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Abgeltungssteuer - das neue Schreckgespenst für Anleger
Dies ist das Archiv der auf dieser Internetseite
vom 26.05.07 bis 31.12.07 gegebenen Informationen
zur kommenden Abgeltungssteuer ("flat rate withholding tax")
in Deutschland.
| 20.11.07 Luxemburger "Millionärsfonds"
sind abgeltungssteuerpflichtig |
| Die hier am 08.10.07 (bitte
nach unten scrollen) angekündigte "Nachbesserung"
im kommenden Abgeltungssteuerverfahren ist durch-gezogen worden.
Der Finanz-ausschuss des Bundestages hat die Privilegien für
private Spezialfonds ("Millonärsfonds") gestrichen,
die es im Zusammenhang mit der Abgeltungssteuer gegeben hätte. |
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Entsprechend werden Erträge
aus Anteilen an Spezialfonds, die nach dem 08.11.2007 erworben werden,
von 2009 an wie "normale" Investment-Anlagen besteuert.
Und zwar egal, ob diese Spezialfonds im In- oder im Ausland errichtet
wurden/werden. |
| 28.10.07 Soll es Fonds tatsächlich
an den Kragen gehen? |
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Die heute erschienene EURO Am Sonntag hatte es schon vor zwei
Tagen in einem elektronischen Vorabbericht geschrieben: Fondsanlagen
sollen den Regelungen der Abgeltungssteuer zeitlich schon vorab
unterliegen. Ähnlich der Regelung der Zertifikate. Der
einflussreiche CDU-Abgeordnete Otto Bernhardt äußerte
sich gegenüber der EURO am Sonntag so:
"Neben Forderungen,
es generell beim ursprünglich geplanten Datum 1.1.2009 zu belassen,
gibt es auch Stimmen, die den Stichtag für ein breites Spektrum
an Fonds vorziehen wollen".
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Hintergrund dieser Verschärfung ist der Ärger, den
die Kreditinstitute machen, die ganz bewusst mit "Lücken
in der Abgeltungssteuer" und "Umgehungsstrategien"
ihre Werbe-maschinen laufen haben, um vor Einführung der
neuartigen Besteuerungsform noch schnell Millionen von Sparern
in ihre Dach-fonds hineinberaten wollen.
Und das gefällt den Politikern eben ganz und gar nicht.
Und weiter schreibt die EURO Am Sonntag, dass der FDP-Experte
Frank Scheffler sogar befürchtet, dass es auch ganz "normale
Fondsanleger" betreffen könne. Und dass er ein Vorziehen
des Stichtages auf den 9. November mindestens auch für Dachfonds
für durchaus nicht ausgeschlossen halte".
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| 11.10.07 Teflonbeschichtete Steuerleute |
| Im Öffentlichen Anhörungsverfahren
des Bundestags zum Jahressteuergesetz 2008 ( = in diesem Gesetz
"versteckt" sich die kommende Abgeltungssteuer) haben
alle Kreditinstitute den Abgeordneten nochmals vorgetragen, dass
die kommende Ausgestaltung dieses neuartigen Steuer-Eintreibungs-verfahrens
den Wortsinn einer Steuer, die unbürokratisch erhoben wird
und dadurch abgegolten wird, gänzlich verfehlt hat. |
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Ernsthafte und sinnvolle "Nachbesserungswünsche",
die die Kreditinstitute in einem umfangreichen Papier schon vor
der Sitzung eingereicht hatten, wurden zwar nochmals vorgetragen;
es war nicht zu erkennen, ob diese bei den Abgeordneten eine Wirkung
zeigten.
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| 08.10.07 Schleichweg weg |
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Spezialfonds in Luxemburg gründen! - Dies wäre
auch für Privatanleger ein Weg, die Abgeltungssteuer zu vermeiden.
So lautete der genussvoll von interessierte Seite lancierte Tipp,
der schon ab Anlagesummen von rund 2 Mio mehr Vorteile als Kosten
bringen solle.
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Pustekuchen! Es
gibt nämlich voraus-sichtlich eine "Nachbesserung"
im Jahressteuergesetz 2008: Wertpapiere und Termingeschäfte,
die am 31.12.08 noch nicht zum Vermögen eines Fonds zählen,
werden auch in Fonds mit Abgeltungssteuer belegt. |
| 20.09.07 "Die Abgeltungssteuer
bringt keinen Nachteil für Sparer" |
| Gebetsmühlenhaft
beten derzeit regierende Bundespolitiker herunter, dass die Abgeltungssteuer
keine Nachteile für Sparer brächte. Ein Interview des
SPD-Politikers Jörg-Otto Spiller in der September-Ausgabe der
Zeitschrift portfolio international setzt den Verteidigungsargumenten
die Krone auf. |
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Spiller im Interview: "Es
gibt bei der Abgeltungssteuer von 25 Prozent gegen-über anderen
Einkünften ja bereits eine schonende Behandlung. Die meisten
Arbeitnehmer und Selbständigen haben einen höheren Grenzsteuerstz
als 25 Prozent. Es ist nicht einzusehen, dass Einkünfte aus
Kapitalvermögen noch stärker geschont werden sollen,
als es die Abgeltungssteuer schon bedeutet".
