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Die Taschen der Sparer werden geleert. Abgeltungssteuer - das neue Schreckgespenst für Anleger

Dies ist das Archiv der auf dieser Internetseite
vom 26.02.07 bis 26.05.07 gegebenen Informationen
zur kommenden Abgeltungssteuer ("flat rate withholding tax") in Deutschland.

26.05.07 Drei Minuten, die Sparer in Deutschland zu Melkkühen machen

Nur drei Minuten brauchten 391 Bundestagsabgeordnete, um die Sparer- und Kapital-zur-Verfügung-Steller (Aktionäre) so richtig abzuwatschen: sie beschlossen die sich für Sparer unverdächtig anhörende Unternehmenssteuer-reform. "Unternehmenssteuerreform hört sich doch gut an, nicht wahr? Dass in diese "Unternehmens-steuerreform" aber zum großen Teil durch zusätzliche Belastung der Sparer und Aktionäre bezahlt wird - das ist den Deutschen nicht bekannt (gemacht worden!).

Denn zur "Gegenfinanzierung" der Absenkung des Körperschaftsteuer-satzes für Unternehmen wurden abstruse Gesetzesparagrafen formuliert.
• Diese führen dazu, dass jegliche Gewinne aus Kapitalien zwar versteuert werden müssen, aber Verluste aus Kapitalanlagen nur sehr beschränkt mit den Gewinnen verrechnet werden können.
• Diese führen dazu, dass keinerlei "Vertrauensschutz" für Langfrist-Sparer in Investmentfondsanteilen gewärt wird, so dass die staatliche Idee, einer Privaten Altersvorsorge erneut durch den Gesetzgeber ad absurdum geführt wird.

.

 

An dem kapitalfeindlichem Beschluss der 391 Bundestagsabgeordneten konnten die von allen Banken in Deutschland unterschriebenen zwei Brandbriefe auch nichts mehr ändern.

149 Parlamentarier stimmten gegen den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD, 17 enthielten sich

Am 6. Juli 2007 wird der Bundesrat dann das neue Abgeltungs-steuergesetz durchwinken und dann haben wir ab 2009 den Salat. Die Idee, dass der Bundesrat dem Unfung der deutschen Abgeltungssteuer ein Ende setzt, ist naiv. Denn die jetzigen Unfug-Formulierungen im Abgeltungs-steuergesetz sind ja gerade auf Interventionen des Bundesrates in den Gesetzestext aufgenommen worden. Zur Ehrenrettung der Regierungsbeamten muss nämlich ausdrücklich festgehalten werden, dass die Ursprungsformulieren in deren Gesetzesentwurf sehr viel vernünftiger und "sparerfreundlicher" waren.


23.05.07 Abgeltungssteuer: Börsianer zahlen 450 Mio EUR zusätzlich

Deutsche Unternehmen erhalten noch höhere Steuerabsenkung. Das ist die wichtigste Botschaft, die der Finanzausschuss des Bundestags heute nach viereinhalb Stunden Tagung verkündete. Ein guter Tag für Unternehmer. Ein ganz schlechter Tag für Sparer, Anleger und Börsianer.

Denn:
" Gegenfinanziert" werden die Steuergeschenke für Unternehmen vor allem mit einer Beschränkung der Verlustverrechnung bei Veräußerungsgeschäften mit Aktien
im Zusammenhang mit der Abgeltungsteuer von pauschal 25 Prozent, die ab 2009 für Kapitalerträge und private Veräußerungsgeschäfte angewendet wird.
Verluste aus privaten Anlagen in Aktien sollen entgegen aller bisherigen Ankündigungen und schon vorliegender Gesetzesformulierung nun nur lediglich mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden können.

Nach dem Gesetzentwurf waren diese Verluste auch noch mit Einkünften aus anderem Kapitalvermögen, etwa Zins- oder Dividendeneinkünften, verrechenbar. Die Koalition erhofft sich davon Mehreinnahmen von 450 Millionen Euro.

  Die Unionsfraktion wertete die Senkung der Unternehmenssteuern rals wichtiges Signal für Investoren, indem die Unternehmensteuer-belastung für Kapitalgesellschaften von derzeit knapp 39 Prozent auf unter 30 Prozent gesenkt wird. Die Abgeltungssteuer werde den deutschen Kapitalmarkt stärken, meinen die CDU-Abgeordneten.

