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Die Taschen der Sparer werden geleert. Abgeltungssteuer - das neue Schreckgespenst für Anleger

Dies ist das Archiv der auf dieser Internetseite
vom 26.05.07 bis 31.12.07 gegebenen Informationen
zur kommenden Abgeltungssteuer ("flat rate withholding tax") in Deutschland.

20.11.07 Luxemburger "Millionärsfonds" sind abgeltungssteuerpflichtig
Die hier am 08.10.07 (bitte nach unten scrollen) angekündigte "Nachbesserung" im kommenden Abgeltungssteuerverfahren ist durch-gezogen worden. Der Finanz-ausschuss des Bundestages hat die Privilegien für private Spezialfonds ("Millonärsfonds") gestrichen, die es im Zusammenhang mit der Abgeltungssteuer gegeben hätte.   Entsprechend werden Erträge aus Anteilen an Spezialfonds, die nach dem 08.11.2007 erworben werden, von 2009 an wie "normale" Investment-Anlagen besteuert. Und zwar egal, ob diese Spezialfonds im In- oder im Ausland errichtet wurden/werden.

28.10.07 Soll es Fonds tatsächlich an den Kragen gehen?

Die heute erschienene EURO Am Sonntag hatte es schon vor zwei Tagen in einem elektronischen Vorabbericht geschrieben: Fondsanlagen sollen den Regelungen der Abgeltungssteuer zeitlich schon vorab unterliegen. Ähnlich der Regelung der Zertifikate. Der einflussreiche CDU-Abgeordnete Otto Bernhardt äußerte sich gegenüber der EURO am Sonntag so:

"Neben Forderungen, es generell beim ursprünglich geplanten Datum 1.1.2009 zu belassen, gibt es auch Stimmen, die den Stichtag für ein breites Spektrum an Fonds vorziehen wollen".

 

 

Hintergrund dieser Verschärfung ist der Ärger, den die Kreditinstitute machen, die ganz bewusst mit "Lücken in der Abgeltungssteuer" und "Umgehungsstrategien" ihre Werbe-maschinen laufen haben, um vor Einführung der neuartigen Besteuerungsform noch schnell Millionen von Sparern in ihre Dach-fonds hineinberaten wollen.

Und das gefällt den Politikern eben ganz und gar nicht.

Und weiter schreibt die EURO Am Sonntag, dass der FDP-Experte Frank Scheffler sogar befürchtet, dass es auch ganz "normale Fondsanleger" betreffen könne. Und dass er ein Vorziehen des Stichtages auf den 9. November mindestens auch für Dachfonds für durchaus nicht ausgeschlossen halte".


11.10.07 Teflonbeschichtete Steuerleute
Im Öffentlichen Anhörungsverfahren des Bundestags zum Jahressteuergesetz 2008 ( = in diesem Gesetz "versteckt" sich die kommende Abgeltungssteuer) haben alle Kreditinstitute den Abgeordneten nochmals vorgetragen, dass die kommende Ausgestaltung dieses neuartigen Steuer-Eintreibungs-verfahrens den Wortsinn einer Steuer, die unbürokratisch erhoben wird und dadurch abgegolten wird, gänzlich verfehlt hat.  

Ernsthafte und sinnvolle "Nachbesserungswünsche", die die Kreditinstitute in einem umfangreichen Papier schon vor der Sitzung eingereicht hatten, wurden zwar nochmals vorgetragen; es war nicht zu erkennen, ob diese bei den Abgeordneten eine Wirkung zeigten.


08.10.07 Schleichweg weg

Spezialfonds in Luxemburg gründen! - Dies wäre auch für Privatanleger ein Weg, die Abgeltungssteuer zu vermeiden. So lautete der genussvoll von interessierte Seite lancierte Tipp, der schon ab Anlagesummen von rund 2 Mio mehr Vorteile als Kosten bringen solle.

  Pustekuchen! Es gibt nämlich voraus-sichtlich eine "Nachbesserung" im Jahressteuergesetz 2008: Wertpapiere und Termingeschäfte, die am 31.12.08 noch nicht zum Vermögen eines Fonds zählen, werden auch in Fonds mit Abgeltungssteuer belegt.

20.09.07 "Die Abgeltungssteuer bringt keinen Nachteil für Sparer"
Gebetsmühlenhaft beten derzeit regierende Bundespolitiker herunter, dass die Abgeltungssteuer keine Nachteile für Sparer brächte. Ein Interview des SPD-Politikers Jörg-Otto Spiller in der September-Ausgabe der Zeitschrift portfolio international setzt den Verteidigungsargumenten die Krone auf.  

