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Abgeltungssteuer - das neue Schreckgespenst für Anleger
Dies ist das Archiv der auf dieser Internetseite
vom 26.02.07 bis 26.05.07 gegebenen Informationen
zur kommenden Abgeltungssteuer ("flat rate withholding tax")
in Deutschland.
| 26.05.07 Drei Minuten,
die Sparer in Deutschland zu Melkkühen machen |
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Nur drei Minuten brauchten 391 Bundestagsabgeordnete,
um die Sparer- und Kapital-zur-Verfügung-Steller (Aktionäre)
so richtig abzuwatschen: sie beschlossen die sich für
Sparer unverdächtig anhörende Unternehmenssteuer-reform.
"Unternehmenssteuerreform hört sich doch gut an, nicht
wahr? Dass in diese "Unternehmens-steuerreform" aber
zum großen Teil durch zusätzliche Belastung der Sparer
und Aktionäre bezahlt wird - das ist den Deutschen nicht
bekannt (gemacht worden!).
Denn zur "Gegenfinanzierung" der Absenkung des Körperschaftsteuer-satzes
für Unternehmen wurden abstruse Gesetzesparagrafen formuliert.
Diese führen dazu, dass jegliche Gewinne aus Kapitalien
zwar versteuert werden müssen, aber Verluste aus Kapitalanlagen
nur sehr beschränkt mit den Gewinnen verrechnet werden können.
Diese führen dazu, dass keinerlei "Vertrauensschutz"
für Langfrist-Sparer in Investmentfondsanteilen gewärt
wird, so dass die staatliche Idee, einer Privaten Altersvorsorge
erneut durch den Gesetzgeber ad absurdum geführt wird.
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An dem kapitalfeindlichem Beschluss der 391 Bundestagsabgeordneten
konnten die von allen Banken in Deutschland unterschriebenen zwei
Brandbriefe auch nichts mehr ändern.
149 Parlamentarier stimmten gegen den Gesetzentwurf der Fraktionen
von CDU/CSU und SPD, 17 enthielten sich
Am 6. Juli 2007 wird der Bundesrat dann das neue Abgeltungs-steuergesetz
durchwinken und dann haben wir ab 2009 den Salat. Die Idee, dass
der Bundesrat dem Unfung der deutschen Abgeltungssteuer ein Ende
setzt, ist naiv. Denn die jetzigen Unfug-Formulierungen im Abgeltungs-steuergesetz
sind ja gerade auf Interventionen des Bundesrates in den Gesetzestext
aufgenommen worden. Zur Ehrenrettung der Regierungsbeamten muss
nämlich ausdrücklich festgehalten werden, dass die Ursprungsformulieren
in deren Gesetzesentwurf sehr viel vernünftiger und "sparerfreundlicher"
waren.
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| 23.05.07 Abgeltungssteuer: Börsianer
zahlen 450 Mio EUR zusätzlich |
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Deutsche Unternehmen erhalten noch höhere Steuerabsenkung.
Das ist die wichtigste Botschaft, die der Finanzausschuss des
Bundestags heute nach viereinhalb Stunden Tagung verkündete.
Ein guter Tag für Unternehmer. Ein ganz schlechter Tag
für Sparer, Anleger und Börsianer.
Denn:
" Gegenfinanziert" werden die Steuergeschenke für
Unternehmen vor allem mit einer Beschränkung der Verlustverrechnung
bei Veräußerungsgeschäften mit Aktien im Zusammenhang mit
der Abgeltungsteuer von pauschal 25 Prozent, die ab 2009 für Kapitalerträge
und private Veräußerungsgeschäfte angewendet wird.
Verluste aus privaten Anlagen in Aktien sollen entgegen aller
bisherigen Ankündigungen und schon vorliegender Gesetzesformulierung
nun nur lediglich mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden können.