Auch die SPD bezeichnete das Unternehmensteuerrecht als "in hohem Maße wettbewerbsfähig". Offensichtlich sehr wichtig für die SPD-Abgeordneten war, "dass die Abgeltungssteuer die Chance zur vollständigen Erfassung von Kapitalerträgen biete".

Für die FDP wird die Reform dagegen ihren Ansprüchen nicht gerecht. Die FDP befürworte die Abgeltungssteuer ebenfalls, nicht jedoch die Einbeziehung privater Veräußerungs-gewinne, weil dadurch die Alters-vorsorge beeinträchtigt werde.
Einzig der Absenkung des nominalen Körperschaftsteuersatzes von 25 auf 15 Prozent stimmte die FDP zu.

Die Linke lehnte die Reform insgesamt ab, weil es keine Notwendigkeit gebe, die Unternehmen mit Brutto 30 Milliarden Euro zu entlasten. Die Abgeltungssteuer sei systematisch falsch und widerspreche dem Prinzip der Besteuerung nach der Leistungs-fähigkeit.

Die Grünen sagten, Gegen-finanzierungsmaßnahmen seien schädlich für Investitionen und Innovationen. Aus Sicht der Fraktion hätte es "bessere Alternativen" gegeben. Die Auswirkungen der Abgeltungssteuer auf die Kapitalmärkte nannte die Fraktion unkalkulierbar.

22.05.07 Einige Wünsche des Bundesrats gehen in Erfüllung:
Zugestimmt hat die Regierung dem Vorschlag der Länderkammer, sicherzustellen, dass Erträge aus Lebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden und nach jetzigem Recht steuerpflichtig wären, auch ab 2009 steuerpflichtig sind. Nach jetzigem Recht besteht beim Verkauf von Lebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, eine Steuerpflicht nur dann, wenn sie gegen einen Einmalbetrag abgeschlossen wurden, zur Sicherung eines Darlehens dienen oder wenn sie innerhalb von zwölf Jahren gekündigt wurden. Ab 2005 abgeschlossene Lebensversicherungsverträge sind nur im Erlebensfall und im Fall des Rückkaufs durch die Versicherungsgesellschaft steuerpflichtig. Die Unternehmensteuerreform zielt nun darauf ab, den Verkauf von Lebensversicherungsverträgen steuerpflichtig zu machen, wenn nach 2004 geschlossene Verträge nach 2008 verkauft werden. Dadurch würden vor 2005 geschlossene Verträge nicht erfasst. Der Bundesrat will damit eine "Besteuerungslücke" vermeiden.   Prüfen will die Regierung darüber hinaus einen Vorschlag der Länder, der die gesonderte Erklärung von Dividendenerträgen aus Investmentanteilen in der Einkommensteuererklärung entbehrlich macht. Erträge in- und ausländischer Fonds müssten nach der Regierungsvorlage auch künftig in der Einkommensteuererklärung immer gesondert angegeben und versteuert werden, argumentierte der Bundesrat. Die Vereinfachung durch die Abgeltungsteuer würde damit für zahlreiche Anleger entfallen. Empfohlen wird daher, auch die Abgeltungsteuer auf diese Dividenden durch Kapitalertragsteuerabzug einzuziehen. Damit könnte erheblicher Verwaltungsaufwand entfallen, heißt es zur Begründung.

18.05.07 Steuerschlupfloch bei Anlage-Zertifikaten wird verkleinert.
Die Prüfbitten des Bundesrats bezüglich kreativer Produkt-gestaltung bei sog. Anlage-Zertifikaten zur Vermeidung der Einkommensteuerpflicht auf Kursgewinne (siehe Meldung am 12.05.07) zeigen Wirkung. Das Handelsblatt berichtete heute, dass "Finanzpolitiker von Union und SPD erwarteten, dass es zu einer Einschränkung für Zertifikate kommen werde".  

Die "Einschränkung" werde aber nicht so hart ausfallen, wie es der Bundesrat wünscht, hieß es in Unionskreisen, schreibt das Handelsblatt weiter.

Der Bundesrat wollte, dass lang laufende Anlagezertifikate trotz eines Kaufs vor dem 01.01.2009 in die Steuerpflicht einbezogen werden sollten.

Entscheidung darüber fällt am 23.05., wenn der Finanzausschuss des Bundestags tagt.


12.05.07 Bundesrat will Abgeltungssteuer verschärfen
Am 11. Mai hat der Bundesrat das kommende Abgeltungssteuer-Verfahren behandelt. Und an die Bundesregierung diverse sogenannte Prüfbitten übermittelt.   Der Bundesrat vermutet nämlich doch noch ein paar Schlupflöcher, die es nun zu schließen gilt.