Spiller im Interview: "Es gibt bei der Abgeltungssteuer von 25 Prozent gegen-über anderen Einkünften ja bereits eine schonende Behandlung. Die meisten Arbeitnehmer und Selbständigen haben einen höheren Grenzsteuerstz als 25 Prozent. Es ist nicht einzusehen, dass Einkünfte aus Kapitalvermögen noch stärker geschont werden sollen, als es die Abgeltungssteuer schon bedeutet".

Und noch eines macht Spiller deutlich: "Wir haben nicht vor, das, was wir beschlossen haben, zu ändern. Es gibt keine Veranlassung, bei der Abgeltungssteuer nachzubessern".


17.09.09 Gibt es Tipps, die die Abgeltungssteuer erträglicher machen?

Die Börse Hamburg macht in ihrem E-Mail-Letter einen überlegenswerten Vorschlag:
Wertpapiere, die ab 02.01.09 gekauft werden in ein neues (weiteres) Depot legen und nicht mit den Beständen mit Kaufdatum vor 31.12.08 zu vermischen.

Im Moment hab ich noch nicht genügend darüber nachgedacht, ob das sinnvoll ist und für private Anleger zu realen Vorteilen führt? Ich komme darauf hier bald zurück.

  Schneller lässt sich der Rat der Börse Hannover im E-Mail-Letter beurteilen.
Die Börse warnt vor mit heißer Nadel gestrickten "Steuervermeidungsmodellen". Da hat die Börse recht. Reflexartig gibt es in Deutschland immer schnell viele, die auf steuerliche Änderungen ihr Süppchen kochen wollen.

15.09.09 Durchgeblickt
Das Bundesfinanzministerium hat eine "Gestaltungsmöglichkeit zur Steue-rvermeidung" mit einer Änderung des ursprünglichen Gesetzentwurfs zur Abgeltungssteuer verschlossen - und sich auch nicht durch eine Gemeinschaftseingabe aller kreditwirtschaftlichen Verbände zur "Öffnung" dieses Verschlusses bewegen lassen.
Dabei ging es darum, dass Gewinne aus Kapitalanlagen des Unternehmens in Privatgewinne des Unternehmens-inhabers hätten "umgewidmet" werden können. Dies wäre durch sogenannte Back-to-Back-Finanzierungen möglich gewesen, die unzweifelhaft von kreativen Geistern zur Steuer-vermeidung vorgeschlagen würden.

Bei Back-to-Back-Finanzierungen nimmt ein Privat-Unternehmen bewusst Fremdkapital auf, um die Gesamt-Unternehmenssteuer (etwa 48 %) zu senken. Vorhandenes Eigenkapital könnte stattdessen vom Unternehmens-inhaber als private Kapitalanlage angelegt und ab 2009 dann nur mit rund 30 % Steuerlast ("Abgeltungssteuer") zu versteuern sein.
  Die Bankenverbände befürchten zu Recht, dass Unternehmer zukünftig ihre Kapitalanlagen nicht mehr bei ihrer kreditgebenden Bank unterhalten werden.

Denn nur diese physische Trennung würde dem Firmeninhaber ermüdende Diskussionen mit Finanzamt und Betriebsprüfern ersparen.

Leider ist die erwähnte "wasserdichte" Gesetzesregelung in seiner Auswirkung ein erstklassiges Lehrstück staatlicher Kapitallenkung.
Denn das Bundesfinanzministerium maßt sich an, festzustellen, "dass dem Unternehmen Fremdkapital zugeführt wird, obwohl Eigenkapital zur Verfügung gestellt werden könnte". Bisher war es in unserer marktwirtschaftlichen Ordnung vorgesehen, dass der Eigentümer entschied, mit welcher Eigenkapital/
Fremdkapital-Relation er sein Unternehmen am Markt arbeiten ließ.

14.09.07 Extrem kompliziert - für Anleger später nicht zu verstehen

Die Regelungen im Abgeltungs-steuergesetz sind auch für die ausgebufftesten Fachleute in den Fachabteilungen der Kreditinstiute fast nicht in die Praxis umzusetzen.

