick auf diese Zeile gelangen Sie zur offiziellen Presseveröffentlichung über das Rückkaufangebot.

 

Rückkaufangebot für griechische Staatsanleihen ist "trickreich".

ACHTUNG (!) Der folgende Text ist ein erster Eindruck, den ich aus dem Kleingedruckten des Rückkaufangebots entwickelte.

Der Rückkauf der griechischen Bonds bewusst trickreich ausgestaltet worden.

Erstens zeitlich:
denn spätestens Freitag, 07.12., ist Toresschluss.

Zweitens verfahrensmässig:
denn nicht Griechenland bietet einen festen Rückerwerbspreis an.

Bondinhaber müssen innerhalb der von Griechenland je Bond festgelegten Rückerwerbs-Preisspanne selbst ein Angebot abgeben, zu dem sie bereit sind, welchen Nominalbetrag eines gehaltenen Bond sie zu welchem Preis sie in das Rückkaufsverfahren einbringen.

Und zwar ohne Kenntnis davon, zu welchem Rückerwerbspreis andere Bondhalter ihre Griechenland-Anleihen anbieten.

Der von Gläubigern "gebotene" Rückkaufspreis muss für jede Serie der Anleihen separat abgegeben werden. Ein Preisangebot muss oberhalb des im Rückkaufangebots genannten Minimumpreises liegen; aber unterhalb des dort genannten Maximumpreises.

 
Durch Klick auf diese Zeile erfahren Sie die Preisspanne innerhalb derer Bondhalter sich in das Rückkaufverfahren einbringen können.
 

Griechenland: Bondrückkauf bringt Gläubigern kein Bargeld.

Bondgläubiger, die im Rückkaufverfahren zum Zuge kommen, erhalten für je EUR 1.000 Nennwert eines zurückgekauften Bonds kein Bargeld, sondern einen halbjährlich laufende Anleihe des EURO-Rettungsfonds ESFS.

Diese ESFS-Note wird nicht verzinst.

Der Nennwert der ESFS-Note hat dann einen Nennwert, der der Multiplikation des Nennwertes eines getauschten Bonds mit dem darauf entfallenden Rückkaufpreises entspricht.

Ein Beispiel: Sie haben Glück und können nominell 2.000 eines "Alt"-Griechenlandsbonds mit einem Preis von 34 % an die Griechen zurückgeben - dann erhalten Sie (2000 x 34) ./. 100 = eine ESFS-Note im Nennwert von 680,-- Euro.
Für den noch auf den "Alt"-Griechenlandbond entfallenden Zinsanspruch erhalten Bondgläubiger dann obendrauf eine unverzinsliche ESFS-Note im Nominalbetrag des Zinsanspruchs. Die ESFS-Notes haben eine Laufzeit von rund einem halben Jahr. Beide Notes werden in einem Stück verbrieft.

 
   

Dies sind die ISIN-Nummern der Anleihen, für die das Rückkaufangebot seitens Griechenland abgegeben wurde:

Bond Nr. 1   GR0128010676
Bond Nr. 2   GR0128011682
Bond Nr. 3   GR0128012698
Bond Nr. 4   GR0128013704
Bond Nr. 5   GR0128014710
Bond Nr. 6   GR0133006198
Bond Nr. 7   GR0133007204
Bond Nr. 8   GR0133008210
Bond Nr. 9   GR0133009226
Bond Nr. 10 GR0133010232
Bond Nr. 11 GR0138005716
Bond Nr. 12 GR0138006722
Bond Nr. 13 GR0138007738
Bond Nr. 14 GR0138008744
Bond Nr. 15 GR0138009759
Bond Nr. 16 GR0138010765
Bond Nr. 17 GR0138011771
Bond Nr. 18 GR0138012787
Bond Nr. 19 GR0138013793
Bond Nr. 20 GR0138014809

 
 
   
 
 
Umschuldung Griechenland