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>Fachbegriffe - wie sie nicht im Lexikon stehen<

Bail In

"Bail In" ist in der Sprache der Finanzen der Begriff dafür, dass jemand in eine Sache hineingezogen wird und mithaften muss; selbst wenn er an einer z.B. Bankpleite nicht mitwirkte und völlig unschuldig dafür ist.

 

Bail in ist bisher Geheimsache.
Und das, obwohl in Deutschland Bail In bereits seit einiger Zeit Gesetz ist.
In der EU wird es in nächster Zeit eingeführt.

Über diese Geheimgesetze haben die Medien bis heute nicht berichtet. Ausnahme: die Bundesbank hat in ihrem Monatsbericht November 2011 dazu präzise Informationen geliefert. Nur wenige Privatanleger lesen aber den Bundesbankbericht.

In zwei Paragraphen des neuen deutsche Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz (KredReorgG) ist der Bail in der Inhaber von Bank-Inhaberschuldverschreibungen geregelt.

Im Paragraph 9, der die Umwandlung von Forderungen in Eigenkapital vorschreibt heisst es »Im gestaltenden Teil des Reorganisationsplanes kann die Umwandlung von Forderungen der Gläubiger in Anteile am Kreditinstitut mittels eines Debt-Equity-Swaps vorgesehen werden. Eine solche Umwandlung setzt jedoch die Zustimmung der Gläubiger voraus«.

Im Paragraph 12, der den Eingriff in Gläubigerrechte vorschreibt heisst es dann noch genauer, was Sparern mit Bank-Inhaberschuldverschreibungen blühen kann: »Nach Paragraph12 KredReorgG kann grundsätzlich im gestaltenden Teil des Reorganisationsplanes auch zum Beispiel die Kürzung beziehungsweise Stundung von Forderungen vorgesehen werden«.

Dabei sind sich die Experten schon heute einig, dass die im § 12 KredReorgG postulierte Kürzung auch bis zu einer Kürzung von 100 Prozent gemeint ist; also dem totalen Verlust einer Erspanis mittels Bank-Inhaberschuldverschreibung;
falls ein Kreditinstitut "reorganisiert" werden soll.

(Juni 2012)

 
 
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