Speziell die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten aus Kapitalanlagen, die Anrechnung ausländischer Quellen-steuern und der Abzug der Kirchensteuer überfordert den normalen Menschenverstand.
Sah es auf den ersten Blick und vor der durch den Bundesrat verursachten unsäglichen Gesetzesverschärfung noch so aus, dass Kapitalverluste mit Kapitalgewinnen von den depotführenden Banken einfach miteinander verrechnet werden könnten und auch eine ggf. angefallene ausländische Quellensteuer in Anrechnung gebracht werden könnte, so ist die Verrechnung zur komplexesten Angelegenheit geworden.
Die verschärfte Form der Abgeltungs-steuervorschriften sieht nämlich vor, dass Verluste aus Aktienverkäufen jetzt nur mit Gewinnen aus Aktienkäufen verrechnet werden dürfen.

 

Deshalb müssen die depotführenden Banken für jeden Anleger zwei Töpfe führen. Einen eben für Aktienverlust-Verrechnungen ("Aktientopf") und einen für Verrechnungen aus Zinsanlagen und Schuldverschreibungen ("Zinstopf")
Was aber passiert, wenn Gewinne aus Aktienverkäufen die Verluste aus Aktienanlagen übersteigen und im "Zinstopf" ein Verlustsaldo entstand?

Das Gesetz lässt sich offenbar dahin-gehend interpretieren, dass ein "Aktien-Gewinnsaldo" im "Aktientopf" mit einem "Verlustsaldo" im sogenannten "Zinstopf" verrechnet werden kann. Insofern scheint letztendlich eine gewisse Verrechnung von Gewinnen aus Aktienverkäufen mit Verlusten aus Zinsanlagen doch möglich zu sein. Noch ein Hinweis in diesem Zusammenhang: Erlöse aus dem Verkauf von Bezugsrechten bei Kapitalerhöhungen oder Erlöse aus dem Verkauf von Teil-rechten bei Kapitalveränderungen werden im Zinstopf verbucht und sind wahr-scheinlich ohne Einschränkung verrechenbar. Denn der Gesetzgeber hat in den neuen Einkommen-steuerparagraphen ausdrücklich nur Aktiengewinne erwähnt, die mit Aktienverlusten zu verrechnen seien.


23.08.07 Finanzministerium informiert über Abgeltungssteuer auf Internetseite

Die Abgeltungssteuer ist der Super-GAU in der Kommunikation seitens des Bundesfinanzministerium. Trotz aller Beteuerungen, diese neuartige Steuer auf Kapitaleinkünfte wäre ein Schritt zur Vereinfachung und zum Bürokratieabbau, herrscht völliges Unverständnis bei Sparern und denjenigen, die das dringend benötigte Eigenkapital für Unternehmen (nämlich durch Aktien) zur Verfügung stellen. Und alle wissen nur zu genau, dass die sog. Abgeltungssteuer faktisch eine weitere massive Steuererhöhung bedeutet.

Ganz besonders schlecht werden diejenigen gestellt, die die Aufforderungen anderer Bundesministerien ernst nahmen und in Form regelmäßiger Einzahlungen in Aktienfonds für's Alter vorsorgen wollen. Hier langen die Finanzämter später so richtig kräftig zu.

  Offenbar hat das Finanzministerium die Brisanz ihres Steuer-Erhöhungsgesetzes und ihren Kommunikations-GAU schon zu spüren bekommen und beschönigt den Murks in der Gesetzgebung mit Argumenten, die recht populistisch sind. Zum Beispiel, einen Zinsertrag mit einem Dividendenertrag gleichzusetzen. Geflissentlich verschweigt das Ministerium, dass der Aktionär Eigenkapital zur Verfügung stellt und "seine" Aktiengesellschaft auch bereits mit Steuern kräftig zur Kasse gebeten wird. Der Aktionär also per saldo mit Einführung der Abgeltungssteuer doppelt besteuert wird.

Das Bundesfinanzministerium hat vor ein paar Tagen auf Ihrer Internet-Seite in Form von Frage und Antwort die wesentlichen Punkte der "Vergeltungssteuer" aus ihrer Sicht dargestellt.


16.07.07 Reflexartige Suche nach Schlupflöchern schadete allen.

Selbst schuld? Zumindest im Verständnis der Bundes-finanzministers hat die Kreativität der Kreditwirtschaft in Deutschland zur Verschärfung des Abgeltungssteuer-Abzugs aus Gewinnen bei sog. Zertifikaten geführt.

Die Kreditinstitute hatten durch deren Initiative Finanzstandort Deutschland gefordert, dass Gewinne aus Zertifikaten, wenn diese vor dem 01.01.09 gekauft wären, später steuerfrei bleiben sollten. So wie diese Stichtagsregelung bei Aktien vorgesehen ist.