Nach dem Gesetzentwurf waren diese Verluste auch noch mit Einkünften
aus anderem Kapitalvermögen, etwa Zins- oder Dividendeneinkünften,
verrechenbar. Die Koalition erhofft sich davon Mehreinnahmen
von 450 Millionen Euro.
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Die Unionsfraktion wertete
die Senkung der Unternehmenssteuern rals wichtiges Signal für Investoren,
indem die Unternehmensteuer-belastung für Kapitalgesellschaften
von derzeit knapp 39 Prozent auf unter 30 Prozent gesenkt wird.
Die Abgeltungssteuer werde den deutschen Kapitalmarkt stärken,
meinen die CDU-Abgeordneten.
Auch die SPD bezeichnete das Unternehmensteuerrecht als "in hohem
Maße wettbewerbsfähig". Offensichtlich sehr wichtig für
die SPD-Abgeordneten war, "dass die Abgeltungssteuer die Chance
zur vollständigen Erfassung von Kapitalerträgen biete".
Für die FDP wird die Reform dagegen ihren Ansprüchen nicht gerecht.
Die FDP befürworte die Abgeltungssteuer ebenfalls, nicht jedoch
die Einbeziehung privater Veräußerungs-gewinne, weil dadurch die
Alters-vorsorge beeinträchtigt werde.
Einzig der Absenkung des nominalen Körperschaftsteuersatzes von
25 auf 15 Prozent stimmte die FDP zu.
Die Linke lehnte die Reform insgesamt ab, weil es keine Notwendigkeit
gebe, die Unternehmen mit Brutto 30 Milliarden Euro zu entlasten.
Die Abgeltungssteuer sei systematisch falsch und widerspreche dem
Prinzip der Besteuerung nach der Leistungs-fähigkeit.
Die Grünen sagten, Gegen-finanzierungsmaßnahmen seien schädlich
für Investitionen und Innovationen. Aus Sicht der Fraktion hätte
es "bessere Alternativen" gegeben. Die Auswirkungen der Abgeltungssteuer
auf die Kapitalmärkte nannte die Fraktion unkalkulierbar. |
| 22.05.07 Einige Wünsche des
Bundesrats gehen in Erfüllung: |
| Zugestimmt hat die
Regierung dem Vorschlag der Länderkammer, sicherzustellen, dass
Erträge aus Lebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden
und nach jetzigem Recht steuerpflichtig wären, auch ab 2009 steuerpflichtig
sind. Nach jetzigem Recht besteht beim Verkauf von Lebensversicherungen,
die vor 2005 abgeschlossen wurden, eine Steuerpflicht nur dann,
wenn sie gegen einen Einmalbetrag abgeschlossen wurden, zur Sicherung
eines Darlehens dienen oder wenn sie innerhalb von zwölf Jahren
gekündigt wurden. Ab 2005 abgeschlossene Lebensversicherungsverträge
sind nur im Erlebensfall und im Fall des Rückkaufs durch die Versicherungsgesellschaft
steuerpflichtig. Die Unternehmensteuerreform zielt nun darauf ab,
den Verkauf von Lebensversicherungsverträgen steuerpflichtig zu
machen, wenn nach 2004 geschlossene Verträge nach 2008 verkauft
werden. Dadurch würden vor 2005 geschlossene Verträge nicht erfasst.
Der Bundesrat will damit eine "Besteuerungslücke" vermeiden. |
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Prüfen will die Regierung
darüber hinaus einen Vorschlag der Länder, der die gesonderte Erklärung
von Dividendenerträgen aus Investmentanteilen in der Einkommensteuererklärung
entbehrlich macht. Erträge in- und ausländischer Fonds müssten
nach der Regierungsvorlage auch künftig in der Einkommensteuererklärung
immer gesondert angegeben und versteuert werden, argumentierte der
Bundesrat. Die Vereinfachung durch die Abgeltungsteuer würde damit
für zahlreiche Anleger entfallen. Empfohlen wird daher, auch die
Abgeltungsteuer auf diese Dividenden durch Kapitalertragsteuerabzug
einzuziehen. Damit könnte erheblicher Verwaltungsaufwand entfallen,
heißt es zur Begründung. |
| 18.05.07 Steuerschlupfloch bei Anlage-Zertifikaten
wird verkleinert. |
| Die Prüfbitten
des Bundesrats bezüglich kreativer Produkt-gestaltung bei sog.