07.05.07 Experten zur Abgeltungssteuer: einige sind dafür - einige dagegen

Die geplante Einführung einer Abgeltungsteuer von 25 Prozent auf Zinsen, Dividenden und private Veräußerungsgewinne hat am Montagnachmittag im Finanz-ausschuss gegensätzliche Reaktionen hervorgerufen.

In der zweiten Anhörung zum Unternehmensteuerreformgesetz 2008 sowie zu darauf bezogenen Anträgen der Linken sowie von Bündnis 90/Die Grünen äußerten sich die Vertreter der Bankenpraxis überwiegend zustimmend, während die kritischen Stimmen aus der Wissenschaft kamen. Für den Zentralen Kreditausschuss der deutschen Banken sagte Heinz-Udo Schaap, die Abgeltungsteuer sei ein "richtiger Ansatz", um das Problem der steuerlichen Erfassung von Kapitalerträgen zu lösen. Die Kapitalanleger empfänden die jetzige Besteuerung als zu hoch und ungerecht, es gebe Ausweich-tendenzen ins Ausland. Alle deutschen Kontrollen endeten an den Landes-grenzen, die Zinsrichtlinie der Europäischen Union helfe auch nicht weiter, weil sie nur Zinsen, nicht aber Dividenden oder Veräußerungs-gewinne erfasse. Die geplante einheitliche Besteuerung stelle eine Vereinfachung dar. Die Anleger müssten ihre Kapitalerträge künftig nicht mehr in der Steuererklärung angeben.

Zustimmend äußerte sich auch der Bayreuther Professor Karl-Georg Loritz, der die Reform für dringend erforderlich hielt und den damit verbundenen Systemwechsel als die "einzig realistische Chance" bewertete, sich auf internationalen Finanzmärkten attraktiver zu positionieren. Das jetzige System nannte Loritz kompliziert und nicht durchschaubar.

Grundsätzlich stimmte auch Professor Wolfgang Gerke vom Bayerischen Finanzzentrum in München dem Systemwechsel zu, wenn auch noch über einiges nachgedacht werden müsse.

Professor Rüdiger von Rosen vom Deutschen Aktieninstitut betonte, die Aktie dürfe in Deutschland nicht benachteiligt werden. Er rief daher dazu auf, den Sparern bei der Altersvorsorge den Sparern die Möglichkeit zu geben, Renditevorteile durch Freibeträge nutzen zu können. Im Gesetzentwurf sind solche Freibeträge bislang nicht vorgesehen.

 

Stefan Seip vom Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) kritisierte, dass die unbefristete Besteuerung von Veräußerungs-gewinnen nach dem Verkauf von Wertpapieren die private Altersvorsorge stark belaste. In einer Reihe von Nachbarstaaten gibt es nach den Worten Seips keine Besteuerung der Veräußerungsgewinne. Laut Seip wird künftig Beteiligungskapital im unternehmerischen Bereich fast doppelt so hoch besteuert wie risikofreie Kapitalanlagen.

Kritisch äußerten sich vor allen Dingen die Ökonomen Professor Rudolf Hickel aus Bremen und Professor Stefan Homburg aus Hannover sowie Hartmut Tofaute von Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Hickel nannte es einen falschen Anreiz, dass durch die Abgeltungsteuer die Erwerbsarbeit, wenn sie einem höheren Steuersatz als 25 Prozent unterliegt, gegenüber den Kapitaleinkünften "strukturell privilegiert" wird. Auch verfassungs-rechtlich bezeichnete er die Lücke zwischen dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent (einschließlich der Reichensteuer 45 Prozent) und dem Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent als problematisch.

Homburg erinnerte an das Prinzip der synthetischen Einkommensteuer, das laute: gleiche Steuer auf gleiches Einkommen. Nun werde ein Systembruch eingeführt mit "fatalen Wirkungen auf die Steuermoral in Deutschland". Homburg wies darauf hin, dass höhere Werbungskosten in diesem System nicht mehr geltend gemacht werden können. Damit werde das "Nettoprinzip" durchbrochen, wonach Einkünfte nur netto, also nach Abzug der damit verbundenen Aufwendungen, zu versteuern sind. Der Sachverständige prognostizierte Steuerausfälle in zweistelliger Milliardenhöhe.

Steuerausfälle erwartet auch Hartmut Tofaute vom DGB, der in der Abgeltungsteuer einen "krassen Verstoß gegen die Steuergerechtigkeit" sah.

