Going-public-principles
Die
Deutsche Börse AG hat ihre going-public-principles am 01.07.2005
aufgehoben. Glückwunsch!
Deshalb die folgenden Zeilen als "Historie" lesen.
"Nach dem »gefühlten« Kommunikationsdesaster während
der Neue-Markt-Zeit hat die Deutsche Börse AG im September 2002 sog.
Going-public-Grundsätze aufgeschrieben, die u.a. neuartige Regelungen
zum Informationsverhalten der Börsenaspiranten und deren Konsortialbanken
enthalten.
Diese als Verhaltens- und Handlungsempfehlungen gedachten Grundsätze
werden von den meisten Banken in Deutschland als "Gesetz" angesehen;
was sie keineswegs sind.
Wundern Sie sich künftig nicht, wenn Ihre Bank/Ihr Berater mit dem
Hinweis auf eine "black-out-period" Informationen
über neue kommende Aktien nicht hat, oder nicht herausgibt. Gemäß
den going-public-principles sollen die an einer Aktienemission beteiligten
Konsortialbanken bis maximal zwei Wochen vor Veröffentlichung des
Börsenzulassungsprospektes über das an die Börse wollende Unternehmen
informieren. Diese als black-out-period bezeichnete Nicht-Informationszeit
dauert zudem rund zwei Wochen über den erstmaligen Börsenhandel der
neuen Aktien hinaus an.
Die an die Börse strebende Unternehmung soll
gemäß den going-public-principles ebenfalls eine Nicht-Informationszeit
einzuhalten. Sie darf nur bis maximal vier Wochen vor Veröffentlichung
ihres Börsenzulassungsprospektes Informationen über Geschäfts-, Finanz-
und Ertragslage zur Verfügung stellen. Diese, also vier Wochen vor
Veröffentlichung des Emissionsprospektes einsetzende "Nicht-Informationszeit",
nennt sich neudeutsch "quiet-period" und
dauert ebenfalls bis rund zwei Wochen nach der Erst-Börsennotiz an.
Beide Regeln wurden mit dem Ziel geschaffen,
eine Gleichbehandlung von institutionellen und Privatanlegern in puncto
Information zu schaffen.
Diese Absicht ist lobenswert, sie führt aber in der realen IPO-Welt
genau zum Gegenteil. Darum hat sich die US-Wertpapieraufsicht
SEC Ende Juni 2005 endlich entschlossen, diese widersinnigen Regelungen
für USA abzuschaffen.
Nur institutionelle Anleger (Versicherungen, Investmentfonds) erhalten
rechtzeitig vor Beginn der black-out-period respektive der quiet-period
die von den Konsortialbanken erstellen Emissionsstudien, aus denen
einigermaßen zu ersehen ist, welche Börsenzukunft den neuen Aktien
zugebilligt werden kann. Privatanleger dürften auch weiterhin keinen
rechtzeitigen, also vor Einsetzen der Info-Verdunkelungszeit, Zugriff
auf Researchstudien für kommende neue Aktien haben. Die Deutsche Börse
AG nämlich will weiterhin den Emittenten "black-out- und
quiet-period" vorschreiben."
(Update Jan 2012)