Anlage-Zertifikaten zur Vermeidung der Einkommensteuerpflicht auf
Kursgewinne (siehe Meldung am 12.05.07) zeigen Wirkung.
Das Handelsblatt berichtete heute, dass "Finanzpolitiker von
Union und SPD erwarteten, dass es zu einer Einschränkung für
Zertifikate kommen werde". |
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Die "Einschränkung" werde aber nicht so hart ausfallen,
wie es der Bundesrat wünscht, hieß es in Unionskreisen,
schreibt das Handelsblatt weiter.
Der Bundesrat wollte, dass lang laufende Anlagezertifikate trotz
eines Kaufs vor dem 01.01.2009 in die Steuerpflicht einbezogen
werden sollten.
Entscheidung darüber fällt am 23.05., wenn der Finanzausschuss
des Bundestags tagt.
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| 12.05.07 Bundesrat will Abgeltungssteuer
verschärfen |
| Am 11. Mai hat der Bundesrat
das kommende Abgeltungssteuer-Verfahren behandelt. Und an die Bundesregierung
diverse sogenannte Prüfbitten übermittelt. |
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Der Bundesrat vermutet
nämlich doch noch ein paar Schlupflöcher, die es nun zu
schließen gilt. |
| 07.05.07 Experten zur Abgeltungssteuer:
einige sind dafür - einige dagegen |
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Die geplante Einführung einer Abgeltungsteuer von 25 Prozent
auf Zinsen, Dividenden und private Veräußerungsgewinne hat am
Montagnachmittag im Finanz-ausschuss gegensätzliche Reaktionen
hervorgerufen.
In der zweiten Anhörung zum Unternehmensteuerreformgesetz 2008
sowie zu darauf bezogenen Anträgen der Linken sowie von Bündnis
90/Die Grünen äußerten sich die Vertreter der Bankenpraxis
überwiegend zustimmend, während die kritischen Stimmen aus
der Wissenschaft kamen. Für den Zentralen Kreditausschuss der
deutschen Banken sagte Heinz-Udo Schaap, die Abgeltungsteuer sei
ein "richtiger Ansatz", um das Problem der steuerlichen Erfassung
von Kapitalerträgen zu lösen. Die Kapitalanleger empfänden die
jetzige Besteuerung als zu hoch und ungerecht, es gebe Ausweich-tendenzen
ins Ausland. Alle deutschen Kontrollen endeten an den Landes-grenzen,
die Zinsrichtlinie der Europäischen Union helfe auch nicht weiter,
weil sie nur Zinsen, nicht aber Dividenden oder Veräußerungs-gewinne
erfasse. Die geplante einheitliche Besteuerung stelle eine Vereinfachung
dar. Die Anleger müssten ihre Kapitalerträge künftig nicht mehr
in der Steuererklärung angeben.
Zustimmend äußerte sich auch der Bayreuther Professor Karl-Georg
Loritz, der die Reform für dringend erforderlich hielt und
den damit verbundenen Systemwechsel als die "einzig realistische
Chance" bewertete, sich auf internationalen Finanzmärkten attraktiver
zu positionieren. Das jetzige System nannte Loritz kompliziert
und nicht durchschaubar.
Grundsätzlich stimmte auch Professor Wolfgang Gerke vom Bayerischen
Finanzzentrum in München dem Systemwechsel zu, wenn auch noch
über einiges nachgedacht werden müsse.
Professor Rüdiger von Rosen vom Deutschen Aktieninstitut betonte,
die Aktie dürfe in Deutschland nicht benachteiligt werden.