Demgegenüber erwartet Professor Karl-Georg Loritz in drei bis fünf Jahren deutliche Steuermehr-einnahmen aufgrund der Abgeltungsteuer.


04.05.07 Chance für Vernunft? Anhörung von Experten zur Abgeltungssteuer.
Der Finanzausschuss des Bundestags wird am Montag, 07.05.,
30 Sachverständige zur Abgeltungs-steuer befragen.
Unter diesen sind die Experten der Bundessteuerberater-kammer, der Deutschen Bundesbank, und die Professoren Karl-Georg Loritz, Stefan Homburg, Wolfgang Gerke und Wolfgang Kessler.
  Die Anhörung zur Abgeltungssteuer ist öffentlich. Sie beginnt um 12:00 Uhr im Sitzungssaal der SPD-Bundestags-fraktion (Saal 3 S 001 im Reichstags-gebäude) und wird etwa bis 15:00 Uhr dauern.

26.04.07 Linke-Bundestagsabgeordnete trauen den Banken nicht.
Die "ordnungsgemäße Ermittlung und Abführung" der geplanten Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte hat die Linksfraktion zum Gegenstand einer Kleinen Anfrage gemacht. Die Abgeordneten wollen wissen, wie sichergestellt werden soll, dass die Steuer in jedem Fall ordnungsgemäß ermittelt und gezahlt wird. Die Regierung soll sagen, welcher regelmäßige Datenabgleich zwischen Banken, Steuerverwaltung und Steuer-pflichtigen geplant ist und wie die Regierung die Vereinbarkeit einer Abgeltungssteuer auf Zinserträge mit der EU-Richtlinie zur Besteuerung von Zinserträgen bewertet.   Die Richtlinie sieht nach Angaben der Fraktion einen Informationsaustausch über Zinszahlungen an Gläubiger aus anderen EU-Staaten vor und enthält kein Wahlrecht zwischen diesem Informationsaustausch und der Einführung einer Quellensteuer. Schließlich fragen die Abgeordneten der "Die Linke", ob ein solcher Informationsaustausch im Sinne der Richtlinie auch auf die in Deutschland lebenden Zinsempfänger ausgedehnt werden soll.
    Die Abgeordneten der "Die Linke" kennen offenbar nicht die seit Jahrzehnten den Kreditinstituten verordneten Bütteldienste, im Auftrag der Steuerbehörden die Sparer direkt mit Steuern zu belasten. Eine spezielle Über-wachung der Kreditinstitute bei der Exekution des Abgeltungs-steuerabzugs ist angesichts der schon vorhandenen Überprüfungen und Strafandrohungen eine gänzlich überzogene Forderung.

16.04.07 Kreditwirtschaft hat sich mit Abgeltungssteuer abgefunden
Der Finanzausschuss des Bundestags wird am 07. Mai eine gesonderte Anhörung der Verbände der Kreditwirtschaft durchführen. Offenbar wird es am vorgelegten Gesetzentwurf aber nicht mehr viel zu verändern geben. Das haben auch die Lobbyisten eingesehen. Mit Ausnahme des Bundesverbandes der Investmentgesellschaften haben sich die Verbände der Kreditwirtschaft das Handtuch geworfen.   Der Bundesverband der Investment-gesellschaften (BVI) kämpft weiterhin darum, das bei den Investment-gesellschaften abgeschlossene Sparpläne zur Altersvorsorge so günstig behandelt werden, wie vergleichbare Lebensversicherungen.

Den Verbänden der Kreditwirtschaft geht es jetzt nur noch darum, die praktische Umsetzung der Vorschriften des Abgeltungssteuergesetzes mit dem Finanzministerium und den Finanzbehörden in den Griff zu bekommen.
30.03.07 Bundestag debattiert erstmals die Abgeltungssteuer
Der Finanzminister hat es eiliger als gedacht. Bereits heute (30.03.) lässt er die Bundestagsabgeordneten über die geplante Unternehmenssteuerreform debattieren.   Im Gesetzentwurf zur Unternehmens-steuerreform ist auch das neue Abgeltungssteuerverfahren "versteckt".

25.03.07 Auf der Abgeltungssteuer ein Süppchen kochen?

Die Abgeltungssteuer ist noch nicht einmal beschlossen, da setzt sich die Steuerschlupfloch-Maschine schon in gang. Reflexartig veröffentlichen die bunten Blätter der Geldanlage-illustrierten, was Anleger unternehmen können, um die Steuer auf Kapital-einkünfte nicht zahlen zu müssen.