 

Der Schuss der Zertifikatelobby ging nach hinten los. Bundesfinanzminister Steinbrück ist nämlich ein Durchblicker. Er antwortete den Kredit-instituten, dass er "bereits Tendenzen am Kapitalmarkt erkenne, durch Auflage von Zertifikaten mit sehr langen oder sogar unbegrenzten Laufzeiten die Neukonzeption einer Veräußerungs-gewinnbesteuerung zu umgehen".

Und das sei der Grund gewesen, die neue Regelung so zu gestalten, dass Gewinne aus Zertifikaten, die im Zeitraum vom 14. März 2007 bis zum 30. Dezember 2008 gekauft wurden, in Bezug auf Kursgewinne lediglich bis zum 30. Juni 2006 steuerfrei zu stellen.


14.07.07 Abgeltungssteuer ist keineswegs eine anonyme Steuerabgeltung!

Das Finanzministerium und deren PR-Strategen hatten es raffiniert eingefädelt: sie suggerierten geschickt über die Medien den Trugschluss, dass nach Einführung der Abgeltungs-steuer auf Kapitalerträge und Kapitalgewinne das Überwachungs-netz der Finanzämter etwas gelupft würde. Das Gegenteil ist der Fall! Zukünftig sind noch detailliertere Bescheinigungen beizubringen und Angaben zu den Kapitaleinkünften zu machen.

Dazu hier in Kürze mehr.

 

Selbst das Bundesverfassungsgericht hält eine Ausschnüffelung der "Steuerbürger" per direkter Verbindung der Bankcomputer mit dem des Finanzamts für rechtens.

Der sog. Kontenabruf ist ohne Wissen seitens des Finanzamts zu erwarten, wenn der Steuerpflichtige z.B. Spenden als Sonderausgaben geltend macht.

Oder wenn er anstatt der Abgeltungs-steuer lieber die individuelle (Veranlagung) Besteuerung seiner Kapitalerträge wünscht.


26.05.07 Drei Minuten, die Sparer in Deutschland zu Melkkühen machen

Nur drei Minuten brauchten 391 Bundestagsabgeordnete, um die Sparer- und Kapital-zur-Verfügung-Steller (Aktionäre) so richtig abzuwatschen: sie beschlossen die sich für Sparer unverdächtig anhörende Unternehmenssteuer-reform. "Unternehmenssteuerreform hört sich doch gut an, nicht wahr? Dass in diese "Unternehmens-steuerreform" aber zum großen Teil durch zusätzliche Belastung der Sparer und Aktionäre bezahlt wird - das ist den Deutschen nicht bekannt (gemacht worden!).

Denn zur "Gegenfinanzierung" der Absenkung des Körperschaftsteuer-satzes für Unternehmen wurden abstruse Gesetzesparagrafen formuliert.
• Diese führen dazu, dass jegliche Gewinne aus Kapitalien zwar versteuert werden müssen, aber Verluste aus Kapitalanlagen nur sehr beschränkt mit den Gewinnen verrechnet werden können.
• Diese führen dazu, dass keinerlei "Vertrauensschutz" für Langfrist-Sparer in Investmentfondsanteilen gewärt wird, so dass die staatliche Idee, einer Privaten Altersvorsorge erneut durch den Gesetzgeber ad absurdum geführt wird.

 

An dem kapitalfeindlichem Beschluss der 391 Bundestagsabgeordneten konnten die von allen Banken in Deutschland unterschriebenen zwei Brandbriefe auch nichts mehr ändern.

149 Parlamentarier stimmten gegen den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD, 17 enthielten sich

Am 6. Juli 2007 wird der Bundesrat dann das neue Abgeltungs-steuergesetz durchwinken und dann haben wir ab 2009 den Salat. Die Idee, dass der Bundesrat dem Unfung der deutschen Abgeltungssteuer ein Ende setzt, ist naiv. Denn die jetzigen Unfug-Formulierungen im Abgeltungs-steuergesetzt sind ja gerade auf Interventionen des Bundesrates in den Gesetzestext aufgenommen worden. Zur Ehrenrettung der Regierungs-beamten muss nämlich ausdrücklich festgehalten werden, dass die Ursprungsformulieren in deren Gesetzesentwurf sehr viel vernünftiger und "sparerfreundlicher" waren.

    ...weitere (ältere) Informationen zur Abgeltungssteuer im Archiv.

 

 
 
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