Er rief daher dazu auf, den Sparern bei der Altersvorsorge den
Sparern die Möglichkeit zu geben, Renditevorteile durch Freibeträge
nutzen zu können. Im Gesetzentwurf sind solche Freibeträge bislang
nicht vorgesehen.
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Stefan Seip vom Bundesverband Investment und Asset Management
(BVI) kritisierte, dass die unbefristete Besteuerung von Veräußerungs-gewinnen
nach dem Verkauf von Wertpapieren die private Altersvorsorge stark
belaste. In einer Reihe von Nachbarstaaten gibt es nach den
Worten Seips keine Besteuerung der Veräußerungsgewinne. Laut Seip
wird künftig Beteiligungskapital im unternehmerischen Bereich
fast doppelt so hoch besteuert wie risikofreie Kapitalanlagen.
Kritisch äußerten sich vor allen Dingen die Ökonomen Professor
Rudolf Hickel aus Bremen und Professor Stefan Homburg aus Hannover
sowie Hartmut Tofaute von Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB).
Hickel nannte es einen falschen Anreiz, dass durch die Abgeltungsteuer
die Erwerbsarbeit, wenn sie einem höheren Steuersatz als 25 Prozent
unterliegt, gegenüber den Kapitaleinkünften "strukturell privilegiert"
wird. Auch verfassungs-rechtlich bezeichnete er die Lücke zwischen
dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent (einschließlich der Reichensteuer
45 Prozent) und dem Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent als problematisch.
Homburg erinnerte an das Prinzip der synthetischen Einkommensteuer,
das laute: gleiche Steuer auf gleiches Einkommen. Nun werde ein
Systembruch eingeführt mit "fatalen Wirkungen auf die Steuermoral
in Deutschland". Homburg wies darauf hin, dass höhere Werbungskosten
in diesem System nicht mehr geltend gemacht werden können. Damit
werde das "Nettoprinzip" durchbrochen, wonach Einkünfte nur netto,
also nach Abzug der damit verbundenen Aufwendungen, zu versteuern
sind. Der Sachverständige prognostizierte Steuerausfälle in zweistelliger
Milliardenhöhe.
Steuerausfälle erwartet auch Hartmut Tofaute vom DGB,
der in der Abgeltungsteuer einen "krassen Verstoß gegen die Steuergerechtigkeit"
sah.
Demgegenüber erwartet Professor Karl-Georg Loritz in drei
bis fünf Jahren deutliche Steuermehr-einnahmen aufgrund der
Abgeltungsteuer.
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| 04.05.07 Chance für Vernunft?
Anhörung von Experten zur Abgeltungssteuer. |
Der Finanzausschuss
des Bundestags wird am Montag, 07.05.,
30 Sachverständige zur Abgeltungs-steuer befragen. Unter
diesen sind die Experten der Bundessteuerberater-kammer, der Deutschen
Bundesbank, und die Professoren Karl-Georg Loritz, Stefan Homburg,
Wolfgang Gerke und Wolfgang Kessler. |
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Die Anhörung zur
Abgeltungssteuer ist öffentlich. Sie beginnt um 12:00 Uhr im
Sitzungssaal der SPD-Bundestags-fraktion (Saal 3 S 001 im Reichstags-gebäude)
und wird etwa bis 15:00 Uhr dauern. |
| 26.04.07 Linke-Bundestagsabgeordnete
trauen den Banken nicht. |
| Die "ordnungsgemäße Ermittlung
und Abführung" der geplanten Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte
hat die Linksfraktion zum Gegenstand einer Kleinen Anfrage gemacht.