Einige dieser Tipps sind wirtschaftlich geradezu Unfug und per saldo teurer, als die Steuer zu zahlen.

 

Ein Beispiel dafür ist eine Geldanlage in Luxusgüter; in Münzen, Briefmarken oder Oldtimern. Normalanleger sind damit noch nie glücklich geworden. Und die Rendite? So schreibt eines der bunten Blätter tatsächlich, dass die Steuerbelastung NULL % bei diesen Anlagen sei. Ja, stimmt. Anlagen ohne jegliche Rendite bleiben tatsächlich auch nach Einführung der Abgeltungssteuer steuerfrei.

 

Was kann der Sparer tun? Zuerst genau informieren, wie Abgeltungssteuer funktioniert und prüfen, ob sich individuell nicht sogar Vorteile ergeben!

 

 


16.03.07 Was kostet Sie die Abgeltungssteuer? Hier können Sie es berechnen.
  Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft ("INSM") wettert gegen die Abgeltungs-steuer in der jetzt geplanten Höhe und lässt den Steuerexperten des Instituts der Deutschen Wirtschaft ("IW"), Ralf Brügelmann, den berechtigten Hinweis geben, dass die reale Steuerbelastung der Kapitalgewinne nicht 25 % sondern fast 30 % betragen wird. Denn zusätzlich zur Abgeltungssteuer sind der "Solidaritätszuschlag" und die Kirchen-steuer fällig.

Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft stellt auf ihrer Internetseite auch einen Abgeltungssteuerrechner bereit, der so in etwa berechnet, was die Abgeltungs-steuer für Sparer bedeuten wird.
Wer oder was ist die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft? Antwort auf Click hier...    

 

15.03.07 Entwurf des Abgeltungssteuergesetzes durch Bundeskabinett gebilligt
Das Bundeskabinett hat den Entwurf des "Abgeltungssteuergesetzes" gebilligt und an den Fachausschuss des Bundestags übertragen.

Vorher hatten die Verbände betroffener Unternehmen (Banken, Investment-gesellschaften usw) ihre Bedenken und Anregungen zur Verbesserung des Gesetzentwurfs eingereicht.

Durchweg werden diese Eingaben wenig beachtet. So geht der Apell aller Kreditinstitute die Abgeltungssteuer auf einen Satz von 20 % (incl. des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer) definitiv ins Leere.
  Ins Leere geht ebenso der Wunsch aller Kreditinstitute, den sog. Sparerfreibetrag wieder anzuheben. Dieser ist auf eine mikrige Höhe von 801 für Ledige resp. auf 1.602 für Verheirate zusammen-gestrichen worden. Zu vermuten ist sogar, dass dieser zukünftig als Sparer-Pauschbetrag bezeichnete Freibetrag in nicht allzu ferner Zeit gänzlich gestrichen wird. Bundesfinanzminister Steinbrück hat deutlich gemacht, dass er die Besteuerungsbasis verbreitern will. Was nichts anderes heisst, als letztendlich jeden zur Zahlung von Steuern auf Ersparnisse zu verdonnern; auch die allerkleinsten Sparer.

 

26.02.07 DAI-Vorstand plädiert für maximale Abgeltungssteuer von 20 Prozent.

Seit Jahren und jetzt wieder zunehmend wird von vielen Seiten die Abwendung der Privatanleger von Aktien beklagt.

Kraftvoll für eine Hinwendung zur Aktienanlage wird wenig getan.

Auch das seit Jahrzehnten existierende Deutsche Aktieninstitut (DAI) dringt mit seinen sachlichen Argumenten für ein Investieren in Aktien nicht durch; wird zuwenig gehört.

Ungehört bleibt bei den Politikern und den "Steuerleuten" das erneute Plädoyer für eine anlegergerechte Aktien-Ertragsbesteuerung im Zuge der kommenden Abgeltunssteuer.

  Prof. Dr. Rüdiger von Rosen, geschäftsführender DAI-Vorstand, im Aktionärs-Magazin 1/2007 der SAP:

>...die Gesamtbelastung durch Abgeltungssteuer [darf] nicht zunehmen. Bei einem Körperschaftsteuersatz von
15 % ist eine Belastung mit Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer von 20 % angemessen. Jede höhere Belastung würde die Steuer-belastung der Aktienanlage ... erhöhen. Das wäre gesellschafts- und sozial-politisch kontraproduktiv...<
     

 

 

 
 
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