Und noch eines macht Spiller deutlich: "Wir
haben nicht vor, das, was wir beschlossen haben, zu ändern.
Es gibt keine Veranlassung, bei der Abgeltungssteuer nachzubessern".
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| 17.09.09 Gibt es Tipps, die die
Abgeltungssteuer erträglicher machen? |
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Die Börse Hamburg macht in ihrem E-Mail-Letter einen überlegenswerten
Vorschlag:
Wertpapiere, die ab 02.01.09 gekauft werden in ein neues (weiteres)
Depot legen und nicht mit den Beständen mit Kaufdatum vor
31.12.08 zu vermischen.
Im Moment hab ich noch nicht genügend darüber nachgedacht,
ob das sinnvoll ist und für private Anleger zu realen Vorteilen
führt? Ich komme darauf hier bald zurück.
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Schneller lässt
sich der Rat der Börse Hannover im E-Mail-Letter beurteilen.
Die Börse warnt vor mit heißer Nadel gestrickten "Steuervermeidungsmodellen".
Da hat die Börse recht. Reflexartig gibt es in Deutschland
immer schnell viele, die auf steuerliche Änderungen ihr Süppchen
kochen wollen. |
| 15.09.09 Durchgeblickt |
Das Bundesfinanzministerium
hat eine "Gestaltungsmöglichkeit zur Steue-rvermeidung" mit einer
Änderung des ursprünglichen Gesetzentwurfs zur Abgeltungssteuer
verschlossen - und sich auch nicht durch eine Gemeinschaftseingabe
aller kreditwirtschaftlichen Verbände zur "Öffnung" dieses Verschlusses
bewegen lassen.
Dabei ging es darum, dass Gewinne aus Kapitalanlagen des Unternehmens
in Privatgewinne des Unternehmens-inhabers hätten "umgewidmet" werden
können. Dies wäre durch sogenannte Back-to-Back-Finanzierungen möglich
gewesen, die unzweifelhaft von kreativen Geistern zur Steuer-vermeidung
vorgeschlagen würden.
Bei Back-to-Back-Finanzierungen nimmt ein Privat-Unternehmen bewusst
Fremdkapital auf, um die Gesamt-Unternehmenssteuer (etwa 48 %) zu
senken. Vorhandenes Eigenkapital könnte stattdessen vom Unternehmens-inhaber
als private Kapitalanlage angelegt und ab 2009 dann nur mit rund
30 % Steuerlast ("Abgeltungssteuer") zu versteuern sein. |
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Die Bankenverbände befürchten
zu Recht, dass Unternehmer zukünftig ihre Kapitalanlagen nicht mehr
bei ihrer kreditgebenden Bank unterhalten werden.
Denn nur diese physische Trennung würde dem Firmeninhaber ermüdende
Diskussionen mit Finanzamt und Betriebsprüfern ersparen.
Leider ist die erwähnte "wasserdichte" Gesetzesregelung in seiner
Auswirkung ein erstklassiges Lehrstück staatlicher Kapitallenkung.
Denn das Bundesfinanzministerium maßt sich an, festzustellen, "dass
dem Unternehmen Fremdkapital zugeführt wird, obwohl Eigenkapital
zur Verfügung gestellt werden könnte". Bisher war es in unserer
marktwirtschaftlichen Ordnung vorgesehen, dass der Eigentümer entschied,
mit welcher Eigenkapital/
Fremdkapital-Relation er sein Unternehmen am Markt arbeiten ließ. |
| 14.09.07 Extrem kompliziert - für
Anleger später nicht zu verstehen |
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Die Regelungen im Abgeltungs-steuergesetz sind auch für die ausgebufftesten
Fachleute in den Fachabteilungen der Kreditinstiute fast nicht
in die Praxis umzusetzen.
Speziell die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten aus Kapitalanlagen,
die Anrechnung ausländischer Quellen-steuern und der Abzug der
Kirchensteuer überfordert den normalen Menschenverstand.