Die Abgeordneten wollen wissen, wie sichergestellt werden soll,
dass die Steuer in jedem Fall ordnungsgemäß ermittelt und gezahlt
wird. Die Regierung soll sagen, welcher regelmäßige Datenabgleich
zwischen Banken, Steuerverwaltung und Steuer-pflichtigen geplant
ist und wie die Regierung die Vereinbarkeit einer Abgeltungssteuer
auf Zinserträge mit der EU-Richtlinie zur Besteuerung von Zinserträgen
bewertet. |
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Die Richtlinie sieht
nach Angaben der Fraktion einen Informationsaustausch über Zinszahlungen
an Gläubiger aus anderen EU-Staaten vor und enthält kein Wahlrecht
zwischen diesem Informationsaustausch und der Einführung einer Quellensteuer.
Schließlich fragen die Abgeordneten der "Die Linke", ob
ein solcher Informationsaustausch im Sinne der Richtlinie auch auf
die in Deutschland lebenden Zinsempfänger ausgedehnt werden soll.
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Die
Abgeordneten der "Die Linke" kennen offenbar nicht die
seit Jahrzehnten den Kreditinstituten verordneten Bütteldienste,
im Auftrag der Steuerbehörden die Sparer direkt mit Steuern
zu belasten. Eine spezielle Über-wachung der Kreditinstitute
bei der Exekution des Abgeltungs-steuerabzugs ist angesichts der
schon vorhandenen Überprüfungen und Strafandrohungen eine
gänzlich überzogene Forderung. |
| 16.04.07 Kreditwirtschaft hat sich
mit Abgeltungssteuer abgefunden |
| Der Finanzausschuss des
Bundestags wird am 07. Mai eine gesonderte Anhörung der Verbände
der Kreditwirtschaft durchführen. Offenbar wird es am vorgelegten
Gesetzentwurf aber nicht mehr viel zu verändern geben. Das
haben auch die Lobbyisten eingesehen. Mit Ausnahme des Bundesverbandes
der Investmentgesellschaften haben sich die Verbände der Kreditwirtschaft
das Handtuch geworfen. |
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Der Bundesverband der
Investment-gesellschaften (BVI) kämpft weiterhin darum, das
bei den Investment-gesellschaften abgeschlossene Sparpläne
zur Altersvorsorge so günstig behandelt werden, wie vergleichbare
Lebensversicherungen.
Den Verbänden der Kreditwirtschaft geht es jetzt nur noch darum,
die praktische Umsetzung der Vorschriften des Abgeltungssteuergesetzes
mit dem Finanzministerium und den Finanzbehörden in den Griff
zu bekommen. |
| 30.03.07 Bundestag debattiert erstmals
die Abgeltungssteuer |
| Der Finanzminister hat es eiliger als
gedacht. Bereits heute (30.03.) lässt er die Bundestagsabgeordneten
über die geplante Unternehmenssteuerreform debattieren. |
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Im Gesetzentwurf zur Unternehmens-steuerreform
ist auch das neue Abgeltungssteuerverfahren "versteckt". |
| 25.03.07 Auf der Abgeltungssteuer
ein Süppchen kochen? |
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Die Abgeltungssteuer ist noch nicht einmal beschlossen, da setzt
sich die Steuerschlupfloch-Maschine schon in gang. Reflexartig
veröffentlichen die bunten Blätter der Geldanlage-illustrierten,
was Anleger unternehmen können, um die Steuer auf Kapital-einkünfte
nicht zahlen zu müssen.
Einige dieser Tipps sind wirtschaftlich geradezu Unfug und per
saldo teurer, als die Steuer zu zahlen.
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Ein Beispiel dafür ist eine Geldanlage in Luxusgüter;
in Münzen, Briefmarken oder Oldtimern. Normalanleger sind
damit noch nie glücklich geworden. Und die Rendite? So schreibt
eines der bunten Blätter tatsächlich, dass die Steuerbelastung
NULL % bei diesen Anlagen sei. Ja, stimmt. Anlagen ohne jegliche
Rendite bleiben tatsächlich auch nach Einführung der
Abgeltungssteuer steuerfrei.
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Was kann der Sparer tun? Zuerst genau informieren, wie Abgeltungssteuer
funktioniert und prüfen, ob sich individuell nicht sogar
Vorteile ergeben!
