"Bail In" ist in der Sprache der Finanzen
der Begriff dafür, dass jemand in eine Sache hineingezogen wird und
mithaften muss; selbst wenn er an einer z.B. Bankpleite nicht mitwirkte
und völlig unschuldig dafür ist.
Bail in ist bisher Geheimsache.
Und das, obwohl in Deutschland Bail In bereits seit einiger Zeit Gesetz
ist.
In der EU wird es in nächster Zeit eingeführt.
Über diese Geheimgesetze haben die Medien bis
heute nicht berichtet. Ausnahme: die Bundesbank hat in ihrem Monatsbericht
November 2011 dazu präzise Informationen geliefert. Nur wenige Privatanleger
lesen aber den Bundesbankbericht.
In zwei Paragraphen des neuen deutsche Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz
(KredReorgG) ist der Bail in der Inhaber von Bank-Inhaberschuldverschreibungen
geregelt.
Im Paragraph 9,
der
die Umwandlung von Forderungen in Eigenkapital vorschreibt heisst
es »Im gestaltenden
Teil des Reorganisationsplanes kann die Umwandlung von Forderungen
der Gläubiger in Anteile am Kreditinstitut mittels eines Debt-Equity-Swaps
vorgesehen werden. Eine solche Umwandlung setzt jedoch die Zustimmung
der Gläubiger voraus«.
Im Paragraph 12,
der
den Eingriff in Gläubigerrechte vorschreibt heisst es dann noch
genauer, was Sparern mit Bank-Inhaberschuldverschreibungen blühen
kann: »Nach Paragraph12
KredReorgG kann grundsätzlich im gestaltenden Teil des Reorganisationsplanes
auch zum Beispiel die Kürzung beziehungsweise Stundung von Forderungen
vorgesehen werden«.
Dabei sind sich die Experten schon heute einig,
dass die im § 12 KredReorgG postulierte Kürzung auch bis zu einer
Kürzung von 100 Prozent gemeint ist; also dem totalen Verlust einer
Erspanis mittels Bank-Inhaberschuldverschreibung;
falls ein Kreditinstitut "reorganisiert" werden soll.
(Juni 2012)