Sah es auf den ersten Blick und vor der durch den Bundesrat verursachten
unsäglichen Gesetzesverschärfung noch so aus, dass Kapitalverluste
mit Kapitalgewinnen von den depotführenden Banken einfach miteinander
verrechnet werden könnten und auch eine ggf. angefallene ausländische
Quellensteuer in Anrechnung gebracht werden könnte, so ist die
Verrechnung zur komplexesten Angelegenheit geworden.
Die verschärfte Form der Abgeltungs-steuervorschriften sieht nämlich
vor, dass Verluste aus Aktienverkäufen jetzt nur mit Gewinnen
aus Aktienkäufen verrechnet werden dürfen.
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Deshalb müssen die depotführenden Banken für jeden Anleger zwei
Töpfe führen. Einen eben für Aktienverlust-Verrechnungen ("Aktientopf")
und einen für Verrechnungen aus Zinsanlagen und Schuldverschreibungen
("Zinstopf")
Was aber passiert, wenn Gewinne aus Aktienverkäufen die Verluste
aus Aktienanlagen übersteigen und im "Zinstopf" ein Verlustsaldo
entstand?
Das Gesetz lässt sich offenbar dahin-gehend interpretieren, dass
ein "Aktien-Gewinnsaldo" im "Aktientopf" mit einem "Verlustsaldo"
im sogenannten "Zinstopf" verrechnet werden kann. Insofern scheint
letztendlich eine gewisse Verrechnung von Gewinnen aus Aktienverkäufen
mit Verlusten aus Zinsanlagen doch möglich zu sein. Noch ein Hinweis
in diesem Zusammenhang: Erlöse aus dem Verkauf von Bezugsrechten
bei Kapitalerhöhungen oder Erlöse aus dem Verkauf von Teil-rechten
bei Kapitalveränderungen werden im Zinstopf verbucht und sind
wahr-scheinlich ohne Einschränkung verrechenbar. Denn der Gesetzgeber
hat in den neuen Einkommen-steuerparagraphen ausdrücklich nur
Aktiengewinne erwähnt, die mit Aktienverlusten zu verrechnen seien.
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| 23.08.07 Finanzministerium informiert
über Abgeltungssteuer auf Internetseite |
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Die Abgeltungssteuer ist der Super-GAU in der Kommunikation seitens
des Bundesfinanzministerium. Trotz aller Beteuerungen, diese
neuartige Steuer auf Kapitaleinkünfte wäre ein Schritt
zur Vereinfachung und zum Bürokratieabbau, herrscht völliges
Unverständnis bei Sparern und denjenigen, die das dringend
benötigte Eigenkapital für Unternehmen (nämlich
durch Aktien) zur Verfügung stellen. Und alle wissen nur
zu genau, dass die sog. Abgeltungssteuer faktisch eine weitere
massive Steuererhöhung bedeutet.
Ganz besonders schlecht werden diejenigen gestellt, die die Aufforderungen
anderer Bundesministerien ernst nahmen und in Form regelmäßiger
Einzahlungen in Aktienfonds für's Alter vorsorgen wollen.
Hier langen die Finanzämter später so richtig kräftig
zu.
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Offenbar hat das Finanzministerium
die Brisanz ihres Steuer-Erhöhungsgesetzes und ihren Kommunikations-GAU
schon zu spüren bekommen und beschönigt den Murks in der
Gesetzgebung mit Argumenten, die recht populistisch sind. Zum Beispiel,
einen Zinsertrag mit einem Dividendenertrag gleichzusetzen. Geflissentlich
verschweigt das Ministerium, dass der Aktionär Eigenkapital
zur Verfügung stellt und "seine" Aktiengesellschaft
auch bereits mit Steuern kräftig zur Kasse gebeten wird. Der
Aktionär also per saldo mit Einführung der Abgeltungssteuer
doppelt besteuert wird.
Das Bundesfinanzministerium hat vor ein paar Tagen auf Ihrer
Internet-Seite in Form von Frage und Antwort die wesentlichen
Punkte der "Vergeltungssteuer" aus ihrer Sicht dargestellt.
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| 16.07.07 Reflexartige Suche nach
Schlupflöchern schadete allen. |
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Selbst schuld? Zumindest im Verständnis der Bundes-finanzministers
hat die Kreativität der Kreditwirtschaft in Deutschland zur
Verschärfung des Abgeltungssteuer-Abzugs aus Gewinnen bei
sog. Zertifikaten geführt.
Die Kreditinstitute hatten durch deren Initiative Finanzstandort
Deutschland gefordert, dass Gewinne aus Zertifikaten, wenn diese
vor dem 01.01.09 gekauft wären, später steuerfrei bleiben
sollten. So wie diese Stichtagsregelung bei Aktien vorgesehen
ist.