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| 16.03.07 Was kostet Sie die Abgeltungssteuer?
Hier können Sie es berechnen. |
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Die Initiative Neue Soziale
Marktwirtschaft ("INSM") wettert gegen die Abgeltungs-steuer
in der jetzt geplanten Höhe und lässt den Steuerexperten
des Instituts der Deutschen Wirtschaft ("IW"), Ralf Brügelmann,
den berechtigten Hinweis geben, dass die reale Steuerbelastung der
Kapitalgewinne nicht 25 % sondern fast 30 % betragen wird. Denn
zusätzlich zur Abgeltungssteuer sind der "Solidaritätszuschlag"
und die Kirchen-steuer fällig.
Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft stellt auf ihrer Internetseite
auch einen Abgeltungssteuerrechner bereit, der so in etwa berechnet,
was die Abgeltungs-steuer für Sparer bedeuten wird.
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| Wer oder was ist die Initiative
Neue Soziale Marktwirtschaft? Antwort
auf Click hier... |
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| 15.03.07 Entwurf
des Abgeltungssteuergesetzes durch Bundeskabinett gebilligt |
Das Bundeskabinett hat
den Entwurf des "Abgeltungssteuergesetzes" gebilligt und
an den Fachausschuss des Bundestags übertragen.
Vorher hatten die Verbände betroffener Unternehmen (Banken,
Investment-gesellschaften usw) ihre Bedenken und Anregungen zur
Verbesserung des Gesetzentwurfs eingereicht.
Durchweg werden diese Eingaben wenig beachtet. So geht der Apell
aller Kreditinstitute die Abgeltungssteuer auf einen Satz von 20
% (incl. des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer) definitiv
ins Leere. |
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Ins Leere geht ebenso
der Wunsch aller Kreditinstitute, den sog. Sparerfreibetrag wieder
anzuheben. Dieser ist auf eine mikrige Höhe von 801 für
Ledige resp. auf 1.602 für Verheirate zusammen-gestrichen worden.
Zu vermuten ist sogar, dass dieser zukünftig als Sparer-Pauschbetrag
bezeichnete Freibetrag in nicht allzu ferner Zeit gänzlich
gestrichen wird. Bundesfinanzminister Steinbrück hat deutlich
gemacht, dass er die Besteuerungsbasis verbreitern will. Was nichts
anderes heisst, als letztendlich jeden zur Zahlung von Steuern auf
Ersparnisse zu verdonnern; auch die allerkleinsten Sparer. |
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| 26.02.07 DAI-Vorstand plädiert
für maximale Abgeltungssteuer von 20 Prozent. |
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Seit Jahren und jetzt wieder zunehmend wird von vielen Seiten
die Abwendung der Privatanleger von Aktien beklagt.
Kraftvoll für eine Hinwendung zur Aktienanlage wird wenig
getan.
Auch das seit Jahrzehnten existierende Deutsche Aktieninstitut
(DAI) dringt mit seinen sachlichen Argumenten für ein Investieren
in Aktien nicht durch; wird zuwenig gehört.
Ungehört bleibt bei den Politikern und den "Steuerleuten"
das erneute Plädoyer für eine anlegergerechte Aktien-Ertragsbesteuerung
im Zuge der kommenden Abgeltunssteuer.
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Prof. Dr. Rüdiger
von Rosen, geschäftsführender DAI-Vorstand, im Aktionärs-Magazin
1/2007 der SAP:
>...die Gesamtbelastung
durch Abgeltungssteuer [darf] nicht zunehmen. Bei einem Körperschaftsteuersatz
von
15 % ist eine Belastung mit Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag
und Kirchensteuer von 20 % angemessen. Jede höhere Belastung
würde die Steuer-belastung der Aktienanlage ... erhöhen.
Das wäre gesellschafts- und sozial-politisch kontraproduktiv...< |
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