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Der Schuss der Zertifikatelobby ging nach hinten los. Bundesfinanzminister
Steinbrück ist nämlich ein Durchblicker. Er antwortete
den Kredit-instituten, dass er "bereits
Tendenzen am Kapitalmarkt erkenne, durch Auflage von Zertifikaten
mit sehr langen oder sogar unbegrenzten Laufzeiten die Neukonzeption
einer Veräußerungs-gewinnbesteuerung zu umgehen".
Und das sei der Grund gewesen, die neue Regelung so zu gestalten,
dass Gewinne aus Zertifikaten, die im Zeitraum vom 14. März
2007 bis zum 30. Dezember 2008 gekauft wurden, in Bezug auf Kursgewinne
lediglich bis zum 30. Juni 2006 steuerfrei zu stellen.
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| 14.07.07 Abgeltungssteuer
ist keineswegs eine anonyme Steuerabgeltung! |
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Das Finanzministerium und deren PR-Strategen hatten es raffiniert
eingefädelt: sie suggerierten geschickt über die Medien
den Trugschluss, dass nach Einführung der Abgeltungs-steuer
auf Kapitalerträge und Kapitalgewinne das Überwachungs-netz
der Finanzämter etwas gelupft würde. Das Gegenteil ist
der Fall! Zukünftig sind noch detailliertere Bescheinigungen
beizubringen und Angaben zu den Kapitaleinkünften zu machen.
Dazu hier in Kürze mehr.
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Selbst das Bundesverfassungsgericht hält eine Ausschnüffelung
der "Steuerbürger" per direkter Verbindung der
Bankcomputer mit dem des Finanzamts für rechtens.
Der sog. Kontenabruf ist ohne Wissen seitens des Finanzamts zu
erwarten, wenn der Steuerpflichtige z.B. Spenden als Sonderausgaben
geltend macht.
Oder wenn er anstatt der Abgeltungs-steuer lieber die individuelle
(Veranlagung) Besteuerung seiner Kapitalerträge wünscht.
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| 26.05.07 Drei Minuten,
die Sparer in Deutschland zu Melkkühen machen |
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Nur drei Minuten brauchten 391 Bundestagsabgeordnete,
um die Sparer- und Kapital-zur-Verfügung-Steller (Aktionäre)
so richtig abzuwatschen: sie beschlossen die sich für
Sparer unverdächtig anhörende Unternehmenssteuer-reform.
"Unternehmenssteuerreform hört sich doch gut an, nicht
wahr? Dass in diese "Unternehmens-steuerreform" aber
zum großen Teil durch zusätzliche Belastung der Sparer
und Aktionäre bezahlt wird - das ist den Deutschen nicht
bekannt (gemacht worden!).
Denn zur "Gegenfinanzierung" der Absenkung des Körperschaftsteuer-satzes
für Unternehmen wurden abstruse Gesetzesparagrafen formuliert.
Diese führen dazu, dass jegliche Gewinne aus Kapitalien
zwar versteuert werden müssen, aber Verluste aus Kapitalanlagen
nur sehr beschränkt mit den Gewinnen verrechnet werden können.
Diese führen dazu, dass keinerlei "Vertrauensschutz"
für Langfrist-Sparer in Investmentfondsanteilen gewärt
wird, so dass die staatliche Idee, einer Privaten Altersvorsorge
erneut durch den Gesetzgeber ad absurdum geführt wird.
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An dem kapitalfeindlichem Beschluss der 391 Bundestagsabgeordneten
konnten die von allen Banken in Deutschland unterschriebenen zwei
Brandbriefe auch nichts mehr ändern.
149 Parlamentarier stimmten gegen den Gesetzentwurf der Fraktionen
von CDU/CSU und SPD, 17 enthielten sich
Am 6. Juli 2007 wird der Bundesrat dann das neue Abgeltungs-steuergesetz
durchwinken und dann haben wir ab 2009 den Salat. Die Idee, dass
der Bundesrat dem Unfung der deutschen Abgeltungssteuer ein Ende
setzt, ist naiv. Denn die jetzigen Unfug-Formulierungen im Abgeltungs-steuergesetzt
sind ja gerade auf Interventionen des Bundesrates in den Gesetzestext
aufgenommen worden. Zur Ehrenrettung der Regierungs-beamten muss
nämlich ausdrücklich festgehalten werden, dass die Ursprungsformulieren
in deren Gesetzesentwurf sehr viel vernünftiger und "sparerfreundlicher"
waren.
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...weitere
(ältere) Informationen zur Abgeltungssteuer im Archiv. |
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